Einzelbild herunterladen
 

für die

Steife HcrLfcld/ Hünfeld und Ategenhatn.

^ 33 ^esS^elD, Sonnabend den 25. April l@Y4»

DasSreteSLati" erleb ernt wrisenlUch xmetmal. Ditttmod)# und Sonnabends. Preis desselben bei der Gxvediiion 84 6gi. »^w^OuartaL bet den ßoftanttaUen lammt der Softauficblag hinzu. BekannnnaLunflen aller Art werden ausgenommen und die Sannonü-iieile oder deren Äaum mit 1 Sgr. beredtne-*.

Amtlicher Theil.

Landrathsamt Hersfeld.

In Gemäßheit höherer Verfügung werden hier­durch die Herren Ortsvorstände derjenigen Gemeinden des hiesigen Kreises, deren Einwohner auf Grund des Gesetzes vom 6. Juni 1873 (Gesetzsammlung von 1873 Seite 350 und weiter) Brenn- und Kohlholz sowie Streumaterial aus fiskalischen oder Halbengebrauchs­waldungen beziehen, auf das Gemessenste angewiesen, die nach §. 6 Abschnitt 2 des angezogenen Gesetzes vorgeschriebenen Erklärungen der Ortsvorstände an die Forstbehörde darüber, in wie weit die Gemeinde das für sie festgestellte Maximalholzquantum für das nächste Jahr beziehen will, jedesmal pünktlich, und zwar nach vorgängiger Anhörung der einzelnen Holzempfangsberechtigten, abzugeben.

Hersfeld, am 24. April 1874.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Die Erledigung der Schulstelle zu Willi.ngs- hain vom 1. Mai o. J. ab wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß Bewerber um dieselbe ihre Meldungs­gesuche unter Beifügung der Nöthigen Sitten- und Be­fähigungszeugnisse binnen 3 Wochen bei dem unterzeich­neten Landrathe oder dem Königlichen Lokalschulinspector Herrn Pfarrer No ld e in Kirchheim einzureichen haben. Hersfeld, am 25. April 1874.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Gefunden: 1) ein hölzernes aus 6 Gliedern beste­hendes Metermaß, 2) eine kleine Brieftasche ohne Inhalt, 3) ein Schlüssel. Meldung der Eigenthümer bei dem Bürgermeister zu Niederaula.

Landrathsamt Hünfeld.

Hünfeld, am 21. April 1874.

Bewerber um die Lehrersteile an der katholischen Schule zu Burghaun haben ihre mit den vorge­schriebenen Zeugnissen versehenen Gesuche binnen 3

Wochen bei der unterzeichneten Behörde oder bei dem Herrn LokalschulinspectorPfarrer Halbleib zuBurg- haun einzureichen.

Der Königliche Landrath Götz.

Landratbsamt Ziegenhain.

In Folge mehrfacher Anfragen nehmen wir Anlaß, wiederholt darauf aufmerksam zu machen, daß die Be­stimmungen über die Behandlung der Werthpapiere, welche der Königlichen Haupt-Bank in Berlin in Ver­wahrung gegeben werd«:, sowie die Antrags-Deklara- tionen bei sämmtlichen Filial-Anstalten der Preußischen Bank unentgeldlich zu haben sind.

Nach §. 9 dieser Bestimmungen werden von den­jenigen deponirten Papieren die Verloosungslisten nach­gesehen, deren Ziehungs- resp. Restantenlisten durch die Allgemeine Verloosungs- Tabelle des Deutschen Reichs- und Preußischen Staats-Anzeigers publicirt werden.

Letztere ist durch sämmtliche Postanstalten und vom 1. April c. ab auch im Wege des Buchhandels zum vierteljährlichen Preise von 15 Sgr. zu -beziehen.

Berlin, den 12. März 1874.

Königl. Preuß. Haupt-Bank-Direktorium.

Wird veröffentlicht.

Ziegenhain, am 22. April 1874.

Der Königliche Landrath Günther.

Lauterbach, am 20. April 1874.

Zu dem am 23. v Mts. stattgefundenen hiesigen Vieh markt wurden aufgetrieben 626 Stück Rindvieh, 374 Stück Schweine u. f. w. Der nächste Vieh- markt, welcher Montag den 27. April abzu­halten ist, wird ohne Zweifel den seitherigen Märk­ten an Lebhaftigkeit nicht nachstehen.

FWnn.Tunge, welcher Lust hat die Bäckerei zu er- lernen, kann unter günstigen Bedingungen in die Lehre treten bei E. Keil am Kirchthor.