für die
Arme Heröfeld, Hünfeld und Ziegenham.
^ 32.
«AeVG^eLd, Mittwoch Den 22. April
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Dad „RtetSblatt" etf»etnt wöaentl:^ jmetmal. WttiwoLS und Sonnabende. Stets defielben bei bet (Lxvevition 8z ©gx. tro Quartal, bet den Lokankalten tomm: der Lostausschmg hinzu, Bekanntmachungen aüer Srt werden ausgenommen und die Marmond-Zeile oter deren Staunt mit 1 Sgr. berechnet.
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Amtlicher Theil.
Landrathsamt Hersfelv.
Ausschreiben.
Unter Hinweisung aus mein Ausschreiben vom 6. März d. I. in Nr. 20 des Kreisblatts vom 11. ejusd. — betreffend die Einteilung der Landgemeinden des Kreises Hersfeld in 8 Wahlbezirke behufs der Wahl von Abgeordneten zur Kreisversammlung für die Zeit vom 1. Juli d. I. bis zum 30. Juni 1880, — werden die Ortsvorstände der Landgemeinden des Kreises nunmehr angewiesen, die Wahl eines Ortswählers durch die Gemeindebehörden (Bürger- meister, Gemeinderath und große Ausschußversammlung) nach Maßgabe des §. 18 der Verordnung vom 9. September 1 867, betreffend die Kreisverfassung tm Gebiete des Regierungsbezirks Caffel (abge- druckr in Nr. 8 des Amtsblatts für Hessen von 1867, Seite 765) sowie der §. §. 1 — 11 des Reglements vom 2 2. Juni 1842 über das Befahren bei den ständischen Wahlen (abgedruckt in Str. 80 des Amtsblatts von 1867 Seite 919) und der Kurhessischen Gemeindeordnung vom 2 3, Oktober 1834, §. 46, wonach dieselbe durch geheime Stimmgebung erfolgen muß und zu deren Güliigkeit absolute Majorität der ordnungsmäßigen Stimmen nöthig ist, vornehmen zu lassen und die deshalbigen Protokolle, wozu Formular bei dem Buchdrucker Herrn Funk dahier zu haben sind, bis zum 10. Mai d. J. an mich ein- zureichen.
Selbstverständlich treten in denjenigen Gemeinden, in welchen die stimmfähigen Ortsbürger die Geschäfte der großen Ausschußversammlung versehen, diese an deren Stelle.
Hersfeld, am 17. April 1874.
Der Königliche Landrath Auffarth.
In Folge mehrfacher Anfragen nehmen wir Anlaß, wiederholt darauf aufmerksam zu machen, daß die Bestimmungen über die Behandlung der Werthpapiere, welche der Königlichen Haupt-Bank in Berlin in Ver
wahrung gegeben werden, sowie die Antrags-Deklara- tionen bei sämmtlichen Filial-Anstalten der Preußischen Bank unentgeldlich zu haben fmb.
Nach §. 9 dieser Bestimmungen werden von denjenigen deponirten Papieren die Verloosungslisten nachgesehen, deren Ziehungs- resp. Restantenlisten durch die Allgemeine Verloosungs-Tabelle des Deutschen Reichs- und Preußischen Staats-Anzeigers publicirt werden.
Letztere ist burd) sämmtliche Postanstalten und vom 1^ April c. ab auch im Wege des Buchhandels zum vierteljährlichen Preise von 15 Sgr. zu beziehen.
Berlin, den 12. März 1874.
Königl. Preuß. Haupt-Bank-Directorium.
Wird hierdurch veröffentlicht.
Hersfeld, am 21. April 1874.
__Der Königliche Landrath Auffarth.
Der Ackermann Adam Bieder zu Nied^eraula' ist heute als Bürgermeister der dasigen Gemeinde bestätigt und eidlich verpflichtet worden, was hierdurch veröffentlicht wird.
Hersfeld, am 21. April 1874.
___________Der Königliche Landrath Auffarth.
Die Erledigung der Schulstelle zu Kohlhausen vom 1. Mai d. I. ab wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß Bewerber um dieselbe ihre Meldungsgesuche unter Beifügung der erforderlichen Sitten- und Befähigungszeugnisse binnen 3 Wochen bei dem unterzeichneten Landrathe oder bem Königlichen Lokalsäml- rnspektor Herrn Pfarrer Dr. Vial dahier einzureichen haben. Hersfeld, am 21. April 1874.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Die Erledigung der Schulstelle zu Kleinensee vom 1. Mai d. J. ab wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß Bewerber um dieselbe ihre Meldungsgesuche unter Beifügung der erforderlichen Sitten- und Befähigungszeugnifse binnen 3 Wochen bei dem unterzeichneten Landrathe oder dem betreffenden Lokalschuk- inspector Herrn Pfarrer V i e r n a u in Danksmarshausen einzureichen haben. Hersfeld, am 21. April 1874
Der Königliche Landrath Auffarth.