Einzelbild herunterladen
 

^, ^MIM^ C 11

KrelvWvlatt

für die

Kreise HerZfeld, Hünseld und Ziegenhain.

^ 2K. ^erK^eLd, Sonnabend den 1L April 2994»

DaSRrnStHott" etfAemt wSSentltch Iwetmal. Äittwocö« und Sonnabend«. Prei« desselben bei der Exvedition 84 Sgr. pro Öttenei, »er den Vokanftalten tommr der Postaufschlag hinzu. Betanmmachungen aller Art werden ausgenommen und die eneonnxgeile oder deren Raum mit 1 ®gr. bererdner, 8BWPRBJ.»""" im.....imiii um iiM W, WM»-'!"W,E".

Amtlicher Theil.

Landrathsamt Hersseld.

Der Ackermann und Schreiner Emanuel Deise- roth gu Hilmes ist heute als Bürgermeister der dasigen Gemeinde bestätigt und eidlich verpflichtet worden, was hierdurch veröffentlicht wird.

Hersfeld, am 10. April 1874.

Der Königliche Landrath A u f f a r t h.

Nach einer Mittheilung Königlichen LandrathsamtS zu Homberg ist unter dem Rindvieh und den Schaafen zu Raboldshausen die Maul- und Klauenseuche ausge- drochen, was hierdurch veröffentlicht wird.

Hersfeld, am 9. April 1874.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Durch Beschluß des Königlichen KreisgerichtS zu Pleß vom 5. März d. J. ist die vorläufige Beschlag­nahme der Druckschrift:

Kagoz obierac? ,

Rady i wskazowki dla chrzescians kieh.

Wyborcow, zapisat. K. M. Drukien i Naktadem Karola

Miarka. Krolewska Huta, 1873.

<zu Deutsch: Wen wählen? Rathschläge und An­weisungen für christliche Wähler. Geschrieben von K. M, Druck undEerlag bei Karl Miarka, Königshütte, 1873) gemäß §. 29 des Gesetzes über die Presse vom 12. Mai 1851 und §. 131 des Reichsstrafgesetzbuches aufrecht erhalten worden, was hierdurch veröffentlicht wird.

Hersfeld, am 9. April 1874.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Landratysamt Hünseld.

Cassel, am 26. März 1874.

In Folge der vom laufenden Jahre ab für die aus­wärtigen Ortschaften der Steuerempfangsstellen im hie­sigen Regierungsbezirke angeordneten dreimonatlichen Erhebung der Staatssteuern im letzten Monat eines

jeden Quartals und der dadurch sowohl für die zahlenden Unterlassen als auch für die Empfänger zu Tage getretenen Weiterungen, wird die Königliche Re- gierungs-Hauptkasse unter Bezugnahme auf unsere Ver­fügung vom 8. April v. I. zu B. 2342 hierdurch an­gewiesen, die den Volksschullehrern aus Staatsfonds bewilligten Zuschüsse nunmehr bis auf Weiteres in Monatsraten praenumeraudo, event, im Laufe des letzten Monats eines Quartals für dieses auszuzahlen. Rn die Königliche Regierungs-Hauptkasse hier.

Abschriftlich zur stenntnißnahme und Benachrichtig­ung der Schulinspectoren, sowie der Empfänger. Königliche Regierung, Abth. für Kirchen- u. Schulsachen, gez. Mittler.

Wird zur gefälligen Kenntnißnahme für die Herrn Localschulinspectoren des Kreises behufs gefälliger Be­deutung der Empfänger rc. veröffentlicht.

Hünseld, am 3. April 1874.

Der Königliche Landrath Götz,

Cassel, den 25. März 1874.

Nach anderweiter Regulirung der Lehrergehälter des Regierungs-Bezirks, worüber die Special Verfügung Ew Hochwohlgeboren rc. bereits zugegangen sind resp^ in der Kürze zugehen werden, theilen wir unter Rück­gabe der vorgelegten Verhandlungen Ew. Hochwohlge­boren rc. zur Beachtung rc. weiter Folgendes mit:

n Hinsichtlich der den Gemeinden weiter aufgelegten Beiträge wollen wir da, wo es die finanzielle Lage derselben dringend erfordert und die sonstigen Verhältnisse solches gestatten, big Erhöhung des Schulgeldes

a in den Landgemeinden auf 1* Thlr (4 Mark), b in den Städten auf 2 Thlr. (6 Mark) insofern ' diese Sätze nicht das Doppelte des bisherigen Jahresbetrages übersteigen anderen Falles nur bis zu diesem doppelten Betrage zu lassen und ermächtigen zugleich Ew. Hochwohl' geboren rc. auf die dieserhalb gestellt werden­den und begründeten Anträge die erforderliche Genehmigung in unserem Namen zu ertheilen und das sonst Nöthige wahrzunehmen. In