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für die

Arme Hcrsfcld/ Hümcld und Ziegenhatn.

-^ 25. «AssS^eLD, Sonnabend den 28. März LVN4.

DasBretSMatt" erscheint wüarcmUcv Zweimal, MitnooSS und Sonnabends. LreiS desselben bei der Expedition 8t Sgr. pro Quartal. bet den Haftanstalten tonunr der LoftaufsÄlay brnzu. Lekanriimacoungen aller Sri werden ausgenommen und die Garnlanv-Zetle oder deren Staum mit 1 Sgr. dererttnex.

S@* Da mit Schluß dieses Monats das Abonnement des ersten Quartals zu Ende geht, so bitten wir' die Bestellungen auf das mit dem 1. April beginnende zweite Quartal rechtzeitig zu machen, damit in der Zusendung keine Unterbrechung eintritt.

Amtlicher Theil.

Landrathsamt Hersfeld.

Die Herrn Mitglieder des landwirthschaftlichen Vereins für den Kreis Hersfeld werden hierdurch zu der auf

Sonnabend den 11. April d. I.

Vormittags 11 Uhr in hiesiges Rathhaus anberaumten General-Versamm­lung eingeladen.

Hersfeld, am 27, März 1874.

Der Dirigent des landwirthschaftlichen Kreisvereins.

Auffarth, Landrath.

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Zugelaufen: dem Gastwirth George Fink zu Asbach ein grauer Spitzbund, welcher gegen Erstattung der Fütterungskosten bei rc. Fink in Empfang genommen werden kann.

Landrathsamt Hünfelr.

Hünfeld, am 25. März 1874.

Bewerber um die erledigte evangelische Schulstelle zu Großenmoor werden wiederholt aufgefordert, ihre Gesuche mit den erforderlichen Zeugnissen ver- fehen innerhalb drei Wochen bei der unterzeichneten Behörde oder bei dem Herrn Lokalschulinspektor Pfarrer Hestermann zu Langenschwarz einzureichen.

Der Königliche Landrath Götz.

Landrathsamt Ziegenhain.

Die Warnung vor der Betheiligung an der von einem Weinhändler und Bergwerksunternehmer aus Melbourne angeblich beabsichtigten finanziellen Opera­tion vom 3. September v. I (Kreisblatt Nr. 73) wird, als auf irrthümlicher Mittheilung beruhend, in Folge höherer Verfügung hiermit zurückgenommen.

Ziegenhain, am 26. März 1874.

Der Königliche Landrath Günther.

In Gemäßheit des §. 5 der Verordnung vom 20. September 1867 über die Polizeiverwaltung wird nachstehende

Polizei-Ordnung erlassen.

n Das Peitschenknallen in der Nähe der hiesigen Schule bis auf 150 Schritt Entfernung, sowie

2) das Haltenbleiben von mit Hunden bespannten Fuhrwerken in der Nähe derselben bis auf 50 Schritt Entferung, ist verboten.

3) Jede Uebertretung dieser Anordnung wird mit 10 Sgr. bis 3 Thlr. bestraft.

Willingshaufen, den 14. März 1874.

Der Bürgermeister Riebeling.

Bekanntmachung.

Nachdem die Wittwe des Jacob Opfer Barbara geb. Nieding aus Gittersdorf, der­malen zu Almershausen dahier angezeigt hat, daß ihr unter ihrer Vormundschaft stehender minderjähriger Sohn Ritter Opfer überschuldet und zur Befriedi­gung feiner Gläubiger außer Stande sei, wird zur summarischen Anmeldung der Forderungen, zur Wahl eines Curators, sowie zum Güteversuche Behufs Ab­wendung des förmlichen Concurses Termin auf

Montag den 83. Wpml S. J.

Vormittags 9 Uhr Cont.-Stunde hierher anberaumt, wozu sämmtliche Gläubiger mit