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für die

Krem Hcrsfeld/ HuMd und Zlegenhatn.

^ 22. ^-sSLeLS, Mittwoch Den 18. März $814»

Da»KretSdlatt" erscheint mach entlieh »wermal. MittwoL» und Sonnabend». Drei» deüelben bei der Expedition 84 Sgr uro Quarral. bet den Softcnftalten iontmt der Loitaufschtag bm»u. 8etannr.macbungen alter Art werden ausgenommen und die Aorraonv-Zeile or.er neren Staunt mit 1 Sgr. berechnet.

Amtlickcr Theil.

Landrathsamt Hcrsfcld.

Zur Beseitigung angeregter Zweifel bat Königliche Regierung verfügt, daß zu den quartaliter dem Erb? schaftssteuer-Fiskalat mitzutheilenden Todtenlisten für jede Parochie nur ein sämmtliche Bürgermeistereien umfassendes Verzeichniß aufgestellt werden soll. Es wird hiernach ein Formular mit Einlagebogen, wodurch 33 Eintragungen ermöglicht sind, für jedes Quartal regelmäßig genügen.

Hersfeld, am 17. März 1874.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Nach einer Mittheilung des Landrathsamts Hünfeld vom 12. d. Mts. ist unter dem Rindvieh der Wittwe Becker in Wetzlos die Maul-und Klauenseuche aus- gebrochen, was hierdurch veröffentlicht wird.

Hersfeld, am 18. März 1874.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Die für verschiedene Orte des Amtes Niederaula angeordnete Hundesperre wird wieder aufgehoben. Hersfelch am 18. März 1874.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Landrathsamt Hünfeld.

Berlin, den 26. Februar 1874.

Die 21te allgemeine deutsche Lehrerversammlung soll in Br es l au und zwar in der Zeit vom 27.30. Mai d. I. abgehalten werden. Ich veranlasse die Kö­nigliche Regierung rc. die Schulinspektoren Ihres Be­zirks dahin mit Anweisung zu versehen, daß denjenigen Lehrern, welche an der Versammlung Theil zu nehmen wünschen, der erforderliche Urlaub für die nicht schul­freie Zeit in der Pfingstwoche ertheilt werde.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- u. Medicinal- Angelegenheiten.

gez. Falk.

An sämmtliche Königliche Regierungen.

Caffel, den 7. März 1874.

Abschrift zur Kenntnißnahme und mit dem Auf­trag, die Schulinspectoren hiernach mit Anweisung zu versehen.

Königl. Regierung, Abth. für Kirchen- u. Schulsachen.

gez. Mittler.

An die Königl. Landräthe.

Den Herrn Localschulinspectoren des Kreises z.ur gefälligen Kenntnisnahme behufs Ertheilung des er­forderlichen Urlaubs an die um ) otchemanrchfnchenven Lehrer. Hünfeld, am 14. März 1874.

Der Königliche Landrath Götz.

Hünfeld, am 12. März 1874.

Unter Bezugnahme auf die Polizei-Verordnung vom 18. Oktober 1869 (Amtsblatt pro 1869 S. 343) betreffend die polizeilichen Maßregeln beim Ausbruch der Maul- und Klauenseuche unter den Hausthieren, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß unter Dem Rindvieh der Witwe Becker zu Wetzlos die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen ist.

Der Königliche Landrath Götz.

Lanvrathsamt Ziegenhain.-

Berlin, den 21. Februar 1874.

Nach den in Verfolg des Erlasses vom 27. Februar v. J., IV. 2138, erstatteten Berichten ist zwar im All­gemeinen anzunehmen, daß das metrische Maaß- und Gewichts-System die ihm gesetzlich gebührende Geltung im öffentlichen Verkehr auch thatsächlich bereits erlangt hat; andrerseits fehlt es aber auch nicht an Zeugnissen dafür, daß zur Zeit noch manche ältere, nach den neue­res Bestimmungen unzulässige Maaße und Gewichte im Gebrauch der Gewerbetreibenden sich behuben und unv daß hier und da selbst Maße und Gewichte des neuen Systems, welche den erlassenen technischen Vor­schriften nicht entsprechen, mißbräuchlichen Eingang in dem Verkehr gefunden haben.

Hiernach erscheint es erforderlich, daß von den Polizeibehörden die periodischen allgemeinen Revisionen auch fernerhin churchgeführt, die dabei entdeckten Con- traventionen gegen die Vorschriften der Maß- und Ge-