Einzelbild herunterladen
 

für Die

Arme Hersfeld, Hünfeld und Zlegenham.

-^ 21 ^erSf^I®, Sonnabend Den 14. März i^4*

DarKreiStlatt- erfäetni mödsentkcg »weimal. Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Exvedition 8j Sgr. pro DuartaL bei den Haftanstalten tommr der PoUaufsÄlag brnzu. Betanmmachunflen aller Art werden ausgenonimen und die Garuwnb-Zeite oder bereu Kaum mit 1 Sgr. berechnen

Amtlicher Theil.

Landrathsamt Hersfeld.

Berlin, den 26. Februar 1874.

Die 21te allgemeine deutsche Lehrerversammlung soll in Bres lau und zwar in der Zeit vom 27.30. Mai d. I. abgehalten werden. Ich veranlasse die Kö­nigliche Regierung 2C. die Schulinspektoren Ihres Be­zirks dahin mit Anweisung zu versehen, daß denjenigen Lehrern, welche an der Versammlung Theil zu nehmen wünschen, der erforderliche Urlaub für die nicht schul­freie Zeit in der Pfingsiwoche ertheilt werde.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- ».Medicinal- Angelegenheiten.

gez. Falk.

An sämmtliche Königliche Regierungen.

Caffel, den 7. März 1874.

Abschrift zur Kenntnißnahme und mit dem Auf­trag, die Schulinspectoren hiernach mit Anweisung zu versehen.

Königl. Regierung, Abth. für Kirchen- u. Schulsachen.

gez. Mittler.

An die Königl. Landräthe.

Wird den Herrn Lokalschulinspectoren im Kreise hierdurch ergebenst mitgetheilt.

Hersfeld, am 14. März 1874.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Wenn auch im Allgemeinen anzunehmen ist, daß das metrische Maaß- und Gewichts - System die ihm gesetzlich gebührende Geltung im öffentlichen Verkehr auch thatsächlich bereits erlangt hat, so kommt es Loch immer noch hier und da vor, daß manche ältere, nach den neuen Bestimmungen unzulässige Maaße und Gewichte im Gebrauch der Gewerbtreibenden sich befin­den und daß selbst Maaße und Gewichte des neuen Systems, welche den erlassenen technischen Vorschriften nicht entsprechen, mißbräuchlichen Eingang in den Ver­kehr gefunden haben. Es ist deßhalb höheren Orts angeordnet, daß die periodischen allgemeinen Revisionen «uch fernerhin durchgeführt, die dabei entdeckten Con-

traventionen gegen die Vorschriften der Maaß- und Gewichtspolizei zur Bestrafung gebracht und die unzu­lässigen Maaße und Gewichte aus dem V^rk ' ent­fernt werden.

Zu diesem Zwecke erhalten die Herren Ortsvor­stände der Stadt- und Landgemeinden des hiesigen Kreises unter Hinweisung auf meine, denselben Gegen­stand betreffende Bekanntmachung vom 17. März 1873, (Kreisblatt von 1873, Nr. 23) den Auftrag, alsbald eine Revision der in ihren Gemeinden im Verkehr zur Anwendung kommenden Maaße und Gewichte vorneh­men zu lassen. Wenn ein den gesetzlichen Bestimmun­gen nicht entsprechendes Maaß oder Gewich^vorgefunden wird, so ist über jeden Fall eine Verhandlung aufzu- nehmen und das Verhandlungsprotokoll nebst den con- fiszirten. Maaßen oder Gewichten mir alsbald mitzu- lheilen.

Ueber das Resultat der Revision erwarte ich bin­nen 8 Tagen Anzeige.

HerSfeld, am 13. März 1874.

______Der Königliche Landrath Auffarth.

Durch Beschluß der Rathskammer des Königlichen Kreisgerichts zu Fulda vom 17. Februar d. J. ist die

Beschlagnahme der Druckschrift:

Die Anschauungen des Cultusministers Herrn Dr. Falk über die katholische Kirche nach Dessen Rede vom 10. Dezember 1873. Beleuchtet von Wilhelm Emanuel Freiher von Kettler, Bischof zu Mainz. Zweite Auflage. Mainz, Verlag von Franz Kirchheim, 1874." aufrecht erhalten worden, weil in derselben der That­bestand einer nach §. 187 St.-G.-B. strafbaren Belei­digung des Ministers Dr. Falk gefunden worden ist, was hierdurch veröffentlicht wird.

Hersfeld, am 13. März 1874.

Der Königliche Landrath Auffarth.

LandraLüsamt Hünfeld.

Hünfeld, am 12. März 1874.

Die Herrn Bürgermeister des Kreises haben so­fort durch Vornahme einer Revision festzustellen, ob das metrische Maß- und Gewnyts-System im öffentli-