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Arme HcrMd, Hünfeld und Zlcgcnharn.

.M L2. ^eeGköLD, Mittwoch den 11. Februar

1874.

DaSÄretMlatt* erICbetnt wdcdentUch fmeimai, WittwoLS und Sonnabends. DreiS desielben bei der Hxvedition 8| Sgr. «ro Quartal. bet den Haftanstalten lammt der Hoftauffälag bin?u. Bekannrmachunaen aller Lrr werden ausgenommen und die ®armonö=B«le oder deren Raum mit 1 Sar. bereSneu

Amtlicher Theil.

Landrathsamt Hersfeld.

Die Herren Ortsvorständs der Stadt- und Land­gemeinden des hiesigen Kreises haben den im Jahre 1874 zur Aushebung kommenden Militairpflichtigen ihrer Gemeinden d. h. allen in den Jahren 1852 bis einschließlich 1854 geborenen jungen Mannschaften, welche eine Zurückstellung bezwfe. eine fernere Befrei­ung. vom Militairdienst beanspruchen zu können glauben, zu eröffnen, daß sie zur Begründung ihrer Ansprüche die auf Grund der §§. 43 und 44 der Militair-Ersatz- Jnstrution nöthigen Nachweisungen, nämlich:

a) einen vom Pfarramt zu ertheilenden Familienschein;

b) Physikatszeugniß, insoweit es sich um die Beur­theilung des Gesundheitszustandes des Militair- pflichligen selbst oder eines der Angehörigen des­selben handelt;

0. im Falle des Vorhandenseins von Grundeigenthum, Steuerbuchsauszug, auf welchem

d) die Abschätzung des gesammten Vermögens durch die Ortstaxatoren (deren Unterschrift vom Orts­vorstand zu beglaubigen ist) sowie

e) eine über die Hypothekenverhältnisse genaue Aus­kunft gebende Bescheinigung des betreffenden Amts­gerichts enthalten sein muß, und

f) ein Zeugniß der Ortsbehörde in der vorgeschriebenen Form (wozu Formularpapier bei dem Buch­drucker Funk dahier zu haben ist) in welchem die vorerwähnten, sowie die sonst noch erheblichen Verhältnisse kurz zusammen zu fassen sind, zu beschaffen haben.

Zur vorläufigen Prüfung der erhobenen Ansprüche wird Termin für die Militairpflichtigen aus dem Amtsgerichtsbezirk Hersfeld auf

Mittwoch derr 25- d. M., für die Militairpflichtigen aus dem Amtsgerichts- bezirk Niederaula auf

Donnerstag den 2K. d. M., für die Militairpflichtigen aus den Amtsgerichts-

. ......)..........,,

------ ------ . --;s - - bezirken Friedewald und Schenklengsfeld auf

Freitag den 27- d Mt6. jedesmal Vormittags von 8 bis 12 Uhr in das Ge­schäftslokal des Landrathsamtes anberaumt, in welchen Terminen sich die betreffenden Ortsvorstände mit den betheiligten Militairpstichtigen einzufinden haben.

Ferner haben die Herren Ortsvorstände den in ihren Gemeinden vorhandenen Reserve- und Landwehr- Mannschaften sowie Ersatz-Reservisten l. Klasse, welche wegen häuslicher, gewerblicher und Familien-Verhält­nisse eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen, bemerklich zu machen, daß zur vorläufigen Prüfung der deshalbigen Ansprüche Termin auf

Gonnahend den 28. d. M.

Vormittags von 8 bis 12 Uhr ebenfalls in das Ge­schäftslokal des Landrathsamtes anberaumt wor­den ist.

Wenn Militairpflichtige an Epilepsie zu leiden be­haupten, so müssen mindestens drei glaubhafte Zeugen an Eides Stadt in diesen Terminen in Gegenwart des Ortsvorstandes protokollarisch erklären, daß und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Zufälle an den betreffenden Militairpflichtigen wahrgenommen haben.

Hersfeld, am 6. Februar 1874.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Bekanntmachung.

Zur Vornahme des Kreis-Ersatz-Geschäftes im Kreise Hersfeld sind für das Jahr 1874 folgende Termine bestimmt worden:

Dienstag, den 17 März d. «.

für die Militairpflichtigen aus der Stadt Hersfeld und aus sämmtlichen zum Amtsgerichtsbezirk Hersfeld ge­hörigen Gemeinden des Kreises.

Mittwoch, den 18. März d.

für die Militairpflichtigen aus sämmtlichen zum Umts- gerichtsbezirk Niederaula gehörigen Gemeinden.

Donnerstag, den 19. März d.

für die Militairpflichtigen auS sämmtlichen zu den