(deren Haupt-Exemplar die Gemeindebehörden besitzen) in ihren Gemeinden bezw. Gutsbezirken wahlberechtigt waren, und wie viele davon
a) zu den Evangelischen,
b) zu den Katholischen,
c) zu den Juden,
d) zu den Dissidenten gehören
Ziegenhain, am 10. Januar 1874.
Der Königliche Landrath Günther.
Ziegenhain, am 7. Januar 1874.
Durch Erlaß des Herrn Oberpräsidenten vom 29. Dezember v. I. ist die Sammlung einer Hauscollects für die Jdioten-Anstalt zu.Scheuern bei Nassau genehmigt, welches hierdurch veröffentlicht wird.
Der Königliche Landrath Günther.
Die Herrn Stadt- und Ortsvorstände des Kreises werden benachrichtigt, daß der Herr Ober-Präsident die Sammlung milder Beiträge in der Provinz Hessen- Naffau zum Besten des Rettungshauses zu Hof Reich auch auf das Jahr 1874 gestattet hat.
Ziegenhain, am 10. Januar 1874.
Der Königliche Landrath Günther.
In Gemäsheit der Bestimmung im §. 20 der«Mi- litär- Ersatz - Jnstruction für den Norddeutschen Bund vom 26. März 1868 werden die Militärpflichtigen, welche im hiesigen Kreise domicilirt sind, oder zur Zeit als Dienstboten, Haus- und Wirthschaftsbeamte, Hand- lungsdiener, Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lehrbursche und Fabrikarbeiter, oder in einem anderen ähnlichen Verhältnisse im hiesigen Kreise sich aufhalten, und zwar:
a. die in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 1854 geborenen alle, soweit sie nicht bereits in das Militär eingetreten sind, oder einen Ausstand erhalten haben und
b. aus älteren Jahrgängen diejenigen, welche sich noch nicht vor einer Ersatzbehörde zur Erfüllung ihrer Militärpflicht gestellt, oder zwar gestellt, aber über ihr Militärverhältniß noch keine definitive
♦ Entscheidung erhalten haben, aufgefordert, sich Behufs ihrer Aufnahme in die Stammrolle in der Zeit vom 15. d. M. bis den 1. k. M. bei dem betreffenden Ortsvorstande unter Vorzeigung ihres Geburtsscheins oder des im 1. Gestellungsjahrezempfan- genen Loosungs- und Gestellungsscheines bei Meioung der im §. 176 1. c. angedrohten Nachtheile zu melden. ■ * Sind Militärpflichtige von ihrer Heimath oder von dem Ort, wo sie nach § 20 gestellungspflichtig sind, zeitig abwesend, so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherrn die Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzumelden.
Die Herrn Orlsvorstände des hiesigen Kreises haben dieses in ihren Gemeinden alsbald bekannt zu machen, bei Ausstellung der Stammrollen mit der größten Sorgfalt zu verfahren und sich dabei die Bestimmungen in den Reglements vom 2. Januar 1867 und 23. November 1870 zur Richtschnur dienen zu lassen, auch bei denjenigen Militärpflichtigen, welche mu Pferden
umzugehen verstehen, dies in den Rollen zu bemerken- Ziegenhain, am 5. Januar 1874.
Der Königliche Landrath Günther.
In Gemäßheit der Bestimmungen unseres Vereins- Statuts bitten mir die verehrlichen Mitglieder und Wohlthäter des Vereins zur Pflege im Felde verwundeter und ertränkter Krieger um gütige Einzahlung der Jahresbeiträge pro 1873.
Wir fordern diese Beiträge erst jetzt ein. weil auch im abgelaufenen Jahre die Privat-Wohlthätigkeit vielfach anderweit in Anspruch genommen worden ist>-geben uns aber der zuversichtlichen Hoffnung hin, daß keines unserer seitherigen Mitglieder der statutarischen Friedensthätigkeit unseres Vereines seine Unterstützung entziehen wird, bemerken deshalb auch ausdrücklich, daß die Mitgliedschaft des Vereines die Zahlung eines jährlichen Beitrages von mindestens 10 Sgr. bedingt, und diejenigen, welche einen geringeren Beitrag zahlen als Wohlthäter des Vereines angesehen werden.
Gleichzeitig laden wir alle Mitgleider, Wohlthäter und Freunde dieses Vereines und, des Zweig-Vereines der Kaiser Wilhelms Stiftung für deutsche Invaliden zu einer General-Versammlung auf
Montag den 26. d MtS.
Nachmittags 2 Uhr in das Sitzungszimmer des hiesigen Rathhauses ergebenst ein und bitten um recht zahlreiche Betheiligung.
Zur Verhandlung werden kommen:
1) Vortrag über die Vereinsthätigkeit im vorigen Jahre, 2) Rechnungs-Ablage pro 1873,
3) Besprechung allgemeiner Vereinsangelegenheiten.
Die Herrn Ortsvorstände des Kreises ersuchen wir, diese Einladung in ihren Gemeinden bekannt zu machen und sich der Sammlungen unterziehen zu wollen.
Ziegenhain, am 8. Januar 1874.
Der Vorstand des Vereines zur Pflege im Felde verwundeter rc. Krieger und des Zweig-Vereines der Kaiser
Wilhelms-Stiftung.
Die Herrn Ortsvorstände des Kreises werden veranlaßt, die obigen Sammlungen alsbald vorzunehmen und mir die Erträgnisse derselben bis zum Schluffe dieses Monats einzusenden, demnächst auch die Einladung zur General-Versammluug einige Tage vor dem Termine wiederholt bekannt zu machen.
Ziegenhain, am 8. Januar 1874.
Der Königliche Landrath Günther.
Unterzeichneter ist Willens sein Befitzthum, die früher Hammarth'sche Lehmsteinfabrik, hinter der Kaserne an der neuen Promenade gelegen, worin seither mit bestem Erfolg Wirthschaft betrieben wurde, aus freier Hand zu verkaufen. Dasselbe besteht aus einem Wohnhause mit 4 Stuben, 2 Kammern, Küche, großem Boden, Stallung und einer Holzremise, einem Garten beim Hause mit guten Obstbau-, men, auch können noch einige dabei gelegene Satteln