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vW 3. LdesK^eLD. Sonnabend den 10. Januar 1874«
Das „ÄreiBBlKtt* erfoeini womentlto ^tceimnl. Mirm-ochk unD Sonnabenve. Preis desselben bei der Hxvedition 8z ©yt.
»ro Du anal. Bet den Loitamtalren tommr Der Softaundiies btn?u. Betannimalvunyen aller Lri werden ausgenommen und die ÄarntnttD«Beile anet Deren Staunt mit 1 Sgr. Berecane.
Amtlicher Theil.
Landrathsamt Hersfeld.
In Gemäßheit der Militair - Ersatz-- Instruktion vom 26. März 1868 werden alle Diejenigen, welche
1) in dem Zeitraum vom 1. Januar 185 4 bis einschließlich den 31. Dezember 1854 geboren sind;
2) dieses Alter bereits überschritten, aber sich noch nicht vor einer Ersatz Behörde - Wr M u st e r u n g b e z w. A u s h e b u u g g e st e l i t;
3) sich zwar gestellt, über ihr Militair- verhältniß aber noch keine feste Bestimmung erhalten;
und gegenwärtig innerhalb des hiesigen Kreises ihr gesetzliches Domizil haben, ober bei Einwohnern desselben als Dienstboten, Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lehrburschen, Fabrikarbeiter 2c„ oder als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten sich aufhalten, soweit dieselben nicht zum einjährig freiwilligen Militairdienst berechtigt, bezwse. von der persönlichen Gestellung vor der Kreis-Ersatz-Commission in diesem Jahr entbunden sind, hierdurch angewiesen:
sich LrhusS ihrer Aufnahme i» die Militair- Stammrolle, in der Zeit vom 15. bis 31. Januar d. J. bei dem betreffenden Ortsvorstande persönlich zu melden, und dabei die über ihr Alter sprechenden, sowie die etwaigen sonstigen Atteste, welche bereits ergangene Bestimmungen über ihr Militairverhältniß enthalten (Loosungsscheine 2C.) mit zur Stelle zu bringen.
Für die zur Zeit von dem Orte ihres Domizils abwesenden gestellungspflichtigen Individuen müssen die Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- und Fabrikherren die Anmeldung in der vorbezeichneten Art bewirken.
Wer die eigene oder die Anmeldung abwesender Militairpflichtigen unterläßt, hat sich die damit verbundenen Nachtheile zuzuschreiben.
Die Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises haben diese Verfügung alsbald in ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise bekannt zu machen und die Militair-Stammrollen ihrer Gemeinden vom Jahrgang L834 mit den dazu gehörigen Pfarramt- lichen Geburtölisten alsbald spätestens aber bis zum 15. d. Mts., bei Vermeidung der Abholung durch Strafboten au mich einzusenden, in den Stammrollen auch etwa noch fehlende Notizen bezüglich des Gewerbes rc. derMilitairpflichtigen ungesäumt nach zuholen.
Ueber jede Anmeldung zur Stammrolle ist sodann ein kurzes Protokoll aufzunehmen und mit den beider Anmeldung abgegebenen Schriftstücken mir sofort zuzusenden.
Hersfeld, am 8. Januar 1874.
___Der Königliche Landrath Auffarth.
Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des hiesigen Kreises, einschließlich der Herren Orts vermalter, erhalten den Auftrag, umgehend auf Grund der von ihnen ausgestellten Wählerlisten zum Reichstag mir anzuzeigen:
1) wie viel Wahlberechtigte in ihren Gemeinden 2c. vorhanden und
2) wie viel der Wahlberechtigten ihrer Confession nach
a. evangelisch,
b. katholisch,
c. Juden oder
d. Dissidenten sind. —
Hersfeld, am 9. Januar 1874,
Der Königliche Landrath Auffarth.
Der Herr Oberpräsident hat die Sammlung milder