für die
Kreise Hersfeld/ Humeid und Ziegenhain.
^ 9N» ^erS^eLd, Sonnabend Den 6. December Z8TL.
Dat „.RretSblGtt" erltBetnt möCbentltd) zweimal. Mittwoch- uno SonnaoenvL. Preis defielben bei der Exvedition 81 Sgr. pro Qurrrral. bei den Poitaniialren kommt der BosmuäaNafl btr»u. Betannrmowuna^n aller Lrt werden ausgenommen und die BamnnoiBeile oder deren Raum mit 1 Sgr. berechne.
Amtlicher Theil.
Landrathsamt Hersfeld.
Bekanntmachttng.
Auf Grund der Bestimmungen der §§. 8 und 15 des Wahlgesetzes für den Reichstag vom 31. Mai 1869 (Bundesgesetzblatt S. 145) und des §. 2 des dazu er- gangenen Reglements vom 28. Mai 1870 (Bundesgesetzblatt S. 275) setze ich den Tag, an welchem Die MuSlegung der Wählerliften zu den durch die Kaiserliche Verordnung vom 29. Oktober d. I. ungeordneten Reichstagswahlen zu beginnen hat, auf den w. Dezember d hierdurch fest.
Berlin, den 3. Dezember 1873.
Der Minister des Innern Graf zu Eulenburg.
Mit Bezugnahme aus vorstehende Bekanntmachung des Herrn Munsters des Innern werden die Herrn Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden, einschließlich der Ortsverwalter des Kreises hierdurch angewiesen, die in Gemäßheil meines Ausschreibens vom 14. v. Mts. angefertigten Wählerlisten
vom 1O. Drzembev d I. an acht Tage lang auszulegen, zuvor aber am 9. Dezember d. I. die dem Titelblatt aufgedruckte Bekanntmachung :
„daß die Liste der zur Wahl eines Abgeordneten „für den Reichstag berechtigten Bewohner in der „Wohnung des Ortsvorstandes zu Jedermanns „Einsicht acht Tage lang ausliege und das diejenigen, welche diese Liste für unrichtig oder un- „vollständig halten, dieses bei dem Ortsvorstande „schriftlich anzuzeigen oder zu Protokoll zu geben, „auch die Beweismittel für ihre Behauptungen, „falls solche nicht allgemein bekannt sind, beizu- „bringen haben" in der Gemeinde zu erlassen, und daß diese Bekanntmachung bewirkt und Die Auslegung der Wähler
liste erfolgt ist, sofort durch einen erpressen Boten der Art schriftlich anhermnzuzeigen, daß diese Anzeige bis zum 80. Dezember d. J. Mittags LS Udr bei mir eingeht.
Älle innerhalb der bestimmten achttägigen Frist gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Wählerlisten etwa erhoben werdenden Einwendungen sind mir dem unterzeichneten Landrathe, zur Entscheidung sofort zuzusenden und zwar durch expresse Boten.
Hersfeld, am 4. Dezember 1873.
Der Königliche Landrath Ausfarth.
Die Herrn Mitglieder des landwirthschaftlichen Vereins für den Kreis Hersfeld werden hierdurch zu der auf
Sonnabend den 20. Dezember d. I.
Vormittags 11 Uhr in hiesiges Rath Haus anberaumten General- Versammlung eingeladen
Hersfeld, am 5. Dezember 1873. Der Dirigent des lanowirthschaftlichen Kreisvereins.
Auffarth, Landrath.
Gefunden: auf der Straße von Hersfeld nach Sorga eine Seitenplatte von einem Kochofen. Meldung bei dem Ortsvorstand zu Sorg«.
Landrathsamt Hünfeld.
Hünfeld, am 5. Dezember 1873.
Unter Bezugnahme auf das Ausschreiben vom 17. vor. Mts. in Nr. 93 des Kreisblattes haben die Herrn Bürgermeister die Wählerliste vom 15. b. M. an acht Tage lang öffentlich auszulegen, vorher aber und zwar alsbald bekannt zu machen, daß diese Auslegung zu Jedermanns Einsicht von dem obengedachten Tage an in Ihrer Wohnung stattfinde und daß Einsprachen gegen die Liste, wovon vorkommenden Falles mir schleunigst Vorlage zu machen, bei Ihnen anzubringen seien.
Die Herrn Bürgermeister und Ortsverwalter, de-