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Reparaturzeichen 6131 und eine braune Buxkinweste gestohlen worden.
Einem Ersuchen der Großherzoglich Hessischen Poli- zeiverwaltung zu Gießen entsprechend weise ich die Königlichen Gendarmen und die Ortspolizeibehörden des diesigen Kreises an, entsprechende Nachforschungen anzustellen und von etwa entdeckt werdenden Spuren mir sofort Nachricht zu geben.
Hersfeld, am 24. November 1873.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Zugelaufen: ein junger Hund. — Meldung des Eigenthümers bei der Ortsverwaltung zu Oberrode.
Landrachsamt Hünfeld.
Berlin, den 6. November 1873.
Es ist hier in Frage gekommen, ob die Bestim- mutigen im §. 5 litt g des Gesetzes vom 25~^T7873 wonach die Inhaber des Militair-Ehrenzeichens erster und zweiter Klasie und die zu dem Hausstande derselben gehörigen Familienglieder, soweit sie zu den beiden ersten Stufen der Klassensteuer gehören, von dieser. Steuer befreit sind, auch auf den Inhaber des Mili-' tair-Verdienst-Kreuzes Anwendung finde. Da nach dem an die Königliche General-Ordens-Commission gerichteten Allerhöchsten Erlasse vom 27. Februar 1864, durch welchen unter gleichzeitiger Erneuerung des Militair- Ehrenzeichens erster und zweiter Klaffe das Militair- Derdienst-Kreuz gestiftet worden ist, diese Auszeichnungen gleichmäßig zur Verleihung an Militairpersonen vom Feldwebel (inclusive) abwärts für Verdienste, welche sich dieselben vor dem Feinde erworben, bestimmt sind, das Militnir-Verdienst-Kreuz mithin nur als eine höhere Klaffe der beiden Militair-Ehrenzeichen und nach allen für seine Verleihung maßgebenden Verhältnißen als mit jenen Auszeichnungen im unmittelbaren Zusammenhangs stehend anzusehen ist, so finde ich kein Bedenken anzuerkennen, daß der in Rede stehende Anspruch auf Befreiung von der Klaffensteuer auch den zu den beiden ersten Stufen derselben gehörenden Inhabern des Mi- litair-Verdienst-Kreuzes einzuräumen ist.
Der Finanz-Minister gez. Eamphausem
An die Königliche Regierung zu Casfel.
Caßel, am 15. November 1873.
Abschrift erhalten Sie zur Beachtung und Bescheidung der Ortsvorstände
Königliche Regierung, Abtheilung für directe Steuern, Domainen und Forsten Koch
An
die sämmtlichen Königlichen Landrathsämter rc.
Hünfeld, am 22. November 1873.
Wird hierdurch zur Nachachtung für die Herrn Bürgermeister des Kreises veröffentlicht.
Der Königliche Landrath Götz.
Hünfeld, am 21. November 1873.
Die Herrn Bürgermeister und Ortsverwalter des Kreises werden an die rechtzeitige Aufstellung der Klassensteuer-Zu- und Abgangslisten pro II. Semester l. I. hierdurch erinnert.
Der Königliche Landrath Götz.
Berlin, den 21. November 1873.
Bekanntmachung.
Postverkehr mit den Vereinigten Staaten Amerikas.
Vom 1. December d. I. ab beträgt das Porto für Postkarten (Korrespondenzkarten) nach sämmtlichen Orten der Vereinigten Staaten Amerikas auf den Wegen über Bremen, Hamburg oder Stettin einen Groschen, bez. vier Kreuzer. Fraukirung erforderlich.
Kaiserliches General-Postamt.
Bekanntmachung.
Zum Verkaufe der zur Concursmasse des abwesenden Adam Wegfarth von Sieglos ge. hörigen Mobilieu, als: Haus-, Küchen- und Oeconomie-Geräthschaften, Brennholz rc. ist Termin auf
Freitag den 28. d. Mts.
von Morgens 8 Uhr an in das frühere Wohnhaus des Gemeinschuldners an- beraumt worden, wozu Kaufliebhaber hiermit eingela- den werden.'
Hersfeld, am 22. November 1873.
Das Secretariat Königlichen Amtsgerichts. Beck.
^^enjenigen Gemeinden, welche uns bei dem in der
Nacht vom 21. auf den 22. d. Mts. betroffenen Brand Unglück durch ihre thätige Hülfe unterstützten, sagen wir andurch im Namen der hiesigen Gemeinde den herzlichsten Dank.
Lengers, am 24. November 1873.
Brand, Bürgermeister. H. Höhl, Lehrer.
Einem geehrten hiesigen wie auswärtigen Publikum die ergebene Anzeige, daß ich meine Wirthschaft zum Stift eröffnet habe und bitte um zahlreichen Zuspruch.
Hersfeld, den 25. November 1873.
Eduard Reinemann.
Als sehr preiswerth empfehle ich meine
Alizarintinte das Liter zu 15 Sgr., tief schwarze Copier- & Canzleitinte das Liter zu 9 Sgr. und schwarze Sclmltinte das Liter zu 6 Sgr., im Anker billiger.
Wischer,