KreisOWatt
für die
Preise Hersftld/ Hünfeld und Ziegenhain.
M 95» ^er^feld» Mittwoch Den 26. November 1913,
Da- ^ÄretSStott" erscheint wöLeniUch zweimal. MittwocdS unD Sonnabend-. Preis desselben bei der Exvebiiion 84 Sgr» »r® Quartal, bei den Üoftanftnlten tomm: der Poslausichlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die Garmond-Zeile oder deren Kaum mit 1 Sgr. bereülnei.
Amtlicher Theil.
Landrathsamt Hersfeld.
Auf Grund des §. 11 der Verordnung vom 20. September 1867 über die Polizei-Verwaltung in den neu erworbenen sLandestheilen wird hierdurch für den Umfang unseres Regierungsbezirkes an schließlich der vormals Großherzoglich Hessischen Landeslheile Fol- gendes angeordnet:
Einziger Paragraph. Derjenige, dessen Hund in einem fremden Jagdreviere jagend, suchend oder aufsichtslos umherlaufend betreten wird, verfällt, wenn es in der Zeit vom 1. September bis. zum 1. Februar geschieht, in eine Geldstrafe von Einem bis Acht Thalern, und wenn es in der Zeit vom 1. Februar bis zum 1. September geschieht, in eine Geldstrafe von Zwei bis Zehn Thalern.
Gaffel, am 8. November 1873.
Königliche Regierung, Abth. des Innern.
Diese Verordnung haben die Ortsvorstände der Stadt- und Landgememden des Kreises sofort auf die ortsübliche Weise bekannt zu machen und deren Befolgung mit den Königlichen Gendarmen streng zu überwachen.
Hersfeld, am 25. November 1873.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Am 21. d. Mts. ist in der Gemeinde Obergeis eine offenbar geisteskranke, anscheinend taubstumme, 30 bis 40 Jahre alte Frauensperson betroffen worden, deren Heimathsverhältnisse bis jetzt nicht festgestellt werden konnten.
Ich ersuche die Polizeibehörden, welche Auskunft über die Heimathsverhältnisse dieser Person zu geben im Stande sind, mir gefälligst, und zwar möglichst bal\bie nöthigen Mittheilungen zu machen.
Hersfeld, am 25. November 1873.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Steckbrief.
Ein fremder Bursche von 24 — 28 Jahren, der vom 20. bis 31. Oktober d. J. als Maurer-Handlanger in Gießen gearbeitet hat, hat mehrere Diebstähle begangen und konnte trotz sorgfältiger Nachforschungen noch nicht aufgefunden werden. Bei seiner Ankunft in Gießen hatte er eine echte, für August Otto van Michelbach ausgestellte Legitimation übergeben, die er bei seinem Verschwinden am 1, d.M. zurückgelaffen und die er, wie sich inzwischen ergeben, ^em wahren A. Otto gestohlen hatte. Es wird vermuthet, daß er noch andere, auf fremde Namen ausgestellte Legitima- tiouspapiere besitze. Bei seine Flucht hat er einen großen, schwarzen Shawl mit Fransen in Gießen zurückgelassen, den er ohne Zweifel auswärts gestohlen hat. — In Gießen hat er entwendet:
einen Kissenüberzug, gestreift, roth und braun ge- geblümt (in den er die gestohlenen Sachen gesteckt hat) einen grauen Mannsrock mit Sammetkragen, einen weißen, blau und roth gestreiften Teppich, einen Maurerhammer, eine Kelle.
Am Freitag den 31. Oktober Abends, ist im Bahnhof zu Gießen ein Koffer mit werthvollem Inhalt gestohlen worden, nämlich: Rock, Hosen und Weste, neu, von schwarzem Stoff, — sieben neue auf der Brust gestickte Herrenhemden, — 24 Paar weiße Manschetten, — 12 weiße leinene Taschentücher E. V. gezeichnet, — eine neue fleischfarbige, wollene Unterjacke, — ein gelbes seidenes Halstuch, — zwei bunte Taschentücher, zwei Paar wollene Strümpfe, eine Meerschaum- Cigarrenspitze, 90 Stück Cigarren, mehrere Manschetten- knöpfe ic. Diesen Diebstahl hat höchst wahrscheinlich der oben bezeichnete Gauner verübt: es wäre aber auch möglich, daß ein Arbeiter, der mit vielen andern aus der Gegend von Elberfeld kommend, Abends in Gießen ausgestiegen und eine Stunde später auf einer anderen Bahn nach Lauterbach, Großenlüder, Fulda rc. zu weiter gereist ist, der Thäter wäre.
Bei einem weiteren mittelst Einbruchs begangenen Diebstahl, bei welchem sich der Thäter an der Hand verletzt hat, ist eine silberne Cylinder-Uhr mit dem