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für die

Krem Hersfeld, ^ünMb und Ziegenhain.

^ 84. ^ssSfekd» Sonmrhend Den 18. October L8UA.

DaSKreiSblatt" erleben« woLentUL -wermal. $itttmöd)6 und Sonnabende. Preis desselben bei der Exvedition 84 ©yti oro Quartal bet den Postankalren tommt der Poüauflcbiafl bin?u. BeianntmatDungen aller Art werden ausgenommen uns di e Garmond-theile oder deren Staum mit 1 Sgr. berechne.

Amtlicher Theil.

Landrathsamt Hersfeld.

Der Herr Minister des Innern hat für die zunächst bevorstehenden Abgeordneten-Wahlen

r-n 28. Octobee d. &

als Termin zur Wahl der Wahlmänner festgesetzt.

®cftü£t hierauf, sowie auf den §. 12 des Reglements über die Ausführung der ersten Wahlen jum Hause der Abgeordneten vom 10. Juli 1870, bestimme ich daher, daß die Wahl der Wahlmänner in den Urwahl- bezirken der Landgemeinden des Kreises Hersfeld

om 28. Dctobee 6.

Vormittags 1 0 Uhr in den Wohnungen der Reiten Wahlvorsteher vorzu- nehmen ist, und rufe hiermit die sämmtlichen Urwähler in den Landgemeinden des Kreises zur Theilnahme an jener Wahl zusammen.

Die Ortsvorstände der Landgemeinden des Kreises erhalten dabei die Weisung, diese Verfügung sowie zu­gleich das Wahllokal, den Namen des Wahlvorstehers sowie des Stellvertreters desselben für denjenigen Ur- wahlbezirk, zu welchem ihre Gemeinde gehört, (vergl. Kreisblatt Nr. 76 vom 20. September d. I.), in orts­üblicher Weise bekannt zu machen.

Daß dieses geschehen, ist in der unten *) abge­druckten Weise zu bescheinigen und diese Bescheinigung dem betreffenden Wahlvorsteher alsbald, spätestens aber im Wahltermin einzurerchem welcher dieselbe als Anlage dem Wahlprotokoll belaufugert hat.

Hersfeld, am 14. October 1873.

Der Königliche Landrath Auffarth.

*) Es wird hierdurch bescheinigt, daß die erfolgte Zusammenberufung der Urwähler zu dem auf den 28. October d. I. Vormittags 10 Uhr bestimmten Termine zur Wahl der Wahlmänner für die zunächst bevorstehenden Abgeoronetenwahlen, sowie das für den Urwahlbezirk bestimmte Wahllokal, der Name des Wahlvorstehers und seines Stellvertreters, in hiesiger

Gemeinde in ortsüblicher Weise bekannt gemacht wor­den ist.

....... den ten..... 1873.

Der Ortsvorstand (Siegel.)

Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Land­gemeinden des hiesigen Kreises haben mir binnen 3 Tagen ein Verzeichniß aller in ihren rc. Gemeinden sich aufhaltenden Italiener, mit Angabe der Namen, Vornamen, des Alters, Geburtsortes, Standes und Gewerbes derselben, nutzutheilen.

Hersfeld, den 14. October 1873.

Der Königliche Laudrath Auffarth.

Unter Hinweisung auf die das Verfahren bei der Wahl der Wahlmänner näher bestimmenden §§.18 bis 25 der Verordnung vom 30. Mai 1849, und 14 bis 20 des Reglements über die Ausführung der Wahlen zum Hause der Abgeordneten vom 10. Juli 1870, mit deren Verlesung die Wahlhandlung durch den Wahl­vorsteher eröffnet wird und mit deren Inhalt sich die Herrn Wahlvorsteher genau bekannt machen müssen, wird denselben eröffnet, daß zu dem, dem unterzeichne­ten Wahlkommissar bis spätestens den 2 9. Octos- ber d. I. Vormittags 10 Uhr einzureichenden Proto­kolle über die am 28. October stattgehabte Wahlmän- ner-Wahl folgende Schriftstücke gehören:

n die Bescheinigung der Ortsvorstände der zum Ur- wahlbezirke gehörigen Gemeinden über die erfolgte Bekanntmachung der Zusammenberufung der Ur­wähler rc., wie solche im Ausschreiben vom 14.

d. M. in Nr. 83 des Kreisblattes vorgeschrieben ist, und

2) die Abtheilungsliste, welche den betreffenden Wahl­vorstehern noch zugehen wird.

Falls die unter 1 gedachte Pescheinigung von den betreffenden Ortsvorständen nicht spätestens im Wahltermine überreicht wird, so hat der Wahl­vorsteher solche noch an demselben Tage auf Kosten der Säumigen durch einen zuverlässigen Boten abholen zu lassen.

Zu dem Protokoll über die Wahlmännerwahl