83. HeVK^eLS, Mittwoch den 15. October L8S3.
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DaS „.NrerSbLatt" erf meint wöchentlich zweimal. Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Gxvedition 8^ Sgr. pro Quarral. bei den DoftannaLten tommt dej Dostaufschlafl hinzu. Setannrmaounqen aller Arr werden ausgenommen und di e Garmond-Zeile oder deren Kaum mit 1 Sgr. berechnen
Amtlicher Theil.
Landrathsamt Hcrsfeld.
Der Herr Minister des Innern hat für die zunächst bevorstehenden Abgeordneten-Wahlen
ien 28. October b,
als Termin zur Wahl der Wahlmänner festgesetzt.
Gestützt hierauf, sowie auf den §. 12 des Reglements über die Ausführung der ersten Wahlen zum Hause der Abgeordneten vom 10. Juli 1810, bestimme ich oaljer, daß die Wahl der Wahlmänner in denUrwahl- bezirken der Landgemeinden des Kreises Hersfeld
am 28. Oktober b. "
. . m Vormittags 10 Uhr
in den Wohnungen der Herren Wahlvorsteher vorzu- nehmen ist, und rufe hiermit die sämmtlichen Urwähler m den Landgemeinden des Kreises zur Theilnahme an jener Wahl zusammen.
Die Ortsvorstände der Landgemeinden des Kreises erhalten dabei die Weisung, diese Verfügung sowie zugleich das Wahllokal, den Namen des Wahlvorstehers sowre des Stellvertreters desselben für denjenigen Ur- wahlbezrrk, zu welchem ihre Gemeinde gehört, (vergl. ^.wblcttt Nr. 76 öom 20. September d. I.), in ortsüblicher Werfe bekannt zu machen.
dieses geschehen, ist in der unten *) abge- d ruckten Werfe zu bescheinigen und diese Bescheinigung dem betreffenden Wahlvorsteher alsbald, feiltest e n s aber rm Wahltermin einzureichen, welcher dieselbe als Anlage dem Wahlprotokoll beizufügen hat.
Hersfeld, am 14. October 1873.
Der Königliche Landrath Auffarth.
*) Es wird hierdurch bescheinigt, daß die erfolgte Zusammenberufung der Urwähler zu dem auf den 28. October d. J. Vormittags 10 Uhr bestimmten Termine zur Wahl der Wahlmänner für die zunächst bevorstehenden Abgeordnetenwahlen, sowie das für den Urwahlbezirk bestimmte Wahllokal, der Name des Wahlvorstehers und seines Stellvertreters, in hiesiger
Gemeinde in ortsüblicher Weise bekannt gemacht worden ist.
....... den ten..... 1873.
Der Ortsvorstand
(Tiegel.)
Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des hiesigen Kreises haben mir binnen 3 Tagen ein Verzeichnis; aller in ihren rc. Gemeinden sich aushaltenden Italiener, mit Angabe der Namen, Vornamen, des Alters, Geburtsortes, Standes und Gewerbes derselben, mrtzutheilen.
Hersfeld, den 14. October 1873.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Die Ortsvorstände der Landgemeinden des Kreises haben binnen 8 Tagen zu berichten
1) ob ihre Gemeinden besondere Todtenhöfe haben, oder die Todtenhöfe anderer Gemeinden benutzen;
2) ob dieselben im Eigenthum der Kirchen oder Kirchengemeinden, oder einer Religionsgesellschaft sich befinden, oder
3) ob dieselben im Eigenthum der bürgerlichen Gemeinde stehen bezw. aus Mitteln der bürgerlichen Gemeinden angeschafft sind und unterhalten werden, oder
4) etwa im Eigenthum von Privat-Personen sich befinden.
Hersfeld, am 15. Oktober 187o.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Der Herr Kriegsminister hat Anordnung dahin getroffen, daß, auf eingehende Anträge, an Krieger- Vereine Waffen aus Beständen der MUrtarr-Bermaltung käuflich überlassen werden dürfen, soweit sich geeignete Waffen in den Beständen vorfinden und dieselben der Mrlrtair-Verwaltung entbehrlich sind. Eine unentgeltliche oder leiheweise Verabfolgung von Waffen an die gedachten Vereine ist nach wie vor ausgeschlossen.
Es wird dies hierdurch veröffentlicht.
Hersfeld, am 15. October 1873.
Der Königliche Landrath Auffarth.