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für die

Arme £mfflb/ Hünfeld und Ziegenhain.

^ 82. ^evS^ekD, Sonnabend Den 11. October 1873.

Da-ÄreiBBlatt" erscheint wöchentlich zweimal. Mittwoch- und SonnabenvS. Preis desselben bei der Epievitron 84 Sgr. pro Quarral. der den Loitanualren kommt der Postausschlay binzu. Bekannrmachunaen aller Art werden ausgenommen und die Aarmonv-Zeile oder deren Kaum mit 1 Sgr. berechnet

Amtlicher Theil.

Mit Bezugnahme auf die Allerhöchste Verordnung vom 5. d. Mts. betreffend die Auflösung des Hauses der Abgeordneten, setze ich auf Grund der §§. 17 und 28 der Wahlverordnung vom 30. Mai 1849 den Tag der Wahl der Wahlmänner auf den

- 28. Detsbee S F. und den Tag der Wahl der Abgeordneten auf den

4. November d hierdurch fest-

Berlin, den 9. October 1873.

Der Minister des Innern.

Graf zu Eulenburg.

Landrathsamt Hersfeld.

Auf Grund des §. 10 des Reglements über die Ausführung der Wahlen zum Hause der Abgeordneten vom 10. Juli 1870 wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Abtheilungslisten für die Urwahlbezirke der Landgemeinden des hiesigen Kreises vom 16. d MtS an 3 Tage lang im Ge- schäftslokal des Landrathsamtes offen liegen uud es Jedem freisteht, innerhalb dieser Frist seine Einwen­dungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Listen bei dem unterzeichneten Landrathsamte schriftlich anzubringen oder mündlich zu Protokoll zu erklären.

Die Herren Ortsvorstände der Landge­meinden des Kreises, incl. der Ortsver­walter, haben diese Verfügung auf orts­übliche Weise am 15. d. M. in der Gemeinde ec. bekannt machen zu lassen, und daß die­ses geschehen bis zum 19. d. M. anher anzu. zeigen.

Hersfeld, am 9. Oktober 1873.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Zum Zweck der Vertheilung der von nachgenannten Steuergesellschaften der Landgemeinden des Kreises

Hersfeld pro 1874 aufzubringenden Gewerbesteuer durch die Gesammtheit der Gesellschaft habe ich nach Maß­gabe des §. 28 pos. a bis o des Gesetzes vom 30. Mai 1820 zur Wahl der Abgeordneten folgende Ter­mine in den hiesigen Rathhaussaal anberaumt:

1) zu der Wahl der Abgeordneten und deren Stell­vertreter für die Gesellschaft derjenigen Gewerb- treibenden, welchen kaufmännische Rechte beigelegt sind, sowie der Müller, soweit solche nicht in der Klasse der Handwerker veranlagt sind, (Klasse A 11), Termin auf

Montag den 2 7. Oktober d. J.

Vormittags 9 Uhr,

2) zu gleichem Zwecke für die Gesellschaft der Gast-, Speise- und Schenkwirthe, Termin auf

Mittwoch den 29. Oktober d. ^J.

Vormittags 9 Uhr,

3) zu gleichem Zwecke für die Gesellschaft der Bäcker Termin auf

Montag den 27. Oktober d. I.

Nachmittags 2 Uhr,

4) zu gleichem Zwecke für die Gesellschaft der Metzger,

Schlächter und Fleischer, auf

Mittwoch den 29. Oktober d. I.

Nachmittags 2 Uhr.

Die Herren Ortsvorstände der Landgemeinden haben dieses den Betheiligten bekannt zu machen mit dem Bemerken, daß es in deren eigenem Jnteresie liegt, sich bei der Wahl der Abgeordneten möglichst zu betheiligen, und daß im Falle Niemand zur Wahl er­scheint, die Vertheilung der Steuer durch die Bezirks- Negierung bewirkt werden wird.

Die Herren Ortsvorstände wollen nur die Beichci- nigung der geschehenen Bekanntmachung vor obigen Terminen mittheilen.

Hersfeld, am 10. Oktober 1873. ,

Der Königliche Landrath Auffarth.

Barbara Elisabeth Koch von Hallendach, 29 Jahre alt, hat für sich und ihren 2 Jahre alten unehelichen Sohn Konrad um Entlassnng aus dem Unterthanen-