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für die

Krem persfeld/ Hünfeid und Ziegenham.

^W SO« ^eVB^eLd^ Sonnabend Den 4. October 1S73.

DarKreiSblatt" ersSemr wöchentlich zweimal. Mittwochs und Sonnabends. Preis befietben bei der Exvedition 84 »gr. pro Quartal, bet den Pokanitalten ionjmt der Posiaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die Karmnnd-Zeile oder deren Raum mit 1 Sgr. berechnet

Amtlicher Theil.

Landrathsamt Hersfeld.

Auf höhere Weisung werden die Herren Ortsvor­stände derjenigen Gemeinden des Kreises, in denen in Gemäsheit des Gesetzes vom 6. Juni l. J. (Gesetz­sammlung Seite 351) eine Holzabgabe stattfindet, darauf aufmerksam gemacht, daß der nach Z. 6 jenes Gesetzes bei Königlichem Oberpräsidium nnzulegende .Widerspruch nur gegen bit Ä-iry.lgteiä ver der Feststellung zu Grunde liegenden Durch- schnittsberechnung statthaft ist, und daß somit Anfechtungen aus anderen Gründen ebenso wie Gesuche um Bewilligung eines größeren Holzquantums als das gesetzlich normirte, Seitens Königlichen Oberpräsidiums nicht berücksichtigt werden können.

Hersfeld, am 3. Oktober 1873.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Land­gemeinden des hiesigen Kreises haben die ihnen heute kurzer Hand zugefertigten Ausmusterungs- und Ersatz- Reserve-Scheine den betreffenden Militairpflichtigen rc. oder deren nächsten Angehörigm alsbald auszuhändi- gen, die nicht anbringlichen Scheine aber binnen 8 Tagen an mich zurückzusenden.

Hersfeld, am 3. Oktober 1873.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Lairdrathsamt Hünfeld.

Berlin, den 10. September 1873.

Es ist wiederholt der Fall vorgekommen, daß deut­sche Auswanderer, welche sich in Chile niederzulassen beabsichtigen, beim Umwechseln ihrer Baarschaft im Einschiffungshafen, von kleineren Wechslern Gold- und Silbermünzen der verschiedenen südamerikanischen Re­publiken rc. von meist sehr alter und nicht mehr gang­barer Prägung, auf die Zusicherung ihrer Vollwichtig- keit und Coursfähigkeit in Tausch genommen und dadurch

die empfindlichsten Verluste erlitten haben. DieUeber- vortheilung ist sogar soweit gegangen, daß den Aus­wanderern chilenische Golomünzen, die vor der Zeit ihrer (im Jahre 1859 erfolgten) Einziehung 17^ Pesos Werth hätten, für 20 Pesos chilenischer Währung in Anrechnung gebracht worden sind. Die Möglichkeit der Verfolgung eines Ersatz-Anspruchs wegen der erlittenen Einbuße war in der Regel schon deshalb ausgeschlossen, weil den Beschädigten die Adressen der betreffenden Wechsler nicht im Gedächtnisse geblieben waren.

Zur Vermeidung ähnlicher Vorkommnisse für die Zukunft erscheint es dringend wünschenswerth, die Auf- merksamkeit des berherkiMn Publikums auf diesen Ge­genstand hinzulenken und den nach Chile sich wendenden Auswanderern die nachstehend unter Angabe ihres Werthes nach chilenischer Währung aufgeführten Münz- sorten zur ausschließlichen Annahme anzurathen:

1) Englische Goldmünzen von 1 Pfund Sterling 5 Pesos chilenisch,

2) Französische Goldmünzen von 20 Francs = 4 Pesos chilenisch,

3) Italienische Goldmünzen von 20 Lire = 4 Pesos chilenisch,

4) Chilenische Goldmünzen ä* 10 Pesos, 5 Pesos, 2 und 1 Pesos, Prägung von 1860 an, mit der Wappen-Umschrift:Ignaldat ante la lei."

5) Chilenische Silbermünzen ä 1 Peso, Prägung von 1860 an, mit der Wappenumschrift:Poria ranzon 6 la fuerza."

6) Peruanische Sol's, 1 Peso Werth, Prägung von 1869 an, mit der Wappenumschrift:Firme i felzi

por la union."

Ew. Hochwohlgeboren ersuchen wir ergebenst, in dieser Beziehung das Weitere an die betreffenden Be­hörden gefälligst verfügen zu wollen.

Der Minister des Innern. Der Minister für Handel, ~ * Gewerbe und öffentliche

Im Auftrage (gez.) Ribbeck.

Arbeiten.

Im Auftrage (gez.) Jebeus.

An den Königlichen Ober-Präsidenten Herrn von Bodelschwingh, Hochwohlgeborm zu Cassel.