AeVSfsLD, Mittwoch Den 24. September
1813
Da« „KreiSblatt" erscheint wöchentlich -wermai. Mittwoch« und Sonnabend«. Brei« desselben bei der Expedition 81 Sgr. pro QuartaL bei den Voitanitalten kommt der Soitauficblag brn-u. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die Varmond-Zeite oder deren Baum mit i Sgr. berechnet
Amtlicher Theil.
Landrathsamt Hersfeld.
Im Anschluß an meine im Kreisblatt Nr. 75 und 76 veröffentlichten Verfügungen vom 15. und 20. d. M. — die Vorbereitungen für die Neuwahlen der Abgeordneten betreffend, — mache ich den Herren Ortsvor- ständen der Landgemeinden des Kreises- Heessilld,..eiu- schließlich der Nebenbürgermeister zu Roßbach und Lampertsfeld, sowie der Ortsverwalter zu Meisebach, Hählgans, Oberrode, Biengartes, Wilhelmshof und 6ngelbad) mit Sternberg bekannt, daß ihnen heute das nöthige Formularpapier mitgetheilt werden wird, und fordere dieselben auf, alsbald
1) das Verzeichniß der in ihren Gemeinden bezwse. Ortsverwaltungsbezirken vorhandenen stimmberechtigten Urwähler — (Uhrwählerliste) — unter genauer Befolgung der in dem diesseitigen Ausschreiben vom 15. d. Mts. abgedruckten Bestimmungen auszustellen und die berüglichen Steuersätze ordnungsmäßig zu addiren;
2) am 3. 5. Mts. die unten *) abgedruckte Bekanntmachung in der Gemeinde zu erlassen;
3) vom 3. bis 6 k Mts. die Urwählerliste zu Jedermanns Einsicht offen auszulegen.
4) die während jener 3tägigen Frist gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Urwählerliste gemachten Einwendungen, wenn solche nicht schriftlich angebracht werden, zu Protokoll zu nehmen und
5) unfehlbar, bei Meidung der Abholung durch einen Strafboten, die Urwählerliste mit der Bescheinigung über die ortsübliche Bekanntmachung und darauf während 3 Tagen erfolgten öffentlichen Auslegung, am 7. Oktober v an- her einzusenden, auch
6) die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Liste entweder schriftlich angebrachten oder zu Protokoll erklärten Einwendungen, der Urwählerliste beizu- fügen und gleichzeitig mit dieser am 7. Okto
ber d. I. zur Entscheidung auf dieselben anher einzureichen; und endlich
7) falls innerhalb der 3tägigen Reklamationsfrist Reklamationen gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Urwählerliste weder schriftlich noch mündlich angebracht sind, dieses ebenwohl zu bescheinigen.
Hersfeld, am 24. September 1873.
Der Königliche Landrath Auffarth.
*) Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß das Verzeichniß der in hiesiger Gemeinde vorhandenen Urwähler— (Urwählerliste) — vom 3. bis 6. Oktober d. I. bei dem Ortsvorstande zu Jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt wird und daß Einwendungen gegen dessen Richtigkeit oder Vollständigkeit binnen dieser Frist schriftlich angebracht oder bei dem unterzeichneten Ortsvorstand mündlich zu Protokoll gegeben werden können.
..... den 2. Oktober 1873.
Der Ortsvorstand
Von Königlicher Regierung bin ich zum Wahl- kommiffar bei der bevorstehenden Abgeordnetenmahl für den sechsten Wahlbezirk (Kreise Rotenburg und Hersfeld) bestimmt worden, wovon ich die Herren Wahlvorsteher des hiesigen Kreises in Kenntniß setze.
Hersfeld, am 22. September 1873.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Herr Fabrikant Adolph Wever dahier beabsichtigt, zum Betriebe einer mechanischen Weberei für baumwollene Waaren, auf dem ihm gehörigen Grundstück hiesiger Feldflur, Karte E. Nr. 122 bis incl. 127, 1 Acker 70^ Ruthen groß, vor dem Clausthore, an der Clausstraße, eine Dampfmaschine anzulegen, und hat unter Vorlage der Beschreibung, Zeichnung und Pläne um Genehmigung dieser Anlage gebeten.
In Gemäßheit bestehender Vorschrift fordere ich alle Diejenigen, welche Einwendungen hiergegen zu erheben haben, auf, dieselben binnen 14 Tagen bei mir vorzubringen, mit der Verwarnung, daß nach Ablauf