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DerS^eLd^ Mittwoch Den 10. September
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Dar „Äreißblatt* erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs unv Sonnabends. Preis beneiden bei der Eroedition 84 Sgr. wo Quartal, bet den Boslanitalten kommt der Üoftauficblap Dtr^iL Bekanminawunoen aller Art werden ausgenommen und die ÄannnnuxRetle oder deren Raum mit 1 Sgr. hereanr.
Amtlicher Theil.
Landrathsamt Hersfeld.
Nach den mir von den Landwegebau-Aufsehern vorgelegten Rest-Verzeichnissen sind noch verschiedene Gemeinden des Kreises mit der Anfuhr des diesjährigen Landwegebau-Materials theilweise im Rückstand.
Die Ortsvorstände dieser Gemeinden werden nunmehr angewiesen, diese Rückstände unfehlbar bis zum 1. Detober v. J. beseitigen zu lassen, auch mit Nachdruck dafür zu sorgen, daß bis zum 10. k. Mts. das Zerschlagen sämmtlichen Landwegebau-Materials ordnungsmäßig geschehen ist, wofür auch die Ortsvorstände derjenigen Gemeinden, welche mit dessen Anfuhr nicht mehr restiren, verantwortlich sind.
Hersfeld, am 9. September 1873.
Der Königliche Landrath Auffarth.
In Gemäßheit höherer Verfügung mache ich die Herren Ortsvorstände des hiesigen Kreises, in deren Gemeinden Militair-Begräbniß- oder andere Krieger- Vereine bestehen, darauf aufmerksam, wie es unzulässig ist, daß die re. Vereine in ihren Fahnen den deutschen Reichsadler, anstatt des Preußischen Adlers führen; auch ist es nicht gestattet, daß solche Fahnen mit Emblemen, welche auf militairische Einrichtungen rc. Hinweisen—wozu u. A. der Allerhöchste Namenszug Seiner Majestät des Kaisers und Königs, Ordensbänder sowie Abbildungen von Ordensdekorationen und militairischen Ehrenzeichen gehören — versehen werden, wonach die Herren Ortsvorstände erforderlichen Falls das Nöthige veranlassen wollen.
Bemerken will ich noch, daß ich eintretendeü Falls gern bereit bin, eine vorschriftsmäßige Adlerzeichnung einzuziehen und zur Einsicht vorzulegen.
Hersfeld, am 9. September 1873.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Um darüber Kenntniß zu erhalten, ob die Vor
schriften der Polizeiverordnung vom 20. Februar b. J. über die Untersuchung der in den Handel kommenden Schweinefleisch-Präparate auf Trichinen allgemein in Ausführung kommen, erhalten die Herrn Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises den Auftrag, bei den betreffenden Wirthen, Kaufleuten und Metzgern alsbald eine Revision vornehmen zu lassen und binnen längstens 8Tagen mir mitzutheilen, ob dieselben die vorgeschriebenen Controll-Bücher angelegt haben und ob bereits wegen Zuwiderhandlungen gegen die obige Polizeiverordnung Anzeigen und Bestrafungen erfolgt sind.
Hersfeld, am 10. September 1873.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Die am 20. v. Mts. angeordnete Hundesperre in der Gemeinde Obergeis wird hierdurch wieder aufgehoben.
Hersfeld, am 10. September 1873.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Die Herrichtung des vormals Hahn'schen Hauses in Friedlos zum zweiten Schulhause soll unter der Leitung des Unterzeichneten, und zwar in dessen Geschäftsstube,
Mittwoch, den 17. d. M t s.
Vormittags 10 Uhr durch die Ortsvorstände der Schulgemeinde auf die Geringstforderung verdungen werden, wozu Bauhandwerker mit dem Bemerken eingeladen werden, daß Riß und Kostenanschlag bei mir zur Einsicht aufliegen.
Hersfeld, am 10. September 1873.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Nach einem der Oesterreichisch-Ungarischen Botschaft zu Berlin aus Triest zugegangenen Telegramme ist daselbst der am 1. Januar fällige Coupon Nr. 26,104 zu 1000 Lire der Italienischen Rente entwendet worden.
In Gemäßheit höherer Verfügung weise ich die Königlichen Gendarmen und Ortspolizeibehörden des hiesigen Kreises an, den fraglichen Coupon, falls er in