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für die
Kreise HcrsM/ Hünfcib und Zlcgcnbam.
^ 71« AsVAfsLD, Mittwoch oen 3. September 1SI3,
Dar „.ItreiSMatt" ersLernr wncdentlicd zweimal. MtttwockS und Sonnabends. Preis defielben bei der Exvedition 8^ Sgi- pro QuartaL bet den PoitanNairen lammt der SonaufitblaR brn;u. BekannrmaDunaen aller *3.rt werden ausgenommen und die Garmond-i^etle oder deren Raum mit 1 Sgr. derecone-.
Amtlicher Theil.
Landrathsamt Hersseld.
Berlin, den 13. August 1873.
Es verlautet, daß ein Wcinhändler und Minen- speculant aus Melbourne, ein Deutscher von Geburt, mit dem letzten Postdampfer nach Europa abgereift sei, um Capitalien' Behufs Untersuchung eines-Landstrichs, welcher nach seiner Meinung Jndicien von Goldhai- tigkeit zeigt, aufzutreiben.
- Indem wir Ursache haben, von diesem Unternehmen, welches nach dem, was darüber bekannt geworden, kein Vertrauen verdient, zu warnen, ersuchen wir Ew. Hochwohlgeboren ganz ergebenst, die betreffenden Behörden gefälligst zu veranlassen, das betheiligte Publikum durch eine öffentliche Bekanntmachung zur vorsichtigen Aufnahme der Äncrbietungen der bezeichneten Person aufzufordern.
Der Minister des Immer». Der Minister für Handel, gez. Ribbeck. Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Im Auftrage gez. Mo s er.
An den Königlichen Ober-Präsidenten Herrn von Bo- delschwingh Hochwohlgeboren zu Cassel.
Gaffel, den 26. August 1873.
Abschrift erhalten Ew. Hochwohlgeboren zur Nachricht und weiteren Veranlassung.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Kühne.
An
die Königlichen Landräthe des Regierungsbezirks rc.
Wird veröffentlicht.
Hersfeld, am 1. September 1873.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Die Herren Ortsvorstände und Ortsverwalter der Stadt- und Landgemeinden bezw. Gutsbezirke des hie
sigen Kreises werden im Anschluß an die ihnen heute zugefertigte Verfügung bezüglich der am 6. d. M. vor- zunehmenden Einschätzung zur Klassensteuer pro 1874 darauf aufmerksam gemacht, daß
1) ein besonderes Protokoll darüber aufzunehmen ist, daß die Mitglieder der Einschätzungscommission vor Beginn der Sitzung mittelst Handschlags an Eides Statt zur Geheimhaltung der bei dem Einschätzungsgeschäfte zu ihrer Kenntniß gelangenden Vermögens- und Einkommensverhältnisse verpflichtet worden sind, welchesProtokoll von den Mitgliedern der Commission zu unterschreiben und demnächst mit den Steuerrollen rc. an mich einzu- reichen ist.
2) daß, wenn die Einschätzungs - Commissionen bei Prüfung der Einkommensnachweisungen sich veranlaßt finden, Vervollständigungen vorzunehmen, diese nur mit rother oder blauer Dinte vorgenommen werden dürfen, und zwar so, daß die ursprünglichen Eintragungen erkennbar bleiben; — wobei ich mir jedoch zur Vermeidung von Weiterungen, unter Hinwersung auf pos. 5 meiner im Kreisblatt Nr. 70 ab gedruckten Verfügung vom 21. v. Alts. Vorbehalte, daß bei prinzipiell abweichenden Ansichten die Commissionen-vor Eintragung der Vervollständigungen rc. persönlich dahier vortreten und die Einschätzung dahier , vornehmen.
3) daß die Ortsvorstände am Schluffe der Einkom- mensnachweisung unter Beidrückung ihres Dienstsiegels zu attestiren haben:
„daß die wirkliche Zahlung der in Spalte 17 eingetragenen Lasten und Schuldenzinsen für den letzten Zinstermin des laufenden Jahres durch Vorlage der bezüglichen Zins- quittungen nachgewiefenund von ihnen diese Quittungen eingesehen worden sind."
Es wird jedoch ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß bei den Landeskreditkaffew Schulden nur die. gezahlten Zinsen, nicht auch die gleichzeitig geleisteten Kapitalabträge in Rücksicht genommen werden dürfen