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und in Spalte 6 resp. 7 unter dem Jahresbetrags des Einkommens aus Grundeigenthum der Nutz­ungswerth der Gebäude besonders eingetragen wird und zwar in Spalte 6 im Falle der Nutzung durch Vermietung der Betrag der Jahresmiethe und in Spalte 7 der Nutzungswerth der vom Pflichtigen selbst benutzten Räume;

2) daß in Kolonne 22 Bemerkungen der Viehstand und die Zahl der arbeitsfähigen Personen des Haushalts ausgenommen werden.

Die vorstehenden Ergänzungen können mit keinerlei Schwierigkeiten verbunden sein, da die Klassensteuer- rollen pro 1873 das nöthige Material meist enthalten.

Königliche Regierung, Abtheilung für directe Steuern, Domainen u. Forsten, (gez.) K o ch.

---- An

sämmtliche Herrn Landräthe rc.

Ziegenhain, am 16. August 1873.

Abschrift theile ich den Herrn Stadt- und Orts­vorständen, sowie den Herrn Ortsverwaltern zur Be­achtung mit.

Der Königliche Landrath Günther.

Ziegenhain, den 19 August 1873.

Nachdem Königliche Regierung mich zum Commissar für das Abschätzungsverfahren der bei den Truppen- Uebungen im hies. Kreise etwa vorkommenden Flurbe­schädigungen bestellt hat, mache ich die betreffenden Grundbesitzer darauf aufmerksam, daß sie verpflichtet sind, bestellte Ackerstücke, welche nicht sofort als solche zu erkennen sind, und welche die Truppen thunlichst zu schonen haben, mit Strohwischen und solche Felder welche mit besonders theueren Früchten bestellt sind, durch rothe Fahnen kenntlich zu machen haben, sowie etwaige Beschädigungen, welche bei den Uebungen auf dem Exercierplatze vorgekommen, bis spätestens den 30. d. M. und die durch die Feldmanöver stattgefun- denen Beschädigungen bis spätestens den 11. Septem­ber Abends durch die Ortsbehörden bei mir anzumel- den sind.

Ich bemerke dabei noch, daß die Feldmanöver sich über den südwestlichen, an den Kreis Kirchhain an­grenzenden Theil des hiesigen Kreises erstrecken werden.

Die Herrn Ortsvorstände der betreffenden Gemein­den wollen dieses alsbald bekannt machen.

Der Königliche Landrath Günther.

Berlin, den 13. August 1873.

Bekanntmachung, betreffend die Postsachen für Orte ohne Postanstalt.

Den Correspondenten, welche ihren Wohnsitz in Orten ohne Postanstalt haben, ist jetzt allgemein gestat­tet, ihre Postsachen auch von solchen Postanstalten ab- holear zu lassen, zu deren Landbestellbezirk der Wohnort des Empfängers nicht gehört.

In Folge dieser Verkehrserleichterung muß die Spedition der Postsendungen für solche Orte, an welchen

eine Postanstalt sich nicht befindet, nach Maßgabe der von dem Absender auf der Adresse bezeich­neten Abgabe-Postanstalt bewirkt werden. Durch die unrichtige Bezeichnung dieser Postanstalt oder durch das gänzliche Fehlen einer bezüglichen Angabe können leicht Verzögerungen in der Ueberkunft der Postsendungen herbeigeführt werden. Es ist daher im eigenen In­teresse der Correspondenten nothwendig, daß die Ab­sender solcher Postsendungen, welche nach Ortschaften ohne Postanstalt gerichtet sind, auf der Adresse außer dem eigentlichen Bestimmungsorte thunlichst noch die­jenige Po st anstatt angeben, von welcher aus die Bestellung derSendung.au den Adressaten zu bewirken ist, ober von wo die Abholung erfolgt. Zur Förderung dieses Zweckes wird es beitragen, wenn Corresponden­ten, au deren Wohnsitz sich eine Postanstalt nicht be­findet, diejenigen Personen, mit welchen, sie im Brief­wechsel stehen, auf das gedachte Erforderniß aufmerksam machen und denselben mittheilen, durch Bermittelung welcher Postanstalt sie ihre Postsachen beziehen.

Insbesondere wird es sich auch empfehlen, wenn die auf dem Lande wohnenden Correspondenten mög­lichst allgemein dem teilweise bereits bestehenden Gebrauche folgen, in den von ihnen abzusendenden Briefen bei der Orts- und Datumsangabe den Namen des Postorts hinzuzufügen, durch welchen sie ihre Post­sachen empfangen.

Kaiserliches General-Po st amt.

Wekanntmachnng.

Zur. Veräußerung oder anderweiten Verpachtung des in der Gemarkung Herla belegenen Domai nen - GennDstücks:

Ch. D. Nr. L 6$ Ar. 15 Nth. Wiese der herr­schaftliche Teich, im Herfaer

Grund, ist Termin auf

Donnerstag den 28. August d. J.

Vormittags 10 Uhr in das Gemeinde-Wirthshaus zu Herfa mr- beraumt, wozu Kauf- resp. Pachtliebhaber eingeladen werden.

Fulda, am 18. August 1873.

Königliches Domainen-Nentamt.

Fuhrmann.

Zur Verpachtung der in Nr. 65 und 66 d. BI. verzeichneten Grundstücke des verstorbenen Gastwirts Herrn Etäsrghard Winkeister» und dessen Ehefrau dahier ist nochmaliger und letzter Termin und zwar der in hiesiger Gemarkung gelegenen auf Freitag den 22. d. Mts. Nachmittags 6 Uhr, in das Gasthaus zum Löwen dahier, der in der Peters- berger Gemarkung aber auf Somuibend den 23. d. Mts. Abends 6 Uhr in das Wirth Haus zu Petersberg anberaumt worden.