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für die
Krem Öcrsfcld/ Hünfeld und Ziegenhüln.
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OsVSfeLd, Sonnabend den 16. August
LG?L.
Dar „Kreisblatt" ersÄemr wöchenttill» zweimal. Mittwochs und Sonnabends. NreiS befleißen bei der Sxvedition 81 Sgr, pro Quartal, bet den Doslamtallen lammt der Voitaufschlag binzu. Belannrmachunaen aller Art werden ausgenommen und die Garmond-Zeile oder deren Staunt mit 1 Sgr. berechne»
Amtlicher Theil.
Landrathsamt Hersfeld.
Entlaufen: dem Tagelöhner Matthäus Eidam zu Kathus am 8. August ein I jähriges rothschackiges Rind. Der etwaige Besitzer wird aufgefordert, Dasselbe an 2C, Eidam ab zuliefern.
Gefunden: auf der Straße von Kirchheim nach Kleba ein Regenschirm. — Meldung des Eigenthümer» bei dem Ortsvorstand zu Kleba.
Landrathsamt Hünfeld.
Hünfeld, am 12. August 1873.
Für Jette Ehrenreich aus Langenschwarz ist um Ertheilung eines Reisepasses nach Amerika nachgesucht worden.
Der Königliche Landrath Götz.
Landrathsamt Ziegenhain.
Die Herrn Stadt- und Ortsvorstände, sowie Ortsverwalter des Kreises werden unter Bezugnahme auf das Ausschreiben vom 3. v. Mts. hiermit angewiesen, mit der nach §. 10 des Gesetzes vom 25. Mai c. gewählten Einschätzungs-Commission unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere §. ^ 5, 7 und 10 des Gesetzes, sowie der §. §. 3, 4, 5, 6, 8, 9, 10 und 11 der Instruktion vom 29. Mai c. (Seite 85 des Amtsblatts 1873) die Veranlagung
Freitag den 5. September d. J. vorzunehmen.
Im Termin hat der Herr Ortsvorstand die Mitglieder der Einschätzungs-Commission zunächst nach §. 10 alin. 5 des Gesetzes zu verpflichten und sie auf den §. 11 der Instruktion besonders aufmerksam zu machen, wonach ein fiskalisches Interesse an der Richtigkeit der Einschätzung nicht obwaltet, eine dem Gesetze nicht entsprechende zu niedrige Einschätzung aber durch erhöhte
Beiträge der Steuerpflichtigen ausgeglichen werden muß.
Hierauf prüft die Einschätzungs-Commission die von den Herrn Ortsvorstande aufgestellte Einkommens- Nachweisung, nimmt eventuell die erforderlichen Veränderungen vor und trägt die festgestellte Steuerstufen in die Klaffensteuerrrolle ein.
Hierbei ist zu beachten, daß die im eigenen Interesse verwendete Arbeitskraft des Haushaltungsvorstandes und der Angehörigen dem Einkommen aus „ Grundeigenthum rc. zugerechnet werden muß, dagegen Grund- und Gebäudesteuer sowie die auf gesetzlichen Bestimmungen beruhenden Wittwenkassebeiträge und Zinsen von nachgewiesenen Schulden in Abzug zu bringen sind.
Um die Leistungsfähigkeit der einzelnen Haushaltungen beurtheilen zu können, ist in Spalte ~22 der Nachweisung kurz einzutragen, wieviel von den in Spalte 6 der Rolle aufgeführten Personen arbeitsfähig sind.
Beim Uebertrag in die Klassensteuer-Rolle ist zu beachten, daß in Spalte 9 nicht die unter 16 Jahre alten Haushaltungsmitglieder (Kinder), sondern nur diejenigen einzelnsteueruden unter 16 Jahre alten Personen einzutragen sind, welche 140 Thlr. Einkommen haben.
Nachdem die Einschätzung beendet ist, sind sämmtliche Spalten der Klassensteuerrolle, sowie am Schlüsse sämmtliche Seiten derselben sorgfältig zu addiren und abzuschließen. Auch ist die auf Seite 1 vorgedruckte Bescheinigung zu ertheilen.
Spätestens bis zum 10. September c. müssen sämmtliche Listen, in einen haltbaren Umschlag geheftet, hier wieder eingegangeu sein und werden die bis dahin nicht eingeschickten, auf Kosten der Säumigen durch Warteboten abgeholt werden.
Ziegenhain, am 13. August 1873.
Der Königliche Landrath Günther.
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aus der Jnstruction über Naturalverpflegung, Bibouacs- Bedürfnisse, Vorspann und Transportmittel, Com- mando-Zulage, Krankenpflege, Servis rc.
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