ArMMblatt
für die
Steife Hersftld/ Hünfeld und Zlcgcnham.
^ 51. HesSkeLd, Mittwoch den 25. Juni 1813.
Die ^KreiSblatt" erimetni wöckentttch zweimal. Mittwochs und Sonnabends. Breis degelben bei der Exvedition 8j Sgr. ere Quarr oL der den DoNannatten tommt der Boslaufschiag brn-u. Bekannrrnachunaen aLer Art werden aufgeiwmmen und die Garnranv-Zeile oder deren Raum mit 1 Sgr. berechnet.
Da mit Schluß dieses Monats das Abonneiuent des zweiten Quartals zu Ende geht, so bitten wir die Bestellungen aus das mit dem 1. Juli beginnende dritte Quartal rechtzeitig zu machen, damit in der Zusendung keine Unterbrechung cintritt. Die Expedition.
Amtlicher Theil.
Landrathsamt Hersfeld.
Der Einwohner Salvatore Lupe zu Catania in Italien hat im Oktober 1871 seinen 6jährigen Sobn Paolo Lupo dem zu einer den Namen „Chinesische Gesellschaft" führenden Truppe gehörigen akrobatischen Künstler Emil Anton Fornaux anvertraut und ist, aller Nachforschungen ungeachtet, über das Schicksal des Knaben bis jetzt völlig im Ungewissen, da ihm nie eilte Kunde von demselben zugekommen ist.
Da die gedachte Truppe sich ^gegenwärtig in Deutschland aufhalten soll, so hat der Königlich Italienische Gesandte in Berlin bet dem Herrn Reichskanzler Antrag auf Ermittelung des Knaben gestellt.
In Gemäßhdit höherer Verfügung weise ich daher die Königlichen Gendarmen und die Ortspolizeibehörden des Kreises an, dieserhalb geeignete Recherchen anzu- stellen und von einem etwaigen Resultat mir alsbald Anzeige zu erstatten
Hersfeld, am 24. Juni 1873.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Durch Beschluß des Königlichen Kreisgerichts zu Posen vom 9. September 1872 ist die Beschlagnahme der Druckschrift:
„100 Piosnek, dumek i Ary i narodowyck. Zebrat i objas’ niemand opatnzyt Jozef Cho~ ciszewski. Poznan 1872. Krakow, Toru’n, u Krzyzanowskiegs u Rakowieza, Swo’w, w ksiegarni Polskity.“
(Hundert Nationale Lieder, Klagegesänge und Arien, gesammelt von Joseph Chociszewski. rc.)
auf Grund des §♦ 130 St.-G.-B. und § 29 des Paßgesetzes aufrecht erhalten worden, und das Königliche Appellationsgericht daselbst hat am 21. April 1873 neben der Verurtheilung des Buchhändlers Chociszewski dahin erkannt, daß die erwähnte Druckschrift in allen Exemplaren unbrauchbar zu machen sei, was hierdurch veröffentlicht wird
Hersfeld, am 24. Juni 1873.
Der Königliche Landrath Xu#**^
Provinz Hessen-Kassel.
Bekanntmachung
den Remonte-Ankauf pro 1873 betreffend.
Zum Ankäufe von Remonten im Alter von vorzugsweise drei und ausnahmsweise vier und fünf Jahren, sind im Bezirk der Königlichen Provinz Hessen-Caffel für dieses Jahr nachstehende, Morgens 8 Uhr beginnende Märkte anberaumt worden, und zwar:
den 1. Juli in Cassel,
„4 „ „ Fritzlar,
„ 5. „ „ Weisungen,
„ 7. „ „ Rotenburg a.sFulda,
„ 8. „ „ Hersfeld,
„ 9. „ „ Honrberg,-
den 10. Juli in Ziegenhain,
„11. „ „ Marburg,
„12. „ „ Kirchhain,
„ 21. „ „ Hanau, ,
„ 27. August „ Rinteln,
„ 1. Septb. „ Hofgeismar.
Die von der Militair-Commission erkauften Pferde werden zur Stelle abgenommen, und gegen stempel- pflichtige Quittung sofort baar bezahlt.
Pferde mit solchen Fehlern, welche nach den Landesgesetzen den Kauf rückgängig machen, sind vom Verkäufer gegen Erstattung des Kaufpreises und der sämmtlichen Unkosten zurückzunehmen. Krippensetzer sind vom Ankauf ausgeschlossen. Die Verkäufer sind ferner verpflichtet, jedem verkauften Pferde eine neue starke,