teils Hcrsfcld/ Hünfeld und Ztcgenhaln.
►^ 49« HeeS^el-, Mittwoch Den. 18. Juni 1873
Dar ...Rreiiblatt" erleb ernt wöchentlich zweimal. Mittwochs und sonnabends. Breis desselben bei der Expedition 8^ Sgr. pro Quarial. bei den Boitamrailen kommt der Nostaufschlag btn?u. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die Varmonb-Zeile oder deren Staum mit 1 Sgr. berechnet.
4i
Amtlicher Theil.
Landrathsamt Hersfeld.
Cassel, den 5. Juni 1873.
Der Herr Minister des Innern hat entschieden, daß die Bestimmung im §. 23 der Gemeinde-Ordnung vom 23. Oktober 1834, wonach von neu anziehenden Auswärtigen, welche in eine Gemeinde ausgenommen werden, — zum Unterschiede von Einhermischen — ein besonderes Einzugsgeld zu erheben ist, mit §. 8 des des Bundes-Gesetzes über die Freizügigkeit vom 1. November 1867 nicht im Einklänge steht und daher als aufgehoben betrachtet werden muß. Ebensowenig ist es nach dieser Bundesgesetzlichen Bestimmung noch zulässig, von neuanziehenden oder neu angezogenen Personen ein höheres Bürgergeld, Beisitzergeld oder Einkaufsgeld (§. 24. Gem.-Ordn.), als von Einheimischen zu erheben, namentlich ist auch die hiermit im Widerspruch stehende bezügliche Borschrift des §. 31 der Gemeinde-Ordnung als nicht mehr in Kraft stehend zu erachten.
Hiernach ist fortab von Erhebung eines Gemeinde- Einzugsgeldes überall Abstand zu nehmen; Bürger-, Beisitzer- und Einkaufs-Gelder aber — sie mögen auf Herkommen oder Statut beruhen — dürfen in Zukunft auch von neu Anziehenden resp, neu Angezogenen nur in denselben Betrage wie bisher von den Einheimischen (Gemeinde-Angehörigen) gefordert werden.
Königliche Regierung, Abtheil, des Innern.
Kühn e.
Wird veröffentlicht.
Hersfeld, am 17. Juni 1873.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Für Anna Margaretha Nutzn von Asbach, zur Zeit in Kirchheim, 20 Jahre alt, ist um Ertheilung eines Reisepasses nach Amerika nachgesucht worden.
Hersfeld, am 16. Juni 1873.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Landrathsamt Hünfeld.
Nachdem Königliche Regierung ein neues Formular zur Nachweisung über das Gemeinde-Rechnungswesen angeordnet, und der Buchdrucker Funk zu Hersfeld ein derselben entsprechendes Formular zu Gemeinde- Rechnungen im Verlage hat, werden die Herrn Bürgermeister des Kreises darauf aufmerksam gemacht und veranlaßt, letzteres von demselben zu beziehen und so weit als thunlich schon jetzt in Anwendung zu bringen. Hünfeld, am 12. Juni. 1873.
Der Königliche Land rath Gotz.
Hünfeld. am 10. Juni 1873. .
Der Bauer Georg Adam Gliedert zu Malges wurde heute als Ortstaxator daselbst auf die bestehende Jnstruction in Eidespflichten genommen.
Der Königliche Landrath G ö tz.
Hünfeld, am 11. Juni 1873.
Um Entlassung aus beut Unterthanen - Verbands zum Zwecke der Auswanderung nach Amerika ist nach- gesucht worden für: Magnus Möller aus Langenschwarz. Der Königliche Landrath Götz.
Landrath samt Ziegenhain.
Provinz Hessen-Kassel.
Bekanntmachung
den Remontc-Ankauf Pro 1873 betreffend.
Zum Ankäufe von Nemonten im Alter von vorzugsweise drei und ausnahmsweise vier und fünf Jahren, sind im Bezirk der Königlichen Provinz Hefsen-Caffel für dieses Jahr nachstehende, Morgens 8 Uhr beginnende Märkte anberaumt worden, und zwar: den 1 Juli in Cassel,
„ 4. „ „ Fritzlar,
„ 5. „ „ Weisungen,
„ 7. „ „ Rotenburg afFulda,
„ 8. „ „ Hersfeld,
„ 9. „ „ Homberg,-