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für die
Kreise Hersfeld/ Hümeld und Ziegenhain.
J\£ 48^' AerSjeld, Sonnabend den 14. Juni 1883.
Dat „JtreiSblatt" erfebeint wöchentlich zweimal. Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Exvedition 81 Sgr. pro Quartal, bei den Poltannallen komm: der Vostaufschlafl hinzu. Bekanmmachunaen aller Art werden ausgenommen und die Garmond-Zeile oder deren Staunt mit 1 Sgr. berechnet
Amtlicher Theil.
ASbach 5 Sgr. Meldung des Eigenthümers bei dem Ortsvorstand zu Neckerode.
Landrathsamt. Hersfeld.
Der Zimmermann Johannes Vollmar zu Lauten hausen hat für sich und seine Familie um Ent- lassung aus dem Unterthanenverbande bebu-s Aus- MaNverung nach Amerika nachgesucht.
Hersfeld, am 12. Juni 1873,
Der Königliche Landrath Auffarth.
Durch Beschluß der Nathskammer des Königlichen Kreisgerichls zu Fulda vom 19. Mai d.J. ist die vorläufige Beschlagnahme der in Verlag und Druck von Peier Brück zu Luxemburg 1873 erschienenen Flugschrift:
„Das moderne Recht und die Katholiken, von Dr. Philaletes Freimuth" aufrecht erhalten morden, weil abgesehen von sonstigen in dem Antrag der Staatsanwaltschaft Fulda bezeichneten Stellen die Aeußerungen auf Seite 101 der Schrift den Thatbestand der in den §. §. 95 und 99 des Strafgesetzbuches vorgesehenen Beleidigung Seiner Majestät des Kaisers und der übrigen Bundesfürsten enthalten, was hierdurch veröffentlicht wird.
Hersfeld, am 13. Juni 1873.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Durch rechtskräftig gewordenes Erkenntniß des Königlichen Kreisgerichts zu Beuthen vom 4. November v. I. ist die Vernichtung des fünften Kapitels, betitelt: „Nethols Prophezeiung" in der deutschen Broschüre: „Der alte Gott", in allen Exemplaren, sowie desjenigen Theils der Platten und Formen, auf welchen sich diese Prophezeiung befindet, wegen der darin enthaltenen Beleidigung und eines Vergehens wider die öffentliche Ordnung ausgesprochen worden, was hierdurch veröffentlicht wirb.
Hersfeld, am 13. Juni 1873.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Gefunden: auf dem Wege von Neckerode nach
Landrathsamt Hünfeld.
Hünfeld, am 4. Juni 1873.
Im Anschluß an meine Verfügung vom 28. April 1873, bestimme ich hiermit, daß die Herrn Bürgermeister und Ortsverwalter des Kreises Hünfeld die aus ihren Gemeinden bezwse. Gutsbezirken zum De- partements-Ersatz-Geschäfi beorderten Militairpflichtigen am 18. d. Mts. genau und pünktlich um- 7^ Uhr Morgens und zwar bei eigener Verantwortung vor dem hiesigen Rathhause zu gestellen haben, woselbst von militairischer Seite deren Controlirung stattfindet.
Der Königliche Landrath Götz.
Landrathsamt Ziegenhain.
Unter Bezugnahme auf das diesseitige Ausschreiben vom 19. d. Mts. abgedruckt im Kreisblatt Nr. 42 wird den Herrn Stadt- und Ortsvorständsu des Kreises eröffnet, daß in Folge ergangener Verfügung der Königlichen 42. Infanterie - Brigade die Mannschaften nunmehr in folgender Weise bei der Departements- Ersatz-Kommission zur Vorstellung kommen:
am Donnerstag den 1O. Kuli d. J. alle die als dauernd unbrauchbar bezeichneten und die für brauchbar und einstellungsfähig erachteten Militärpflichtigen ;
am Freitag den 51. Ruli d.
dagegen alle diejenigen Militärpflichtigen, die wegen Miudermaßcs, Kleinheit, zeitiger Dienstunbrauchbarkeit, nicht vollkommener Dienstfähigkeit oder als Disponibel zur 1. bezw. II. Klaffe der Ersatz-Reserve in Vorschlag gebracht, die vorschriftsmäßig gelernten Jäger, die Militärpflichtigen, welche von den Truppentheilen vor beendeter Dienstzeit zur Disposition der Ersatzbehörden entlassen worden sind, ohne daß bisher eine Entscheidung der Departements-Ersatz-Commijsion über sie er-