für die
«KesS^elV, Mittwoch öen 22. April
■ 1873.
Dar „.RreiSMatt" erscheint wöchentlich zweimal. Mittwochs unv Sonnabends. Preis .Desselben bei der Exvedition 84 Sgr« pro Quartal, bei den PostanNalten lammt Der .Postaufschlag hinzu. BekanrAmachungen aller Art werden ausgenommen und die Elarmond-Zeile aner deren Raum mit 1 Sgr. berechner
Amtlicher Theil
Landrathsamt Hersfeld.
Die Herren Ortsvorstände einschließlich der Herren Ortsverwalter des hiesigen Kreises haben mir binnen
8 Tagen auf Grund der 1872r Gemeinderechnungen eine genaue Uebersicht der im Jahr 1872 durch die Veranlagung der Klaffensteuer den Gemeinden erwachsenen Ausgaben durch Ausfüllung nachstehenden *) Schemas mitzutheilen.
Hersfeld, am 22. April 1873.
Der Königliche Landrath Auffarth.
*) Die der Gemeinde.....nach der 1872er Gemeinde-Rechnung durch die Veranlagung der Klaffen-
steuer im Jahr 1872 entstandenen Kosten betragen:
M ^.iiu^„.....
Schreibhülfe
Tblr. Sgr. Hlr.
für Klaffensteuer- Druckfachen
Thlr. Sgr. Hlr.
für Postporto zu Klafsettsteuer- Sendungen.
Thlr. Sgr. Hlr.
für besondere Auslagen für das Austragen der Steuerzettel. Thlr. Sgr. Hlr.
zusammen
Thlr. Sgr. Hlr.
Bemerkungen.
Am 17. d. Mts. ist ein der Tollwuth verdächtiger Hund des Bauers Adam Läpp zu Mecklar getödtet worden.
Es wird deßhalb die sofortige Einsperrung sämmtlicher Hunde in der Gemeinde Mecklar angeordnet und eine Strafe bis zu 5 Thaler für die Eigenthümer, sowie alsbaldige Tödtung eines jeden frei umherlaufenden Hundes angedroht.
Die Königliche Gendarmerie hat in Gemeinschaft mit der Ortspolizeibehörde die Befolgung dieser Verfügung streng zu überwachen, insbesondere für sofortige Tödtung aller gebissenen oder mit dem der Tollwuth verdächtigen Hund in Berührung gekommenen Thiere bezwse. aller frei umherlaufenden Hunde Sorge zu tragen und von jedem derartigen Falle mir Mittheilung zu machen.
Hersfeld, am 21. April 1873.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Am 22. d. Mts. ist zu Wilhelmshof ein der Tollwuth verdächtiger Hund getödtet worden, welcher zwei Menschen, einen anderen Hund und verschiedene Schaafe daselbst? gebiffen hat.
Es wird deshalb die Hundesperre zu Wilhelmshof sowie in den Ortschaften Petersberg undSorga ange
ordnet, auch die sofortige Tödtung eines jeden frei umherlaufenden Hundes und eine Strafe von 5 Thlr. für den Eigenthümer desselben angeordnet.
Die Königliche Gendarmerie hat in Gemeinschaft mit den betreffenden Ortspolizeibehörden die Ausführung dieser Maßregel auf das Strengste zu überwachen, insbesondere dafür Sorge zu tragen, daß alle von dem fraglichen Hund gebissenen Thiere sowie alle frei um- berlaufenden Hunde getödtet werden, auch von einem feden derartigen Falle mir alsbald Anzeige zu machen.
Hersfeld, am 23. April 1873.
Der Königliche Landrath Auffarth.
In: Verlage des Königlichen statistischen Bureaus zu Berlin ist vor Kurzem das Werk:
„Die Gemeinden und Gutsbezirke- der Provinz
Hessen-Nassau"
erschienen und zum Subscriptionspresse von 12 Sgr. das Exemplar zu beziehen.
Auch hat benannter Verlag den ferneren Vertrieb des Werkes:
„Statistische Beschreibung des Regierungsbezirks
Caffel, bearbeitet vom Regierungsrath Metz." übernommen und läßt solches zum ermäßigten Preise von 1 Thaler pro Exemplar ab.'