für die
Steife Hersreld/ Hünfeld und Ziegenhain.
^ 31«
HerS^eld, Mittwoch den 16. April
1913.
Dar „Sreiiblaü" erscheint wöchentlich zweimal. Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 8| S^r. pro Quartal. bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanmmachungen aller Art werden ausgenommen und die Garmond'Zeile oder deren Raum mit 1 Sgr. berechnet
Amtlicher Theil.
Landrathsamt Hersfeld.
Gaffel, den 8. April 1873.
Bei dem Umstände, daß eine große Anzahl der Volksschullehrer des hiesigen Regierungs-Bezirks nicht alsbald nach Ablauf eines Quartals in den Bezug ihrer competenzmäßigen Besolcungsstücke gelangt, hat es zu Unzuträglichkeiten geführt, daß dieselben auf die, in vielen Fällen den Hauptbestandtheil ihres Diensteinkommens bildenden Ergänzungs-Zuschüffe aus Staatsfonds erst quartaliter empfangen konnten.
Wir haben daher auf dießfälliges Ansuchen beschlossen einen kürzeren Zahlungstermin eintreten zu lassen. Dementsprechend wird die Königliche Regierüngs- Hauplkafse nunmehr hierdurch ermächtigt, die Er- gänzungS-Zuschüsse zum Diensteinkommen der Volks-" schullehrer (früher Tit. 23 Pos. 11| 17 des Etats der geistlichen- und Unterrichts-Verwaltung) — sofern dieß von den Bezugsberechtigten gewünscht wird — vom 1. d. Mts. ab, statt in Quartals-, in Monats-Raten postnumerando in der sonst vorgeschriebenen Weise zur Auszahlung zu bringen.
Hinsichtlich der Wittwenkaffen-Beiträge verbleibt es bei den bestehenden Bestimmungen und sind solche bei monatlicher Abhebung der Zuschüsse an dem Betrage für den 3. Monat eines Quartals zu kürzen.
An die Königliche Regierungshauptkasse hierselbst.
In Abschrift zur Kenntnißnahme und Benachrichtigung derLocal-Schulinspectoren, sowie der Empfänger.
Königliche Regierung,
Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen. Mittler.
An die sämmtlichen Königlichen Landräthe rc.
Wird den Herrn Localschulinspectoren und Lehrern des Kreises mitgetheilt.
Hersfeld, am 15. April 1873.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Diejenigen Ortsvorstände des Kreises, deren Ge
markung die Landesgrenze berührt, haben bestehender Vorschrift gemäs am 1. Mai d. I. die Grenze zu begehen und das Ergebnis dieser Begehung längstens bis zum 8. k. M. speciell anher einzuberichten.
Hersfeld, am 16. April 1873.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Die Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des hiesigen Kreises werden angewiesen, alsbald davon Anzeige zu machen, wenn bis zum Beginn des diesjährigen Departements-Ersatz-Geschäftes einer der nachstehend näher bezeichneten, der Departements- Ersatz-Commission vorzustellenden Militairpflichtigen in der Absicht, sich außerhalb des Kreises aufzuhalten und anderswo zu gestellen, von Haus weg geht, oder wenn ein solcher Militairpflichtiger ans einem anderen Kreise zu geht:
1) die beim Kreis-Ersatz-Geschäft für dauernd unbrauchbar befundenen Militairpflichtigen.
2) Die zur zweiten resp, zur ersten Classe der Ersatz-Reserve designirten Militairpflichtigen;
3) die für brauchbar und einstellungsfähig erachteten Militairpflichtigen;
4) die von den Truppentheilen auf Reklamation oder wegen Dienstunbrauchbarkeit vor beendeter Dienstzeit entlassenen Soldaten.
Hersfeld, am 5. April 1873.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des hiesigen Kreises haben die ihnen in den nächsten Tagen zugehenden Loosungsscheine alsbald den betreffenden Militairpflichtigen oder deren Angehörigen auszuhändigen.
Hersfeld, am 9. April 1873.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Das Königliche Kreisgericht zu Lippstadt hat durch Beschluß vom 20. Februar d. I. die Beschlagnahme der Druckschrift: v
„Die Befürchtungen und Hoffnungen der deutschen Katholiken. Rede, gehalten in der Katholiken-
Versammlung zu Gesecke, am 17. November 1872