KreisWUatt
für die
Krem Dcrsfclb/ Hünfeld und WWOam.
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^ SS. HeeS^eir, Sonnabend den 15. März 18S3
Das ^KreiSblatt" ersLeint wöchentlich zweimal. Mittwochs uns Sonnabends. DreiS denelben bei der Exnedition 84 Seif pro Quartal. bei den Postanstalten kommt der PostaufsSlag bin?u. BekanNlmachnnsen aller Art werden ausgenommen und du
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Amtlicher Theil.
Landrathsamt Hersfeld.
Die Erledigung ver Schulstelle zu Solms vom 1. April d. J. ab wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß Bewerber um dieselbe ihre Meldungsgesuche unter Beifügung der nöthigen Sitten- und Befähigungs- zeugniffe binnen 3 Wochen bei dem unterzeichneten Landrathe oder dem Königlichen Lokalschulinspektor Herrn Consistorialtath Kraushaar in Niederaula einzureichen haben.
Hersfeld, am 15. März 1873.
Der Königliche Landrath Aufsarth.
Der Schneider Jakob Braun von Fried105> 24 Jahre alt, hat um Entlassung aus dem Unterthanen- verbanve zwecks Auswanderung nach Amerika nachgesucht.
Hersfeld, am 13. März 1873.
Der Königliche Landrath Aufsarth.
Gesunden: ein silbernes Uhrgehäuse. — Meldung des Eigenthümers bei dem Ortsvorstand zu. Sorg«.
Landrathsamt Hünfeld.
Cafsel, am 30. Januar 1873.
Zur Vermeldung der bei den allgemeinen Schutz- pocken-Jmpfungen hinsichtlich der Beschaffung der dazu erforderlichen Lokalitäten hervorgetretenen Mängel und Unzuträglichkeiten bestimmen wir auf Grund der landesherrlichen Verordnung vom 27. Januar 1848 sowie im Einvernehmen mit der Regierungs- Abtheilung für Kirchen- und Schulfachen, daß künftig die Schullokale sofern nicht, anderweite entsprechende Räumlichkeiten Seitens der Gemeindebehörden gestellt werden können, zu jenem Geschäfte zu verwenden sind.
' Die mit der allgemeinen Schutzpocken - Impfung beauftragten Herrn Aerzte werden hiervon in Kenntniß gesetzt und gleichzeitig darauf aufmerksam gemacht, daß zu dem Jmpfgeschäft möglichst schulfreie Tage zu wählen
und die Lokal-Schul-Jnspektoren sowie die betreffenden Ortsvorstände zeitig, von dem Jmpftermin zu benachrichtigen sind.
An sämmtliche Jmpsärzte.
Nachricht hiervon sämmtlichen Königlichen Landrathsämtern und den Bezirksämtern in Orb undVöhl um die Ortsvorstände danach gehörig zu instruiren und denselben namentlich aufzugeben, nach Festsetzung des Jmpstermins alsbald den Lehrer davon in Kenntniß zu setzen und nach Erledigung des Jmpfgeschäfts für ordnungsmäßige Reinigung der dazu benutzten Schullokale Seitens der Gemeinde zu sorgen.
Königl. Regierung, Abtheilung des Innern.
"gez.: Kühne.
Hünfeld, am 8. März 1873.
Vorstehende Verfügung der Königl. Regierung, Abtheilung des Innern wird auf Grund der Verfügung der Königlichen Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulfachen vom 27. Februar 1873 B 1594 hiermit zur Kenntnis der Herrn Lokalschulinfpektoren gebracht mit dem ergebensten Ersuchen um gefällige Bedeutung der unterstellten Lehrer.
Der Königliche Landrath G ö tz.
Entlaufen: ein Hühnerhund männlichen Geschlechts, von brauner Farbe und starkem Behänge.
.Hünfeld, am 13. März 1873.
Der Königliche Landrath Gotz.
Lanrrathsamt Ziegenhain.
Bekanntmachung
betreffend die Einlösung der zur Rückzahlung vom 1. Januar d. J gekündigten Schuldverschreibungen der 5 jigen Anleihe des Norddeutschen Bundes vom Jahre 1870.
Von der durch unsere vielfach verbreitete Bekanntmachung vom 25. September v. J. (ReichsanzeigerNr. 228; zur baaren Einlösung am 1. Januar d. I. gc-