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für die

Krem Hcrsfcld/ Hünfeld und Ziegenhain.

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4£ SL HerSseld, Mittwoch den 12. März 18V3

DarKreiSblatt" ersLernt wöchentlich zweimal. Mittwochs und Sonnabends. Vreis gelben bei ^r^dMon 8; Sgr »n> Quartal, bei den Pokanttalten tommt der Postaufschlag bm?u. BelanEmachungen aller Art werden ausgenommen 6armnnb»8eHe oder deren Raum mit 1 Sgr. berechne:

Amtlicher Theil.

Bekanntmachung betreffend die Einlösung der zur Rückzahlung vom 1. Januar d. I. gekündigten Schuldverschreibungen der 5 sigen Anleihe des Norddeutschen Bundes vom Jahre 1870.

Von der durch unsere vielfach verbreitete Bekannt­machung vom 25. September v. I. (ReichsauzeigerNr. 228) zur baaren Einlösung am 1. Januar d. J. ge­kündigten Schuldverschreibungen der 5 prozentigen An­leihe des vormaligen Norddeutschen Bundes vom Jahre 1870 ist ein nicht unerheblicher Theil bisher noch nicht zur Einlösung eingereicht.

Mit Rücksicht darauf, daß eine Verzinsung der fraglichen Schuldverschreibungen seit dem 1. Januar d.J. nicht mehr stattfindet, werden die Inhaber solcher Schuldverschreibungen aufgefordert, dieselben nach An­leitung der gedachten Bekanntmachung schleunigst zu realisiren.

Berlin, den 19. Februar 1873, Königl. Preußische Hauptverwaltung der Staatsschulden, v. Wedell. L.öwe. He-ring. Rötger.

Landrathsamt Hersfeld.

Um Irrthümern und Weiterungen vorzubeugen, wird den Herrn Ortsvorständen zur besonderen Pflicht gemacht, mir sofort Nachricht zu geben, wenn eltern- und vermögenslose, auf öffentliche Kosten in Pflege befindlichen Kinder etwa mit Tode abgehen oder eine anderweile Pflegeverdingung derselben stattfindet.

Hersfeld, am 11. März 1873.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Für August Siefert von Hilmes, 17 Jahre alt, ist um Entlastung aus dem Unterthanenberbande zwecks Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden. Hersfeld, am 12. März 1873.

" _ Der Königliche Landrath Auffarth.

Gefunden: am 3. v.M. auf der Niederrheinischen Straße im Dorfe Frielingen ein Portemonnaie mit 24 Sgr. 8 Hlr.; fdaselbst am 3. b. Mts. ein Läppchen mit 11 einzelnen Hellern. Die Eigenthümer können sich zur Empfangnahme bei dem Ortsvorstand zuFrie­lingen melden.

Landrathsamt Hünfeld.

Mit Geldstrafe bis zu 20 Thaler oder, mit Haft bis zu 14 Tagen,wird bestraft

rc.

2) wer das durch gesetzliche oder polizeiliche An- ordnungen gebotene Raupen unterläßt;

2C.

Die Herrn Bürgermeister haben diese Bestimmung des Strafgesetzbuchs zur Kenntnis Ihrer Gemeinde­angehörigen zu bringen.

Hünfeld, am 1. März 1873.

Der Königliche Landrath Götz.

Gefunden: eine Hemmkette im Freiherrlich von Seckendorff'schen Forste Buchenau, Schlag Engelswiese. Meldung bei dem Ortsvorstand zu Körnbach.

Landrattzsamt Ziegenhain.

Unter Bezugnahme auf die Polizei-Verordnuug vom 21. August 1871, betreffend die mikroskopische Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen (Amts­blatt Seite 231), wird mit Genehmigung des Herrn Ministers der. geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten vom 13. d. M., auf Grund des §. 11 der Verordnung vom 20. September 1867 die Polizei- Verwaltung betreffend, als Nachtrag zu der gedachten Polizei-Verordnung folgendes weiter bestimmt:

Diejenigen Kaufleute, Händler rc., welche Schweine­fleisch oder solches enthaltende Präparate zum Verkauf an das Publikum führen, haben der Polizeibehörde einen amtlichen Nachweis zu er- bringen, daß diese Fleischwaaren mikroskopisch auf