KreisDbkall
für die
Kreise Hcrsfcld/ Hünftld und Ziegenhain.
^F 18.
HerALeld, Sonnabend den 1«. März
1883»
Das „KreiSblatt" erscheint wöchentlich zweimal. Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 84 Sgr. pro Quartal, bei den Postanstalten kommt der Postausschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die <Karmond-Zeile oder deren Raum mit 1 Sgr. berechnet.
Amtlicher Theil.
Landrathsamt Hersfelr.
Bekanntmachung..
Zur Vornahme des Kreis-Ersatz-Geschäftes im Kreise Hersfeld sind für das Jahr 1873 folgende Termine bestimmt worden: . - 1
Montag, den 31. März d. $.
für die Militairpflichtigen der Gemeinden: Hersfeld, Allmetshausen, Aug, Biedebach, Eitra, Friedlos, Git- tersborf, HMgans, Heenes, Hilperhausen, Kalkobes, Kathus, Kohlhausen, Meckdach, Mecklar und Meisebach;
Dienstag, den 1. April d. I.
für die Militairpflichtigen der Gemeinden: Obergeis, Oberhaun, Oberrode, Petersberg, Reilos, Rohrbach, Rotensee, Sieglos, Sorga, Tann, Untergeis, Unter- Haun, Wippershain, Niederaula, Allendorf, Asbach, Beiershausen, Engelbach, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Goßmannsrode, Hattenbach, Heddersdorf und Holzheim;
Mittwoch den 2. April d. J.
für die Militairpflichtigen der Gemeinden: Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Kleba, Kruspis, Mengs- Hausen, Niederjossa, Oberstoppel, Reckerode, Neimbolds- Hausen, Rotterterode, Solms, Stärklos, Unterstoppel, Willingshain, Friedewald, Bengendorf, Gethsemane, Harnrode, Heimboldshausen, Herfa, Heringen und Kleinensee;
Donnerstag, den 3. April d. J.
für die Militairpflichtigen der Gemeinden: Lautenhau- sen, Leimbach, Lengers, Widdershausen, Wölfershausen und sämmtlichen Gemeinden des Amtsbezirks Schenk- lengsfeld; sowie
Freitag den 4. April d. J.
für die Loosung und für die Classification derjenigen Mannschaften der Reserve und Landwehr, welche wegen häuslicher, gewerblicher und Familien -Verbält- msse eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen;
und zwar jedesmal von Morgens |8 Uhr an, im hie
sigen städtischen Rathhause.
Die Herren Ortsvorstände des hiesigen Kreises werden angewiesen:
1) die militairpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinden, und zwar
a. die in der Zeit vom 1. Januar 1853 bis einschließlich den 31. December 1853 geborenen, soweit sie nicht bereits in das Militair eingestellt sind oder einen Ausstand erhalten haben;
b. die in den Jahren 1852, 1851 rc. geborenen, welche bei der Aushebung im Jahre 1872 -zurückgestellt, disponibel geblieben oder gar nicht erschienen sind,
zu den vorMächkenMuflermrgsterminen vorzuladen.
2) in jenen Terminen sich persönlich einzufinden, auch
3) für die rechtzeitige Gestellung der Militairpflichtigen zum Kreis-Ersatz-Geschäft Sorge zu tragen, und denselben ausdrücklich bemerklich zu machen, daß sie mit sauberem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.
Militairpflichtige, welche ohne genügenden Entschuldigungsgrund im Musterungstermine nicht erscheinen oder bei Ausrufung ihrer Namen im Musterungslokale nicht anwesend sind, werden mit eiyer Geldstrafe bis zu 10 Thaler, bezw. mit entsprechender Gefängnißstrafe belegt. Außerdem verlieren dieselben noch
a. die Berechtigung, an der Loosung Theil zu nehmen und „ c
b. den aus etwaigen Neclamationsgrunden erwachsenden Anspruch auf Zurückstellung bezwse. Befreiung vom Militairdienst. .
Diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zurückstellung bezw. Befreiung vom Milrtarrdienst beansprucht wird, haben sich im Musterungstermm ebenfalls
Die Serren Ortsvorstände haben diese Verfügung wiederholt in ihren Gemeinden, insbesondere den gestellungspflichtigen jungen Leuten, wegen deren noch spezielle Ladungen erfolgen werden, und den Angehörigen derselben bekannt zu machen.