für die
Preise OcrHfeld, Hünfeld und Ziegenham.
^ 16* ^erdfel^r Sonnabend den 22. Februar 1813.
Dar ^KreiSblatt" erfebeint wölbentlich zweimal. Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 8t Sgr, pro Quarral. bei den Postanstalten tommt der Bostausschlag hinzu. Bekanminachunaen aller Art werden ausgenommen und die Garmond-Zeile oder deren Raum mit 1 Sgr. berechne.
Amtlicher Theil.
Landrathsamt Hersfeld.
Bekanntmachung
Zur Vornahme des Kreis-Ersatz-Geschäftes im Kreise Hersfeld sind für das Jahr 1873 folgende Termine bestimmt worden:
Montag, den 31. März d. J.
für die Militairpflichtigen der Gemeinden: Hersfeld, Mmershaufeu, Aua, Biedcbach, Eitra, Friedlos, Gittersdorf, Hählgans, Heenes, Hilpert,äü,en, Katkobes, Kathüs, Kohihausen, Meckvach, Mecklar und Meisebach;
Dienstag, den 1. April d. I.
für die Militairpflichtigen der Gemeinden: Obergeis, Oberhaun, Overrode, Petersberg, Reilos, Rohrbach, Rotensee, Sieglos, Sorga, Tann, Untergeis, Unter- Haun, Wippershain, Mederaula, Allendorf, Asbach, Beiershausen, Engelbach, Frielingen, Gersdorf, Gers- Haufen, Goßmannsrode, Hattenbach, Heddersdorf und Holzheim;
Mittwoch den 2. April d. J.
für die Militairpflichtigen der Gemeinden: Kemmerode, Kerspenhaufen, Kirchheim, Kleba, Kruspis, Mengs- Hausen, Niederjossa, Oberstoppel, Neckerode, Reimboldshausen, Notterterode, Solms, Stärklos, Unterstoppel, Willingsham, Friedewald, Bengendorf, Gethsemaue, Harnrode, Helmboldshausen, Herfa, Heringen und Kleinensee;
Donnerstag, den 3. April d. J.
für die Militairpflichtigen der Gemeinden: Lautenhau- sen, Leimbach, Lengers, Widdershausen, Wölfershausen und sämmtlichen Gemeinden des Amtsbezirks Schenk- lengsfeld; sowie
Freitag den 4. April d. J.
für die Loosung und für die Classification derjenigen Mannschaften der Reserve und Landwehr, welche wegen häuslicher, gewerblicher und Familien-Verhältnisse eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen;
und zwar jedesmal von Morgens *8 Uhr an, im hiesigen städtischen Rathhause.
Die Herren Ortsvorstände des hiesigen Kreises
werden angewiesen:
1) die militairpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinden, und zwar
a. die in der Zeit vom 1. Januar 1853 bis einschließlich den 31. December 1853 geborenen, soweit sie nicht bereits in das Militair eingestellt sind oder einen Ausstand erhalten haben;
b. die in den Jahren 1852, 1851 rc. geborenen, welche bei der Aushebung im Jahre 1872 zurückgestellt, disponibel geblieben oder gar nicht erschienen sind,
zu den vorgedachtenMusterungsterminen vorzuladen.
2) in jenen Terminen sich persönlich einzusinden, auch 3) für die rechtzeitige Gestellung der Militairpflichtigen zum Kreis-Ersatz-Geschäft Sorge zu tragen, und denselben ausdrücklich bemerklich zu machen, daß sie mit sauberem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.
Militairpflichtige, welche ohne genügenden Entschuldigungsgrund im Musterungstermine nicht erscheinen oder bei Ausrufung ihrer Namen im Musterungslokale nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 10 Thaler, bezw. mit entsprechender Gefängnißstrafe belegt. Außerdem verlieren dieselben noch
a. die Berechtigung, an der Loosung Theil zu nehmen und
b. den aus etwaigen Reclamationsgründen erwachsenden Anspruch auf Zurückstellung bezwse. Befreiung vom Militärdienst.
Diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militairdienst beau- sprucht wird, haben sich im Musterungstermin ebenfalls einzufinden. . , m ...
Die Herren Ortsvorstände haben diese Lerfugung wiederholt in ihren Gemeinden, insbesondere den gestellungspflichtigen jungen Leuten, wegen deren noch spezielle Ladungen erfolgen werden, und den Angehörigen derselben bekannt zu »lachen.
Hersfeld, am 21. Februar 1873.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Die Herren Ortsvorstände des hiesigen Kreises haben in ihren Gemeinden zur öffentlichen Kenntniß