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KreisWKatt

für die

Preise Öersfcld, Hünfeld und Zlegenhatn.

-^ 14* HevSseld, Sonnabend Den 15. Februar 18VA

DaS „KrerSblatt" erschein! wöchentlich zweimal. Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Exoedition 8^ Sgr. pro Quartal, bei den Softanftalten kommt Der Postausschlag binzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und du Barmond-Zeile ober Deren Raum mit 1 Sgr. berechnet

Amtlicher Theil.

Landrathsamt Hersfeld.

Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Land­gemeinden des hiesigen Kreises haben den im Jahre 1873 zur Aushebung kommenden Militairpflichtigen ihrer Gemeinden, d. h allen in den Jahren 1851 bis einschließlich 1853 geborenen jungen Mannschaften, welche eine Zurückstellung bezw. eine fernere Befreiung vom Militärdienste beanspruchen zu können glauben, zu eröffnen, daß sie zur Begründung ihrer Ansprüche die auf Grund der §§. 43 und 44 U. Militair-Ersatz- Justruction vom 26. März 1868 nöthigen Nachwei- sungen, nämlich:

a. einen vom Pfarramt zu ertheilenden Familien- schein;

b. Physikatszeugniß, insoweit es sich um die Beur­theilung des Gesundheitszustandes des Militair- pfltchttgen selbst oder eines der Angehörigen des­selben handelt;

c. im Falle des Verhandenseins von Grundeigenthum, Steuerbuchsauszug, auf welchem

d. die Abschätzung des gesammten Vermögens durch die Ortstaxatoren — deren Unterschrift vom Orts­vorstand zu beglaubigen ist—, sowie

e. eine über die Hypothekenverhältnisse genaue Aus­kunft gebende Bescheinigung des betreffenden Amts­gerichts enthalten sein muß, und

f. ein Zeugniß der Ortsbehörde in der vorgeschrie- benen Form *), in welchem die vorerwähnten, so­wie die sonst noch erheblichen Verhältnisse kurz zusammen zu fasten sind, zu beschaffen haben.

Zur vorläufigen Prüfung der erhobenen Ansprüche wird Termin für die Militairpflichtigen aus dem Amtsgerichtsbezirk Hersfeld

auf Donnerstag den 20. dieses Monats, für die Militairpflichtigen aus dem Amtsgerichts­bezirk Riederaula

*) wozu Formulare bei dem Buchdrucker L. Funk zu haben sind.

auf Freitag, den 21. dieses Monats, für die Militairpflichtigen aus den Amtsgerichts­bezirken Friedewald und Schenklengsfeld auf Sonnabend den 22. dieses Monats jedesmal Vormittags von 8 bis 12 Uhr in das Ge­schäftslokal des Landrathsamtes anberaumt, in welchen Terminen sich die betreffenden Ortsvorstände mit den betheiligten Militairpflichtigen einzufinden haben.

Ferner haben die Herren Ortsvorstände den in ihren Gemeinden vorhandenen Reserve- und Landwehr- mannschasten, welche wegen häuslicher, gewerblicher und Familien-Verhältnisse eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen, bemerklich zu machen, daß zur vorläufigen Prüfung der deshalbigen Ansprüche (vergl. §. 8 der Allerhöchsten Verordnung vom 7. November 1850 in Nr. 41 des Amtsblatts für Hessen vom Jahr 1867) Termin

auf Montag den 24. dieses Monats Vormittags von 8 bis 12 Uhr ebenfalls in das Ge­schäftslokal des Landrathsamtes anberaumt worden ist.

Wenn Militairpflichtige an Epilepsie zu leiden behaupten, so müssen mindestens drei glaubhafte Zeu­gen an Eides Statt in diesen Terminen in Gegenwart des Ortsvorstandes, protokollarisch erklären, daß und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Zufälle an den betreffenden Militairpflichtigen wahrgenommen haben.

Hersfeld, am 10. Februar 1873.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Bekanntmachung.

Die diesjährigen Frühjahrs-Controll-Versammlun- gen für die Mannschaften des Beurlaubtenstandes im Kreise Hersfeld finden wie folgt Statt:

1) zu Unterbaun

Mittwoch den 12. März Vormittags 9 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden: Eitra, Friedlos, Hilperhausen, Holzheim, Kathus, Kohlhau- seu, Kruspis, Meckbach, Siedlar, Oberhaun, Oberrode, Oberstoppel, Petersberg, Reilos, Rotensee, Stärklos, Sieglos, Sorga, Unterhaun, Unterstoppel und Wip- pershain.

2) zu Hersfeld

Donnerstag den 13. März Vormittags 9 Uhr