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Das Abschneiden und Verbrennen der Nester ist das einzige Schutzmittel gegen diese Landplage, bezüg­lich deren ich auf die unten *) abgedruckten Zeitungs- Artikel Hinweise.

Hersfeld, am 11. Februar 1873.

Der Königliche Landrath Auffarth.

*) Nach der Raupe des Kohlweißlings ist die sogenannte Heckenraupe die schädlichste, gefräßigstevRaupe unserer Pro­vinz und der entschieden schrecklichste Feind unserer sämmtlichen Obstpflanzungen, der sich zuerst auf die Blüthentheile wirft, um demnächst nach deren Vernichtung alle Obstbäume und dann die Weißdornhecken zu entblättern. Die Heckenraupe, etwa J| Zoll lang, überwintert zu Hunderten in ein Gespinst, welches dieselben an einem oder mehreren Zweigen eines Baumes oder - einer Hecke befestigen. In dieses Gespinst legen dieselben ihre Gier. Dieses Nest, durch seine weiße Farbe leicht erkenn- und ausfindbar, wird bei normaler Temperatur von den Raupen Ende März bis Mitte April verlassen und bald zerstreuen sie sich nebst den durch die Sonnenstrahlen ausgebrüteten jungen Raupen mit riesiger Schnelligkeit über ihre Futterpflanzen.

In diesem Jahre fangen dieselben ihr Zestörungswerk weit früher als sonst an den stark in der Entwickelung vorgeschritte­nen Blüthenknospen an. Es ist daher sehr wichtig, mit der Entraupung der Hecken und Bäume nicht bis zum Frühjahr zu warten, sondern damit jetzt schon schleunigst vorzugehen. Das Abschneiden und Verbrennen dieser Nester ist das beste Schutz­mittel gegen diese Landplage.

Durch Verfügung Königlicher Regierung zu Kassel vom 30. Januar d. I. ist angeordnet worden, daß künftig zur Vermeidung der bei den allgemeinen Schutz- pocken-Jmpfungen hinsichrlich der Beschaffung der dazu erforderlichen Lokalitäten hervorgetreten Mängel, da, wo entsprechende Räumlichkeiten Seitens der Gemeinde­behörden nicht gestellt werden können, die Schullo- fale zu jenen Geschäften verwendet werden sollen.

Dre Herrn Ortsvorstände des Kreises haben dem­gemäß, im Fall es in den betreffenden-Gemeinden an anderen Räumlichkeiten fehlt, auf Anfordern der Herren Jmpfärzte jedesmal zeitigchorher das nöthige Ersuchen an die Herren Lehrer zu richten und dafür zu sorgen, daß nach Erledigung des Jmpfgeschäftes die benutzten Schullokale ordnungsmäßig gereinigt werden.

Hersfelo, am 10. Februar 1873.

___________Der Königliche Landrath Auffarth.

Da es den Herrn Pfarrern und den zur Führung von Geburtsregistern verpflichteten Beamten eine Er­leichterung gewähren wird, wenn die zur Ausstellung der Tabelle der Geburten, Trauungen und Sterbefälle für das Jahr 1873 nöthigen Zählkarten schon jetzt zur Bertheilung kommen, so daß für jeden einzelnen Fall sofort bei dem Eintrag in das Kirchenbuch oder das betreffende Register eine Karte «usgeküllt und zurück- gelegt, die ganze Sammlung aber gleich nach Jahres­schluß ausgezählt werden kann, so werde ich denselben in. den nächsten Tagen von den mir von Königlicher Regierung mitgetheilten Karten eine entsprechende . Quantität zusenden.

Die Herrn Ortsvorstände der betreffenden Gemein­den erhalten den Auftrag, den Herrn Pfarrern bezw. Synagogenältesten von dieser Verfügung Mittheilung zu machen. Hersfeld, am 11. Februar 1873.

_____________Der Königliche Landrath Auffarth.

Für Philipp und Elisabeth Eckhardt zu Mengs- hausen ist und zwar für ersteren um Einlassung aus

dem Unterthanen-Verbande und für letztere um Erthei- lung eines Reisepasses nach Amerika nachgesucht worden.

Hersfeld, am 11. Februar 1873.

__________Der Königliche Landrath Auffarth. ; Es wird hierdurch veröffentlicht, daß das Erkennt- niß des Königlichen Kreisgerichts zu Beuthen o. S. vom 16. December v. I., betreffend die Vernichtung der Druckschrift: Masseni ezyli Wolnomulorce re, die Rechtskraft beschritten hat.'

Hersfeld, am 12. Februar 1873.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Termin zur Verakkordirung der Maurer-Arbeiten behufs Herstellung

a. einer Brücke über die Rohrbach in der Ge­meinde Tann und

b. einer Brücke über die Biedebach daselbst ist auf D i e n st a g den 18. d. M.

Vormittags 10 Uhr in das Geschäftslokal des unterzeichneten Landraths anberaumt worden, wozu Akkordliebhaber eingeladen werden.

Hersfeld, am 6. Februar 1873.

Der Königliche Laudrath Auffarth.

Termin zur Verakkordirung der Maurer-Arbeiten behufs Herstellung einer Brücke über die Jbra bei Reimboldshausen ist auf

Dienstag, den 1 8. d. Mts.

Vormittags 10 Uhr in das Geschäftslokal des unterzeichneten Landraths- anberaumt, wozu Akkordliebhaber eingeladen werden.

Hersfelo, am 6. Februar 1873.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Landrathsamt Hünfeld.

In Veranlassung eines von Königlicher Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen anher gerich­teten Ersuchens werden die Königlichen Herrn Staats- Anwälte hierdurch angewiesen, in denjenigen Fällen, in welchen Freiheitsstrafen gegen schulpflichtige Kinder zur Vollziehung zu bringen sind, sich zuvor mit den betref­fenden Schulvorständen resp. Schuldeputationen über X die zur Vollziehung geeignetste Zeit zu verständigen und etwaige von denselben in dieser Beziehung geäußerte Wünsche unter analoger Anwendung der in §. 10. Allg. Verfügung des Herrn Justizministers vom 22. August 1867 (J. M. B. p.268) gegebenen Vorschriften thunlichst zu berücksichtigen, auch die Herrn Polizei- Anwälte Ihres Bezirks mit entsprechender Weisung zu verleben.

Cassel, den 23. Januar 1873.

Der Oberstaatsanwalt. gez. M ö l i.

An die Königlichen Herrn Staats-Anwälte des hiesigen Departements. III. 827.

Abschrift dieser Verfügung beehre ich mich König­licher Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schul­sachen auf das gefällige Communicat vom 15. d. M. L 244 ganz ergebenst mitzutheilen.

Cassel, den 23. Januar 1873.

Der Oberstaats-Anwalt gez. Möli. An Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen dahier. III. 827,