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KreisWblatt

für die

Krem Oersreld/ Hümeld und ZiegeAam.

^ 13» SesSfeLd, Mittwoch den 12. Februar 1873

DaS „Ärei8blatt" trieb ernt wöchentlich zweimal. Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 8$ Sgr. pro Quartal, bei den Vokanitalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die Karmond-Zeile eher deren Raum mit I Sgr. berechne»

Amtlicher Theil.

Landrathsamt Hersfeld.

Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Land­gemeinden des hiesigen Kreises haben den im Jahre 1873 zur Aushebung kommenden Militairpstichtigen ihrer Gemeinden, d. h allen in den Jahren 1851 bis einschließlich 1853 geborenen jungen Mannschaften, welche eine Zurückstellung bezw. eine fernere Befreiung vom Militärdienste beanspruchen zu können glauben, zu eröffnen, daß sie zur Begründung ihrer Ansprüche die auf Grund der §§. 43 und 44 der Militair-Ersatz- Jnstructwn vom 26. März 1868 nöthigen Nachwei- sungen, nämlich:

a. einen vom Pfarramt zu ertheilenden Familien- schem;

b. Phpsikatszeugniß, insoweit es sich um die Beur­theilung des Gesundheitszustandes des Militair- pflichtigen selbst oder eines der Angehöriqen des­selben handelt; ö 1

c. inl Falle des Berhandenseins von Grundeiqenthum Steuerbuchsauszug, auf welchem

6 die Abschätzung des gesammten Vermögens durch die Ortstaxatoren — deren Unterschrift vom Orts­vorstand zu beglaubigen ist—, sowie

e. eine über die Hypothekenverhältnisse genaue Aus­kunft gebende Bescheinigung des betreffenden Amts­gerichts enthalten sein muß, und

f. ein Zeugniß der Ortsbehörde in der vorgeschrie­benen Form *), in welchem die vorerwähnten, so­wie die sonst noch erheblichen Verhältnisse kurz zusammen zu fassen sind, zu beschaffen haben.

Zur vorläufigen Prüfung der erhobenen Ansprüche wird Termin für die Militairpstichtigen aus dem Amtsgerichtsbezirk Hersfeld

auf Donnerstag den 2 0. dieses Monats, für die Militairpstichtigen aus dem Amtsgerichts­bezirk Niederaula

*) wozu Formulare bei dem Buchdrucker L. Funk zu haben sind.

auf Freitag. den 21. dieses Monats, für die Militairpflichagen aus den Amtsgerichts­bezirken Friedewald und Schenklengsfeld auf Sonnabend den 22. dieses Monats jedesmal Vormittags von 8 bis 12 Uhr in das Ge­schäftslokal des Landrathsamtes anberaumt, in welchen Terminen sich die betreffenden Ortsvorstände mit den betheiligten Militairpstichtigen einzufinden haben.

Ferner haben die Herren Ortsvorstände den in ihren Gemeinden vorhandenen Reserve- und Landwehr­mannschaften, welche wegen häuslicher, gewerblicher und Fmmlien-Verhältuisse eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen, bemerklich zu machen, daß zur vorläufigen Prüfung der deshalbigen Ansprüche (vergl. §. 8 der Allerhöchsten Verordnung vom 7. November 1850 in Nr. 41 des Amtsblatts für Hessen vom Jahr 1867) Termin

auf Montag den 24. dieses Monats Vormittags von 8 bis 12 Uhr ebenfalls in das Ge­schäftslokal des Landrathsamtes anberaumt worden ist.

Wenn Militairpflichtige an Epilepsie zu leiden behaupten, so müßen mindestens drei glaubhafte Zeu­gen an Eides Statt in diesen Terminen in Gegenwart des Ortsvorstandes protokollarisch erklären, daß und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Zufälle an den betreffenden Militairpstichtigen wahrgenommen haben.

Hersfeld, am 10. Februar 1873.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Unter Hinweisung auf die Bestimmungen in

1) dem Regierungs - Ausschreiben vom 18. Januar 1711,

2) dem Regierungs-Ausschreiben vom 14. Apnl 1730,

3) dem Artikel XIII. §. 5 der Grebenordnung vom 6. November 1739 und

4) dem Regierungs-Ausschreiben vom 4. März 1784 werden die Herren Ortsvorstände des Kreises hierdurch aufgefordert, sofort für Vertilgung der Raupennester an den Bäumen in ihren Gemarkungen zu sorgen. Es ist dieses zur Schonung der Baumpflanzungen um so nothwendiger, als die Raupen, durch den milden Win­ter begünstigt, schon jetzt ihr Zerstörungswerk an den stark in der Entwickelung vorgeschrittenen Blüthenknoß» pen beginnen.