Einzelbild herunterladen
 

-MMWblalt

für die ,

Krem Hersfeld/ Hümeld und Ziegenhaln.

^ SS. HLVLfeLD, Mittwoch Den 5. Februar 1893.

DaSßreigblatt erfäetnt wöckentlich zweimal. MUlwoÄS und Sonnabend?. Vreis desielben bei der Expedition 84 Sgr pro Quartal, bei den Softamtaiten lammt Der Lostanischlag binzn. Bekanmmachunaen aller Ärr werden ausgenommen und dir. Garmond-Zeile oder deren Raum mit 1 Sgr. bereanet

Amtlicher Theil.

Landrathsamt Hersfeld.

Unter Bezugnahme auf das Ausschreiben vom 7. Januar d. J. abgedruckt im Kreisblatt Nr. 3wer­den die Ortsvorstände zu

Eitra, Friedlos, Heenes, Meckbach, Oberhaun, Roßbach, Rothensee, Sieg- los, Sorga, Wippershain, Asbach, Mengshausen, Reckerode, Solms, Stärklos, Herfa, Heringen, Wöl- fershausen, Dünke lrove, Hillartshau­se n, Motzfeld und Schenk so lz wiederholt ausgefordert, die Militair-Stammrollen ihrer Gemeinden vom Jahrgang 1853 mit den dazu gehörigen pfarramtlichen Geburtslisten ungesäumt anher einzusenden. Die am 9. d. Mt. noch fehlenden Stammrollen werden durch Strafboten abgeholt.

Hersfeld, am 4. Februar 1873.

' Der Königliche Landrath Puffarth.

Seit October v. I. erscheint unter dem Titel: Deutsche Schulgesetz-Sammlung, Central-Organ für das gesammte Schulwesen im Deutschen Reiche, in Deutsch-Oesterreich und in der Schweiz"; eine Wochen­schrift, redigirt von dem L eminarlehrer a. D. Fr. Eduard Keller. (Berlin, Michaelikirchplatz 6). Dieselbe enthält die das gesammte deutsche Schulwesen betreffenden Ge­setze, Erlasse und Verordnungen in wortgetreuem Ab­druck ohne jede weitere Zuthat.

Bei dem Interesse, welches die Entwickelung des deutschen Schulwesens im Allgemeinen in Anspruch nimmt, werden in Gemäßheit höherer Verfügung die Herren Lokalschulinspektoren und Lehrer des hiesi­gen Kreises auf diese Sammlung aufmerksam gemacht. SH ist durch alle Postanstalten und Buchhandlungen zum Vierteljahrspreise von 22 £ Sgr. zu beziehen.

Hersfeld, am 3. Februar 1873.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Die 1872r Gemeinde-Rechnungen der Landgemein­den des Kreises müssen so bald als nur thunlich, läng­stens bis zum 1.Junid.J. in einem abhörungsfähigem Zustand anher eingereicht werden, wonach sich die Orts­vorstände und Gemeinde - Gelderheber gebührend zu achten haben.

Hersfeld, am 4. Februar 1873.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Durch Erlaß des Herrn Kriegsministers und des Herrn Ministers des Innern vom 16. Januar d. I. ist bestimmt worden, daß nach Aufhören des mobilen Zustandes der Armee sämmtliche einjährig Freiwilligen, resp, die zu diesem Dienste berechtigten Individuen, ohne Weiteres wieder in den Genuß des ihnen vor dem Kriege bewilligten bezivse. nach den Bestim­mungen der Militair-Ersatz-Jnstruktion vom 26. März 1868 zustehenden Ausstandes treten, was hierdurch veröffentlicht wird.

Hersfeld, am 3. Februar 1873.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Durch Beschluß der Rathskammer des Königlichen Obergerichts zu Osnabrück vom 8. Januar d. I. ist die Fortdauer der vorläufigen Beschlagnahme der Druckschrift:

Bismarck wider Christus. Von einem Conver- titen. Amsterdam, Verlag von Leo Tepe. 1872", auf Grund des §. 29 des Gesetzes über die Presse vom 12. Mai18ö l verordnet worden, weil jene Druckschrift an zahl­reichen Stellen insbesondere pag. 4. 7. 9. 10. 13. 14. den Thatbestand des Vergehens der Beleidigung, verübt gegen den Reichskanzler Fürsten von Bismarck und die gesetzgebende Versammlung des Reiches, ent­hält, auch der Inhalt der Ausführungen auf Seite 5 a. E. und Seite 6 oben, sowie auf Seite 9 unten und Seite 10 oben den Thatbestand des Vergehens wider die öffentliche Oronung nach Maßgabe des Z. 131 des Strafgesetzbuches als indignirt erscheinen läßt, was hierdurch veröffentlicht wird.

Hersfeld, am 3. Februar 1873,

Der Königliche Landrath Auffarth.