Arme HeEld/ Huntes und Zlcgcnharn.
^ 3» HevS^eld, Mittwoch den 8. Januar 1823.
DaS ,Jtrei8bIatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 84 S^r. pro Duartal. bet den Poitanitalten tomnil der Loitaufschlag bin-u. Bekanntinachunaen aller Art werden ausgenommen und die 8armond-Zeile oder deren Raum mit 1 Sgr. berechnen
Amtlicher Theil.
Landrathsamt Hersfeld.
Den Ortsvorständen der Stadt- und Landgemeinden des hiesigen Kreises wird hiermit auf Grund der §§. 57 bis 60 der Militair-Ersatz-Jnstruction für den Viorodeutschen Bund vom 26. März 1866 zur Nachricht und Nachachtung eröffnet, daß
1) die Geistlichen sowie die. mit Führung von Geburtsregistern beauftragten Behörden ihnen die GeburtsUsten über alle Diejenigen in der betreffenden Gemeinde resp, innerhalb der betreffenden Gemarkung geborenen männlichen Personen, welche in dem begonnenen Kalenderjahre vas 17. Lebensjahr vollenden, am 15. Januar jeden Jahres einzureichen haben und
2) die in jenen Listen verzeichneten Personen von den Ortsvorständen alsbald in die für den betreffenden Jahrgang — (der dermalige Jahrgang erstreckt sich auf alle im Kalenderjahre 1856 geborenen Personen männlichen Geschlechts) — anzulegende Stammrolle einzutragen sind.
Die Ortsvorstände haben sich jedoch nicht dabei zu begnügen, nur diejenigen Militairpflichtigen, welche in ? den Geburtslisten oder Civilstandsregistern stehen oder sonst angemeldet werden, in die Stammrolle einzutragen, sondern es ist ihre Pflicht, von Amtsmegen zu er- Mltteln, welche Militairpflichtige etwa außerdem vorhanden oder gestellungspflichtig sind, um sie sogleich zur Anmeldung anzuhalten. Die Beläge über die Er- gebmsse dieser Ermittelungen sind sorgfältig zu sammeln. Außerdem haben die Ortsvorstände
3) Erkundigungen über den Aufenthalt oder Verbleib der in sämmtlichen, in ihrem Besitze befindlichen Geburtslisten aufgeführten Personen anzustellen, besonders aber
4) ob die Nicht mehr im Orte anwesenden gestorben, mit Consens ausgewandert oder anderwärts orts- angehörig sind.
Das Ergebniß dieser Ermittelungen, sowie das Zekanntwerden von Umständen, welche auf das künftige
Militair-Verhältniß der in den Geburtslisten verzeichneten oder anderer im Orte domizilirenden jungen Leute im Alter vom 17. bis zum 21. Lebensjahre von Einfluß sein können, ist in den Listen zu vermerken.
Behufs Anlegung und Vervollständigung der Stammrollen in der vorstehend speciell bezeichneten Weise wird den Ortsvorständen empfohlen, sich der Hülfe des land- räthlichen Büreaugehülfen Beyebach zu bedienen, und zwar um so mehr, als die vorgeschriebenen Ermittelungen mehrfach Correspondenzen mit auswärtigen Behörden erforderlich machen werden. ——K -
Außerdem wird hervorgehoben, daß bei Aufstellung der Stammrollen pro 1856 das durch Verfügung Königlichen General-Commandos und Ober-Präsidiums zu Cassel vom 23. November 1870 vorgeschriebene, im Kreisblatt Nr. 102 pro 1870 abgedruckte neue Formular, wovon der Buchdrucker Funk dahier einen Vorrath auf Lager hat, benutzt werden muß.
Die Stammrolle des Jahrgangs 1853, sowie desJahrgangs 1856 sind sodann mit den pfarramtlichen Geburtslisten bis zum 1. Februar d. I. anher einzusenden; in der Stammrolle des Jahrgangs 1853 sind auch alle noch fehlenden Notizen bezüglich des Gewerbes rc. der Militairpflichtigen ungesäumt nachzuholen.
Hersfeld, am 7. Januar 1873.
Der Königliche Landrath Auffarth.
In Gemäßheit der Militair - Ersatz - Instruktion für den Norddeutschen Bund vom 26. März 1868 werden alle Diejenigen, welche
1) in dem Zeitraum vom 1. Januar 1853 bis einschließlich den 31. Dezember 1853 geboren sind;
2) dieses Alter bereits überschritten, aber sich noch nicht vor einer Ersatz-Behörde zur Musterung bezwse. Aushebung ge stellt;
3) sich zwar gestellt, über rhr Militair- verhältniß aber noch keine feste Besti mung erhalten;