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KreisWbtatt

für die

Krem yersfeld/ Hünfeld und Ziegenham.

^F 2* HerSseld, Sonnabend den 4. Januar 1SZ3*

Das ...KreiSblatt" erscheint wöchentlich zweimal. Mittwochs und Sonnabends. Dreis desselben bei der Expedition 8z Sgr. pro Quartal. bet den Loitamtalren kommt der Vostaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und bit Garmond-Zeile oder deren Raum mit 1 Sgr. berechnet.

Amtlicher Theil.

Landrathsamt Hersfeld.

Unter Hinweisung auf meine Verfügung vom 3. v. M., betreffend die am 10. Januar 1873 vorzunehmende Viehzählung, bringe ich die­selbe nochmals in Erinnerung mit dem Hinzufügen, daß ich zur Vermeidung von Weiterungen eine beschleu­nigte Rücksendung des Zählungsmaterials erwarte. Sollten die den Herren Ortsvorständen eingehändigten Formulare nicht ausreichen, so wollen sich dieselben dieserhalb alsbald hierher wenden.

Hersfeld, am 3. Januar 1873.

Der Königliche Landrath A u f f a r t h.

Nachdem zufolge Entschließung des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegen­heiten die Auflösung der Landschulkasse hierselbst vom 1. Januar 1873 an und die Uebernahme der Einnah­men und Ausgaben derselben auf den Etat der Pro- vinzial-geistlichen und Unterrichts-Verwaltung verfügt worden ist, wird dies hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß vom nächsten Jahre an alle Einzahlungen und Auszahlungen für die seit­herige Landschulkasse bei der Königlichen Regierungs- Hauptkasse dahier resp, bei den betreffenden Königlichen Steuerkassen zu erfolgen haben.

Die für das Jahr 1872 und früher noch rückstän­digen Ausgaben der Landschulkasse werden bis zum Final-Kassenabschluß den 10. Februar k. J. noch von dem seitherigen Rechnungsführer, Regierungs-Se- cretair Mainz hierselbst, an welchen auch die pro 1872 noch rückständigen Kapitalzinsen abzuführen sind, geleistet werden.

Caffel, am 23. Dezember 1872.

Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen. gez. Mittler.

Wird hierdurch den Herrn Lokalschulinspectoren und Lehrern des hiesigen Kreises zur gefälligen Kennt­niß gebracht.,

Hersfeld, am 2. Januar 1873.

Der Königliche Landrath Auffarlh.

Caffel, den 20. Dezember 1872.

Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 22. Dezember 1869, A. I. 11217 theilen wir Ew. Hoch- wohlgeboren hierdurch mit, daß auch im künftigen Frühjahr wieder mustermäßig gezogene, für die hiesigen klimalischen Verhältnisse paffende Edelstämme, sowie Wildlinge und Propfreiser aus dem Garten unseres pomologischen Instituts abgegeben und Baumwärter­lehrlinge daselbst in Unterricht genommen werden. Die Abgabe der Bäume erfolgt unter den im allegirten Ausschreiben genauer angegebenen Bedingungen in er­ster Linie an Gemeinden und sind die Voraussetzungen unter denen die Aufnahme von Baumwärterlehrlingen stattsindet, auch für das Jahr 1873 dieselben geblieben.

Sie wollen das hiernach Erforderliche baldigst zur Kenntniß der Gemeinden ihres Bezirks bringen und auf jede sonst geeignete Weise dahin wirken, daß mit Hülfe unserer Anstalt größere Pflanzungen zu Stande kommen und geeignete junge Leute Behufs deren Aus­bildung zu Baumwärtern und Dorfgärtnern hierher geschickt werden.

Bemerken wollen wir noch, daß die Administration des pomologischen Instituts Preis-Verzeichnisse jederzeit unentgeltlich abaiebt.

Königl. Regierung, Abtheilung des Innern. Kühne.

An

den Königlichen Polizei - Director dahier, die sämmtlichen Königlichen Landräthe und die Königlichen Amtmänner.

A. I. 15074.

Wird den Ortsvorständen der Stadt- und Land­gemeinden des hiesigen Kreises, unter Hinweisung auf das im Kreisblatt Nr. 1 vom Jahre 1870 abgedruckte bezügliche Regierungs-Ausschreiben, zur Nachricht, Be­achtung und Veröffentlichung in ihren Gemeinden mit getheilt.

Hersfeld, am 3. Januar 1873.

Der Königliche Landrath Auffarth.

In Gemäßheit der Militair-Ersatz-Instruktion für den Norddeutschen Bund vom 26. März 1868 werden alle Diejenigen, welche

1) in dem Zeitraum vom 1. Januar 1853