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Nach einer Mittheilung Königlichen Landrathsamts zu Fulda vom 20. d. Mts. ist der schulpflichtige, 12 Jahre alte Knabe Anselm Trust, Stiefsohn des Cornelius Herr aus Marbach, im Monat Mai d. I. aus der Heimath entlaufen und treibt sich wahrscheinlich bettelnd umher.
Die Ortspolizeibehörden und Königlichen Gendarmen des hiesigen Kreises werden daher angewiesen, auf denselben zu fahnden und ihn im Betretungsfalle anher abzuliefern.
Hersfeld, am 25. November 1872.
Der Königliche Landrath Aufsartb.
Die Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Trier hat am 20. d. M. die Fortdauer der vorläufigen Beschlagnahme der Druckschrift:
„Das moderne deutsche Kaiserreich und die Katholiken, von Vr. Philates Freimuth Druck und
Verlag von Peter Brück zu Luxemburg." beschlossen, weil diese Schrift Beleidigungen Seiner Majestät des Kaisers Wilhelm, sowie des Fürsten Bismarck enthalte, auch der Thatbestand des durch §. 131 des St-G.-B. mit Strafe bedrohten Vergehens vorliege, was hierdurch veröffentlicht wird.
Hersfeld, am 27. November 1872.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Gesunden: 1 Tuchmütze, 1 Halstuch und 1 Stock. Meldung des Eigenthümer- bei dem Ortsvorstand zu MengShausen.
Landrathsamt Hünselv.
Hünfeld, am 22. November 1872.
Die Herrn Bürgermeister des Kreises wollen binnen 6 Tagen berichten, wieviel Kinder in Ihren Gemeinden im ersten Lebensjahre gegen Bezahlung bei fremden Personen in Pflege und Wartung gegeben und ob etwa besondere polizeiliche Maaßregeln bei deren Aufnahme und Verpflegung getroffen sind.
Der Königliche Landratb Götz.
Hünfeld, am 19. November 1872.
Anderweiter Termin zur Veraccordirung der Fou- rage für die Dienstpferde der im hiesigen Kreise sta- tionirten Gendarmen ist auf Donnerstag den 5. December d. I.
Vormittags 10 Uhr in das Büreau der unterzeichneten Behörde anberaumt, wozu Accordlustige eingeladen werden.
Der Königliche Landrath Götz.
Verloren: Ein Stock mit Schippe. — Der Finder wird aufgefordert, denselben dahier abzuliefern.
Hünfeld, om 25. November 1872.
Der Königliche Landrath Götz.
Lanvrathsamt Ziegenhain.
In Folge einer Verfügung Königlicher Regierung werden die Herrn Stadt- und Ortsvorstände des Kreises angewiesen, binnen 8 Tagen anher zu berichten:
1) wieviel Kinder im 1. Lebensjahre während des
letzten Jahres in ihren Gemeinden Bei fremden Personen in Pflege und Wartung gegeben worden sind und
2) welches Geschick diese Kinder gehabt haben.
Als fremde Personen sind Verwandte und Vormünder nicht anzusehen.
Ziegenhain, am 21. November 1872.
Der Königliche Landrath.
I V.
Der com. Kreissecretar.
S ch m a g o l d.
Bekanntmachung.
Das in der Gemarkung Mackenzell, im Obergrund belegene, Domamenfiskalische Wie« sengrundstück:
Ch. G. Nr. 181. 16| Acker 12 Ruthen groß, soll in den neu abgeweffenen 16 Parzellen in dem auf:
Freitag den 29. November d. J.
Vormittags 11 bis 12 Uhr in das Rübsam'scde Wirthshaus zu Macken« zelt anberaumlen Termine öffentlich meistbietend verkauft werden.
Käufer werben hierzu mit dem Anfügen eingeladen, daß der Regel nach nur ein Termin abgehalten wird, in welchem zugleich die Bieter aus Verlangen des Commis« sariuS ihre Zahlungsfähigkeit nachzüweisen haben, wozu genügt, wenn der betreffende Bieter den zehnten Theil seines Gebotes baar oder in inländischen öffentlichen Papieren nach dem Courswerthe beponirt.
Fulda, am 20. November 1872.
Königliches Domainen-Nentamt.
Fuhrmann.
Bekanntmachung.
Die zum 5)omainen = 33orro er f Bingartes bei Hersfeld bisher zugehörig gewesenen Wiesen - grun6ftüde, als:
1) Ch. B. Nr. 20. = 19f| Ar. 7 R. Wiese, der Würfel genannt,zwischen der alten Fulda, und
2) „ „ „ 20a. 8{| Ar. 6 R. Wiese, ein neuer Fulda-Anfluß an voriger Wiese,
sollen auf ein Jahr von Trimtatis 1873 bis dahin 1874, besonders verpachtet werden.
Termin hierzu wird auf
Mittwoch den 4. Dezember d. Z.
Vormittags 11 Uhr in die Weinstube des Herrn Friedrich Sunkel zu Hersfeld anberaumt, wozu Pachtliebhaber eingeladen werden.
Fulda, am 23. November 1872.
Königliches Domainen-Nentamt.
Fuhrmann.
AHDädchen und Jungen finden bei gutem Lohn dauernde Beschäftigung in unserer Cigarrenfabrik.
Gebr. Kehr.