Einzelbild herunterladen
 

für dü

Krem Öcrsfeld/ Pünfeld und Ziegenhaln.

^ 78.

^LVSfeLL, Sonnabend den 28. September

1872.

Das „.ftreiSblatt“ erscheint möcbentltai jmetmaL Mittwocks und Sonnabends. Preis desselben bei der Exvedition 81 Sgr

>re Quartal. bei den Pokamralren lammt der Ponamschlag bin?u. Bekannimacounaen aller 21 rt werden ausgenommen und die

Aarmond- .Neite ober deren Raum mir 1 Sgr. bereajne-. ,,, , - - . > . ■

N^' Da mit Ablauf tiefes Mouals Las /Ibon* , ricment des drillen Quartals zu Ende geht, so bitten wir die Bestellnugeu auf das mit dem 1. October begumenbe vierte Quartal rechtzeitig zu machen, da­mit in der Zusendung keine Unlerbrech- ung einiritt.

Die ELpe-iLron

Amtlicher Theil.

l?andratl>Sami Hersfeld.

Die Erledigung der Schulstelle zu Kirchheim vom 1. October d.J. ab wird mit bem Bemerken ver­öffentlicht, daß Bewerber um dieselbe ihre Aelvungs- gesuche unter Beifügung der erforderlichen Sitten- und Befähigungszeugnisse binnen 3 Wochen bei dem unter­zeichneten Landrathe oder dem Königlichen Lokalschul- inspector Herrn Pfarrer Nolde in Kirchheim ein- zureichen haben.

Horsfeld, am 28. September 1872.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Die Herrn Mitglieder des landwirthschaftlichen Vereins für den Kreis Hersfeld werden hierdurch zu der auf

Sonnabend den 12. Oktober b. I.

Vormittags 11 Uhr in hiesiges Rathhaus anberaumten General-Versamm» lung eingeladen.

Hersfeld, am 28. September 1872.

Der Dirigent des landwirthschaftlichen KreisvereinS. Auffarth, Landrath.

Berlin, den 19. September 1872.

Bekanntmachung. Postanweisungsverkehr mit den Bereinigten Staaten Amerikas.

Vom 1. October ab wird ein Postanweisungsverkehr

zwischen Deutschland und den Vereinigten Skaaten Amerikas durch die beiderseitigen Postanstalten vermittelt werden.

In Deutschland können Summen bis zu 50 Dollars Gold gleich prpr. 70 Thalern oder 122$ Gulden aus Postanweisungen nach den Bereinigten Siaalen Amerikas einge^ahlt werben, und zwar auf Grund der gewöhnlichen Postanweisungs Formulare. In denselben ist der einzu« zahlende Benag in Amerikanischer Goldwährung anzu« geben. Die Reduciion in der Thalerwährung findet bis auf Weiteres nach dem Verhältniß von 71 CeuiS Gold gleich 1 Thaler statt. Die thunlichst in Marken zu franlirende Gebühr beträgt: für Summen bis 5 DollarS 4 Sgr. oder 14 Kr. für Summen über 5- 10 Dollars 8 Sgr. ober 28 Kr. und so fort für je lü Dollars weitere 8 Sgr. ober 28 Kr.

Der Coupon muß den Namen Mb die Adresse des Absenders enthalten. Schriftliche Mittheilungen sind nicht zulässig.

Die Auszahlung der aus Deutschland berrührenden Postanweisungen erfolgt in den Bereinigten Staaten in amerikaliftchem Papiergelde nach Maßgabe des Tages- courfeS, welchen das Gold am Tage des Einganges der Anweisung in New-Aork hat. Beträge auf Postanwei­sungen nach Deutschland werden in den Bereinigten Staaten in Papiergeld eingezahlt. Die Umwandlung in die Goldwährung erfolgt gleichfalls nach dem am Tage des Eingangs in New-Aork gültigen Course.

Kaiserliches General-Postamt. Sephan.

Landrathsamt Hünfeld.

Cassel, am 20. September 1872.

Von dem Untersuchungsrichter des Königlichen Kreisgerichts zu Limburg an der Lahn wird seit dem 3. b. Mts. der Jacob Koch aus Ohren steckbrieflich — und zwar bis jetzt resultatlos — verfolgt, welcher dringend verdächtig ist, am 1. b. Mts. einen Raub­mord begangen zu haben. Im Interesse der öffent­lichen Sicherheit und der raschen Durchführung der Voruntersuchung werden Sie angewiesen, sofort die eifrigste Fahndung nach jenem gefährlichen Subject durch Anweisung der Polizei -Officianten, Gendarmen