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daher die Königlichen Gendarmen und Ortspolizeibehörden des hiesigen Kreises an, Ermittelungen nach dem Verbleib des Vermißten anzustellen und ein etwaiges Resultat mir schleunigst anzuzeigen.
HerSfeld, am 8. Juli 1872.
Der Königliche Landrath Auffarth.
*) Personsbeschreibung des Wladimir Laczynski.
19 Jahre alt, Statur hoch, Gesicht oval und pockennarbig, Augen braun, die Nase am meisten pockennarbig, kleinerSchnurrbart, Haaredunkelblond; er spricht den Buchstaben R genug schlecht aus.
Die Erbberechtigten zu denjenigen Kaiserlich Russischen St. Annen-Medaillen, welche dem Lehr-Jnfanterie- Bataillon bezwse. der Lehr-Eskadron im Jahre 1835 beziehungsweise 1852 verliehen wurden, werden hiermit aufgefordert, ihre Ansvrüche auf beregte Dekoration bei dem betreffenden Bezirksfeldwebel unter Angabe des Namens, der Lebensstellung und des Wohnorts bis zum 1. Oktober d. I. anzumelden.
Als erbberechtigt sind in dem vorliegenden Falle diejenigen Unteroffiziere und Gemeinen zu betrachten, welche die Revue bei Kalisch im Jahre 1835, oder diejenigen bei Berlin und Potsdam im Jahre 1852 mitgemacht haben.
Die für die beiden letzteren Revuen verliehenen St. Annen-Medaillen dürfen jedoch nur auf solche Personen vererbt werden, welche die Hohenzollernsche Denkmünze besitzen.
Rotenburg, den 5. Juli 1872.
Königliches Landwehr-Bezirks Commando. In Vertretung:
Wittich, Lieutenant und Adjutant.
Berlin, den 26. Juni 1872,
Bekanntmachung, betreffend die Bestellung der Geldbriefe rc.
Die bereits bei einer größeren Zahl von Postanstalten bestehende Einrichtung, wonach Geldbriefe bis zu 500 Thlr. oder 1000 Fl. an Adressaten im Ortsbezirke zugleich mit den Ab- tieferungsscheinen durch die bestellenden Boten abgetragen werden, wird vom 10. Juli ab auf sämmtliche Postanstalten im Reichs- Postgebiete ausgedehnt. Von demselben Termine ab wird für die Bestellung eines jeden solchen von weiterher eingegangenen Geldbriefes bis 500 Thlr. oder 1000 Fl. innerhalb des Ortsbe- Arls der Postanstalten des Reichs-Postgebiets eine einheitliche Gebühr von ^ Gr. bz. 2 Kr. erhoben. An Orten, wo gemäß den früheren Einrichtungen auch Geldbriese mit höheren Werthbetrügen und Packete mit Werthangabe durch die bestellenden Boten ausgetragen werden, kommt
für die Geldbriefe über 500 Thlr. oder 1000 Fl: eine Gebühr von 1 Gr. bz. 4 Kr.,
für die Packere mit Werthangabc: der Tarif für Geldbriefe (£ Gr. und 1 Gr. bz. 2 Kr. oder 4 Kr.), wenn aber der an dem bem betreffenden Orte bestehende Tarif für die Bestellung der gewöhnlichen Packete im Einzelnen höhere Gebührensätze ergiebt, dieser letztere Tarif zur Anwendung.
Wo bisher für die Bestellung der Geldbriefe und Werth- Vadele höhere Gebühren, als die im Vorstehenden aufgeführten, erhoben worden sind, werden dieselben mit dem 10. Juli auf die entsprechenden Sätze ermäßigt; dagegen finden gebührenfreie Bestellungen von diesem Tage an nicht mehr statt.
Der Reichstanzler.
In Vertretung: D e I b r ü ck.
Landrathsamt Hünfeld.
Hünfeld, am 2. Juli 1872.
Die Herrn Bürgermeister des Kreises haben binnen 14 Tagen das vorschriftsmäßige Verzeichnis derjenigen Personen ihrer Gemeinden anher einzusenden, welche im Sinne der §§. 274 bis 278 der Strafprozeß- Ordnung vom 25. Juni 1867 zu Geschworenen gewählt werden können.
Das Verzeichnis ist alphabetisch aufzustellen und müssen die Rubriken desselben enthalten:
1) Vor- und Zunamen sowie Stand der zum Geschworenen geeigneten Person;
2) Alter derselben,
3) ob dieselbe Preuße und wenigstens Ein Jahr in der Gemeinde ihren Wohnsitz hat;
4) ob sie nicht in Folge gerichtlicher Verurtheilung die Befähigung zum Geschworenen verloren hat oder der eigenen Verwaltung ihres Vermögens durch gerichtliches Erkenntnis entsetzt ist; 5) welche und wie viel Jahressteuer sie bezahlt oder welche Besoldung sie bezieht.
Der Königliche Landratb Götz.
Hünfeld, am 6. Juli 1872.
Unter Bezugnahme auf §. 10 a. des Gesetzes vom 1. Mai 1851 veranlasse ich die Herrn Bürgermeister des Kreises alsbald die Klassensteuer - EinschätzungsCommission für das Jahr 1873 wählen zu lassen.
Die Commission, deren Vorsitzender stets der betreffende Bürgermeister ist, muß für jede Gemeinde aus drei Mitgliedern bestehen, welche aus denverschie- beneh Klaffen der Steuerpflichtigen zu wählen sind.
Binnen 3 Wochen ist Anzeige darüber zu machen, daß die Wahl stattgefunden hat und sind dabei die gewählten Commissionsmitglieder namhaft zu machen.
Der Königliche Landrath Götz.
Hünfeld, am 4. Juli 1872. '
Gregor Schäfer, 18Jahre alt, aus Obernüst hat um Entlassung aus dem Unterthanen - Verbände zwecks Auswanderung nach Amerika nachgesucht.
Der Königliche Lanvralb Götz.
Hünfeld, am 4. Juli 1872.
Die ledige Gertruds Röder, 56 Jahre alt, aus Obernüst hat für sich und ihre Tochter Christiane Röder, 15 Jahre alt, um Ertherlung eines Reisepaffes behufs Auswanderung nach Nordamerika nachgesucht.
Der Königliche Landratb Götz.
Hünfeld, am 6. Juli 1872.
Josepha Gutmann, 28 Jahre alt, und Mathilde Laibach, 28 Jahre alt, beide aus Schwarzbach haben um Ertheilung von Reisepässen nach Amerika nachgesucht.
Der Königliche Landratb Götz.
Lanvrathsamt Ziegenhain.
Cassel, den 2. Juli 1872.
In Folge eines vom He.rn Finanznunister erlassenen Rescrivts ist es erforderlich, zu ermitteln, wie hoch sich die Löhne des Gesindes und der Arbeiter in