für die
Greife Hersfcld/ Hünfeld und Ziegenham.
-^ 55. HerS^eld, Mittwoch den 10. Juli 181X
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Amtlicher Tveü.
Stantwbsamr Hersfeld
Berlin, den 22. Juni 1872.
Nach §. 2d der Verordnung vom 7. August 1846, — die Besteuerung des im Inlands erzeugten Rübenzuckers betreffend, (Gesetzsammlung Seite 335) —sind die Rübenzuckerfabritanten verpflichtet, in ihren Fabrik- räumen die zur amtlichen Verwiegung der Rüben und zum Aufenthalt der controllirenden Beamten erforderlichen^ baulichen Einrichtungen zu treffen.
Da bei der Erbauung neuer Rübenzuckerfabriken den bezüglichen Anforderungen der Steuerverwaltung leicht entsprochen werden kann, während, wenn im Neubau ohne Rücksicht aus die für die Handhabung der Controlle erforderlichen Einrichtungen ausgeführt wird, letztere unter Umständen nicht in genügender Weise oder nur mit unverhältnißmäßigen Kosten für den Fabrikbesitzer getroffen werden können, so ist es der Steuerverwaltung wünschensmerth, daß ihre Organe von den Projekten zum Bau von Zuckerfabriken recht- ö itig Kenntniß erlangen.
. Zu diesem Zwecke bestimme ich, daß Seitens der Onspolizeibehürden über die eingehenden Gesuche um die Concession zum Bau von Rübenzuckerfabriken den zuständigen Steuerbeamten jedesmal Mittheilung zu machen und denselben eine, der Erledigung der Baugesuche nicht zur Verzögerung gereichende Frist zu bezeichnen ist, in welcher sie im Büreau der Polizeibehörden von dem Inhalt der vorgelegten Baupläne Einsicht und Notiz nehmen können. Die Einwirkung auf die Bauunternehmer zum Zweck der Erledigung von Anständen, die sich im steuerftskalischen Interesse ergeben, ist demnächst nicht Sache der Baupolizei- sondern der Steuerbehörden.
Hiernach sind die Baupolizeibehörden des dortigen Bezirks mit Anweisung zu versehen.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten:
Im Auftrage: gez. Mac-Lean.
An -die Königliche Regierung zu Cassel.
rc.
Wird den Ortsvorständen des hiesigen Kreises zur Nachricht und Beachtung mitgetheilt.
Hersfeld, am 9. Juli 1872.
Der Königliche Landratb Ausfartb.
Für Konrad Schumann von Friedewald, 16 Jahre alt, ist um Entlassung aus dem Preußischen Unterthanenverbande behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden.
Hersfeld, am 8. Juli 1872.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Der Schäfer Johannes Hofmann- von Nieder- jossa, 29 Jahre alt, hat um Entlassung aus dem Unterthanenverbande behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht.
Hersfeld, am 9. Juli 1872.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Für Christian Konrad von Brack, 17 Jahre alt, und Julius Leopold von Brack, 16Jahre alt, beide von Obergeis, ist um Entlassung aus dem Unterthanenverbande behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden.
Hersfeld, am 10. Juli 1872.
Der Königliche Landratb Auffarth.
Unter dem Rindvieh des Ludwig Scheer zu Schenklengsfeld und WilhelmRoppel zuOber- lengsfeld, sowie unter den Schaafheerden des Heinrich Schüler und Wilhelm Götz zu Schenklengsfeld ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen, was hierdurch veröffentlicht wird.
Hersfeld, am 9. Juli 1872.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Der in Lemberg domizilirende Gutsbesitzer Hypolit Ritter von Laczynski hat bei der österreichisch-ungarischen Botschaft zu Berlin die Anzeige gemacht, daß sein Sohn Wladimir Laczynski, Hörer der Technik, dessen Signalement unten *) abgedruckt ist, am 15. März d. J. aus dem elterlichen Hause verschwunden sei und daß alle Bemühungen, den gegenwärtigen Aufenthalt desselben zu ermitteln, erfolglos geblieben sind. — In Gemäsheit höherer Verfügung weise ich