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Hausen, Leimbach, Lengers, Conrode, Hilmes, Landershausen, Röhrigshof, Oberlengsfeld, Philippsthal, Ransbach, Unter neurode, Unterweisenborn und Wehrshausen, welche mit Einsendung des Ertrags der durch Verfügung vom 27. Mai d. J. — abgedruckt im Kreisblatt Nr. 43 — ausgeschriebenen Sammlung milder Gaben für die dürftigen Brandbeschädigten zu Niederbrechen noch im Rückstände sind, werden an deren Erledigung binnen 3 Tagen hiermit erinnert.
Hersfeld, am 14. Juni 1872.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Durch Beschluß der Rathskammer II des Königlichen Obergerichts zu Göttingen vom 22. Mai d. J. ist die Fortdauer der vorläufigen Beschlagnahme des Buches:
„Der letzte Napoleon. — Autorisirte Ausgabe, 1872, Verlag von Carl Proxschaska in Taschen, Wien, Berlin und Leipzig"
auf Grund des §. 28 des Preßgesetzes vom 12. Mai 1851 verfügt worden, weil in dem gedachten Buche insbesondere auf den Seiten 240, 241, 242, 244, 24 7, 248 u. s. w. Majestätsbeleidigungen Sr. Majestät des Deutschen Kaisers Wilhelm enthalten sind.
Es wird dies hierdurch veröffentlicht.
Hersfeld, am 15. Juni 1872.
Der Königliche Landratb Auffartb.
UmErtheilung von Reisepässen zur Auswanderung nach Amerika ist nachgesucht worden für
1) Martha Elisabeth Fey, 19 Jahre alt, von Mecklar, 2) Anna Margaretha Quanz, 20 Jahre alt, von Mecklar/ 3) Anna Martha Quanz, 17 Jahre alt, von Mecklar, 4) Anna Catharina Schäfer, 21 Jahre alt, von Mengshausen und 5) Elisabeth Schäfer, 17 Jahre alt, von Mengshausen.
Hersfeld, am 14. Juni 1872.
Der Königliche Landratb Aufsarth.
Lanvrathsamt Hünselv.
Berlin, den 23. Mai 1872.
In dem Jahresberichte der Deutschen Gesellschaft der Stadt New-Iork für das Jahr 1871 ist wiederholt auf die Nachtherle und Gefahren hingewiesen, welche den dort eintreffenden Deutschen Auswanderern dadurch erwachsen, wenn sie
a) ihr baares Geld in Deutschland in Amerikanisches Papiergeld umsetzen und wenn sie ferner
b) in Deutschland Verträge abschließen, durch welche sie in Bezug auf ihr künftiges Fortkommen in Amerika gebunden werden.
In ersterer Beziehung ist namentlich hervorgehoben, daß große Quantitäten gefälschten Amerikanischen Papiergeldes in Deutschland in Umlauf gesetzt worden sind, und daß der Auswanderer, der sich hier mit Ame- - rikanischem Gelde versieht, leicht in den Fall kommen kann bei seiner Landung in Amerika dasselbe werthlos - zu finden.
Der Minister des Innern. Im Auftrage gez. v. Klützow.
Es erscheint zweckmäßig, das auswanderungslustige Publikum hierauf aufmerksam zu machen, und dasselbe vor den Nachtheilen und Gefahren, welche die Einwechselung Amerikanischen Papiergeldes in Europa und der vorzeitige Abschluß von in Amerika bindenden Verträgen zur Folge haben können, in geeigneter Weise zu warnen.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Im Auftrage
gcz. Moser.
An
den Königl. Ober-Präsidenten Hrn. v. Bodelschwingh, Hochwohlgeboren zu Cassel.
Caffel, den 6. Juni 1872.
Abschrift zur Kenntnißnahme und Nachachtung, sowie zur weiteren Bekanntmachung durch die Kreisblätter. Königliche ^Regierung, Abtheilung des Innern, gez. Kühne.
An sämmtliche Königl. Landräthe 2C. A. I. 7183.
Hünfeld, am 13. Juni 1872.
Wird mit der Auflage an die Herrn Bürgermeister des Kreises veröffentlicht, dies durch Bekanntmachung in geeignet scheinender Weise zur Kenntnis Ihrer Ortsangehörigen zu bringen und dieselben gehörig zu verständigen und zu verwarnen.
Der Königliche Lanbratb G ö tz.
Hünfeld, am 7. Juni 1872.
Mittwoch den 24. Juli d. Z.
findet das Departements-Ersatz-Geschäft für den Kreis Hünfeld im Saale des hiesigen Rathhauses statt. Das Geschäft beginnt präcis 7 Uhr Morgens, jedoch haben die Herrn Bürgermeister die militärpflichtigen Leute ihrer Gemeinden | Stunde vorher an dem Rathhause aufzustellen. Die Militärpflichtigen sind anzuweisen, mit vollständig reinem.Körper und in sauberem Hemde zu erscheinen, auch, wenn sie Rekla- manten sind und es sich um Feststellung der Arbeitsoder Aufsichts- Unfähigkeit von Angehörigen handelt, zu bedeuten, daß sie die fraglichen Angehörigen mit an Stelle bringen, widrigenfalls eine Berücksichtigung der Reklamation nicht stattftnden könne. Denselben ist zu eröffnen, daß diejenigen, welche beim Aufrufen ihrer Namen im Aushebungslocale nicht anwesend sind, eine Geldstrafe bis zu 10 Thlr. bezw. eine entsprechende Gefängnißstrafe trifft.
Die Vorladungen der von der Kreis-Ersatz- Commission gemusterten und für brauchbar und ein- stellungsfähig erklärten, als dauernd unbrauchbar befundenen oder wegen Mindermaßes, Kleinheit, zeitiger Dienstunbrauchbarkeit, nicht vollkommener Dienstfühig- keit oder als Disponible zur ersten bezw. zweiten Klaffe der Ersatz-Reserve vorgeschlagenen Pflichtigen werden den Herrn Bürgermeistern, welche selbst pünktlich am Platze sein müssen, hiernächst zu gefertigt werden und erwarte ich deren schleunigste und pünkt-