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oder Aufsicht» - Unfähigkeit von Angehörigen handelt, zu bedeuten, daß sie die fraglichen Angehörigen mit an Stelle bringen, widrigenfalls eine Berücksichtigung der Reklamation nicht stattsinden könne. Denselben ist zu eröffnen, daß diejenigen, welche beim Aufrufen ihrer Namen im Aushebungslocale nicht anwesend sind, eine Geldstrafe bis zu 10 Thlr. bezw. eine entsprechende Gefängnißstrafe trifft.
Die Vorladungen der von der Kreis-Ersatz- Commission gemusterten und für brauchbar und ein- stellungsfähig erklärten, als dauernd unbrauchbar befundenen oder wegen Mindermaßes, Kleinheit, zeitiger Dienstunbrauchbarkeit, nicht vollkommener Dienstfähig- keit oder als Disponible zur ersten bezw. zweiten Klaffe der Ersatz-Reserve vorgeschlagenen Pflichtigen werden den Herrn Bürgermeistern, welche selbst pünktlich am Platze sein müssen, hiernächst zugefertigt id erben und erwarte ich deren schleunigste und pünktlichste Besorgung, auch Anzeige, daß solche geschehen, binnen 14 Tagen bei 1 Thlr. Strafe.
Der Königliche Landratb Götz.
Hünfeld, am 4. Juni 1872.
Sophie Geis, 19 Jahre alt, aus Rhina, hat um Ertheilung eines Reisepasses nach Nordamerika nachgesucht.
Der Königliche Landrath Götz.
Landrathsamt Ziegenhain.
Den Herrn Ortsvorständen des Kreises wird zur eigenen Nachricht und zur sofortigen Eröffnung an die betreffenden Militäirpflichtigen bekannt gemacht, daß nicht nur die für brauchbar und einstellungsfähig erachteten Militäirpflichtigen, sondern auch die für dauernd unbrauchbar bezeichneten, sowie die wegen Mindermaßes, Kleinheit, zeitiger Dienstunbrauchbarkeit und nicht vollkommener Dienstfähigkeit zur I. bezw. II. Klasse der Ersatz-Reserve in Vorschlag gebrachten Militäirpflichtigen, welche nach den diesseits bereits erlassenen Vorladungen am 22. Juni d. I. erscheinen sollten, nunmehr auch am ersten Geschäftstage den 21. Juni d. I., Vormittags präcis 8 Uhr, in dem hiesigen Rathhause Behufs ihrer ärztlichen Superrevision zu erscheinen haben.
Ziegenhain, am 1. Juni 1872.
Der Königliche Landratb Günther.
Dem Schreiner George Ziegler zu Schwarzenborn ist vor einiger Zeit auf dem Wege nach Neukirchen — im Walde — ein Rind, gelb von Farbe mit aufgeworfenen Hörnern, zugelaufen.
Der Eigenthümer kann solches bei dem Wirth Kühn zu Hauptschwenda, gegen Erstattung der Futterkosten, in Empfang nehmen.
Ziegenhain, am 5. Juni 1872.
Der Königliche Landrath.
I. V.
v. Boxberger.
Hersfeld, 4. Juni 1872. (Andiatur et altera pars.) Am 6. April d. I. erschien in der Hess. Morgenzeitung ein Artikel aus Hersseld, welcher unter Hinweisung auf das Schüler
verzeichnis, welches im Osterprogramm der höhern Bürgerschule enthalten ist, den Beweis zu führen suchte, daß „in Hersf. das Bedürfnis einer höhern Bürgerschule nicht existire", daß demnach eine solche „für die Stadtkasse eine unnütze Last sei", und schließlich den Rath ertheilte, „die Bürgerschule (Stadtschule) dahin zu erweitern, daß sie den hiesigen Verhältnissen genüge". Am 8. April brächte dieselbe Zeitung einen Art. von anderer Hand, dessen Spitze offenbar gegen mich gerichtet war und darauf berechnet schien, mich als den Verfasser des Art. vom 6. April zu bezeichnen. Da ich Feind alles Zeitungskrieges bin und der Angriff schon um seiner Bitterkeit willen gegen sich selbst zeugte, so glaubte ich um so mehr von einer öffentlichen Erwiderung abstehen zu sollen, als ich die Bekanntschaft mit den hiesigen Verhältnissen in Hessen ziemlich allgemein voraussetzen durfte. Weil aber nunmehr die Sache über die Grenze von Hessen hinausgetragen wird und ich in Nr. 7 der Zeitung für das höhere Schulwesen unter dem 17. Mai jenen Art. der Hess. Morgcnz. vom 8. April wörtlich abgedruckt finde, so will ich nicht länger in meinem Schweigen verharren, um nicht dadurch den Schein des Zugeständnisses in weiteren Kreisen zu erregen.
Zuvörderst erkläre ich hiermit ein für allemal, daß ich dem Artikel vom 6. April gegen die h. Bürgersch. absolut fremd bin, daß ich denselben weder selbst verfaßt noch irgendwie veranlaßt habe. — Was den Art. vom 8. April anbelangt, so behauptet der Verf., „aus Mangel an Schülern und Lehrkräften sei zuerst die VI, dann die V des hies. Gymnasiums aufgehoben worden". Dagegen heißt es bei Wiese (das h. Schulwesen in Preußen S. 450); „die Zahl der 6 Gymnasialklassen wurde auf Anordnung der Behörde im Interesse der neuen Hersfelder Realschule 1865 um eine (VI) und 1866 wiederum um eine (V) vermindert". Nicht zu bezweifeln ist es, daß die aufgehobenen Klassen (V u. VI) des Gymnas. durch die entsprechenden der h. Bürgersch. haben ersetzt werden sollen, und in dem dienstlichen Berichte meines Vorgängers vom 7. April 1866 ist zu lesen, daß es z. B. für die V weder an einer Lehrkraft noch an Schülern gefehlt hat. Die Zahl der Schüler betrug am Schluß des Wintersemesters 1865 — 1866 zwölf d. h. gerade so viele als zu Ostern dieses Jahres (1872) in der Secunda All. B sowie der Tertia A der hiesigen h. Bürgersch. zusammen vorhanden waren; daß eine Vermehrung des Schü- lerbestandes zu erwarten stehe, besagt derselbe Bericht: nur 8 mehr, und die Zahl war ebenso groß, als die Gesammtheit deren, welche im ganzen verflossenen Schuljahr die Secunda und Obertertia der H. Bürgersch. besucht haben! Es soll mir nicht einfallen, meinen Gegner bei der Consequenz anzn- fassen. — Derselbe bestreitet sodann das Bedürfnis einer VI und V für das Gymnas., „weil die VI u. V der h. Bürgersch. fast dasselbe Lehrziel haben". Nach Wiese (Verord. u. Ges. I. 24) „haben die vollständigen Gymnasien mindestens 6 aufstei- gende Klassen, Sexta bis Prima". Demgemäß verfügte das K. Ministerium kaum 14 Tage nach meiner Einführung (24. April 1868), „daß die früher vorhandenen Klassen VI u. V am hiesigen Gymnas. allmählig wieder hergestellt und zu Michaelis d. I. jedenfalls die V wieder in's Leben treten solle". So that die höchste Behörde aus eigenstem Antriebe, was ich pflichtgemäß hätte beantragen müssen, wenn nicht das Gymnas. ein „unvollständiges" d. h. ein Krüppel hätte bleiben und stets auf fremden Füßen stehen sollen. Im Herbst 1868 wurde dem Befehle zufolge die V wieder errichtet, die Herstellung der VI am 15. Februar des laufenden Jahres genehmigt. — Um der neuen Klaffe zum Leben zu verhelfen, beschuldigt mich nun der Verfasser, ungerechte Mittel angewandt zu haben. „Dieser Herr", so lautet die Anklage, „besucht nicht allein die Eltern der betreffenden Schüler in den Häusern, um ihnen die vermeintlichen Vorzüge des Gymnas. zu erklären; nein, er läßt sogar ähnliche Manöver durch Lehrer, selbst Schüler d. Gymn. ausführen". Es find überhaupt aus der h. Bürgerschule und der Vorschule 28 Knaben ausgetreten, um in das Gymn. Überzugehen. 24 sind ausgenommen worden, darunter 8 in die VI, 4 genießen vorbereitenden Unterricht. In der ganzen Zeit zwischen dem 15. Februar bis zum 8. April, wo der Art. gegen mich erschien, habe ich meines Wissens überhaupt reine Besuche, auf jeden Fall keine zu dem angegebenen Zwecke gemachr; während der 4 Wochen bis zum 8. April habe ich nur 2 sremde Häuser betreten, das eines Arztes, um mir ein Recept zu verschreiben und das eines