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Für Wilhelm Thamer, 19 Jahre alt, und Marie Thamer, 30 Jahre alt, von Mengshausen, ist um Entlassung aus dem Unterthanenverbande bezwse. um Ertheilung von Reisepässen behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden.

Hersfeld, am 4. Juni 1872.

Der Königliche Lanbrath Auffart h.

Zur anderweiten Verdingung der dahier erforder­lichen einspännigen Militair-, Gefangen- und Kranken- fubren ist Termin aus

Montag den 10. d. M. Vormittags 10 Uhr anher anberaumt worden, wozu Akkordslustige hierdurch eingeladen werden.

Hersfeld, am 4. Juni 1872.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Durch Beschluß der Rathskammer II des König­lichen Obergerichts zu Göttingen vom 16. April d. I. ist die Fortdauer der vorläufigen Beschlagnahme der Druckschrift:

„Der heilige Antonius von Padua, von Wilhelm Busch. Straßburg, Druck und Verlag von Moritz Schauenburg."

auf Grund des §. 29 des Gesetzes über die Presse vom 12. Mai 1851 und des §. 166 des Reichsstraf- Lesetzbuches angeordnet worden, weil durch diese Schrift öffentlich die Einrichtungen und Gebräuche der katho­lischen Kirche, insbesondere das Klosterleben, die Lehre von den Heiligen, die Beichte rc. beschimpft wird, was hierdurch veröffentlicht wird.

Hersfeld, am 3. Juni 1872.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Um den Uebelständen vorzubeugen, welche durch eine verspätete Einreichung der Klassensteuer-Ab- und Zugangslisten entstehen, fordere ich die Herrn Dürger- meister der Stadt- und Landgemeinden des hiesigen Kreises, sowie die Herren Ortsverwalter auf, alsbald mit Aufstellung dieser Listen zu beginnen.

Zunächst sind zu diesem Zwecke die vorhandenen Belege einer genauen Revision zu unterwerfen und wegen Be­schaffung der noch fehlenden Belege die nöthigen Schritte zu thun, da ohne solche namentlich die Abgänge unter keinen Umständen passirm können.

Hierauf sind die Klassensteuer-Zu- und Abgangs­listen pro I. Semester in duplo auf dem von hier zu be^ieliewii Formularpapier auszufertigen und die Be­lege rmch der Reihenfolge der Listen zu heften und den 'resp. Königlichen Steuerkassen behufs Prüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit von den Herren Orts- vorständen persönlich zu überreichen, damit dieJrr- thümer alsbald aufgeklärt und Weiterungen vermieden werden. Zur Ueberreichung werden sich vorzugsweise die Tage eignen, an welchen die Hebungen in den Ortschaften-stattftnden; jedenfalls muß dieses aber bis spätestens den 15. k. M. geschehen sein, widrigen­falls ich genöthigt wäre, die Liften durch Warteboten abholen zu lassen/

Hersfeld, am 22. Mai 1872.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Die im Hof Engelbach ausgetretene Maul- und

Klauenseuche ist wieder erloschen, was hierdurch ver­öffentlicht wird.

Hersfeld, am 4. Juni 1872.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Bekanntmachung.

Die Herrn Ortsvorstände des Kreises Hersfeld werden hierdurch ersucht, die Reservisten ihrer Gemein­den anzuweisen, die Besitz-Zeugnisse zur Kriegsdenk- münje 1870 | 71 bei dem Unterzeichneten bis zum 20. d. Mts. abzuholen.

Hersfeld, am 3. Juni 1872.

Röhre, Bezirksfeldwebel.

Berlin, den 23. Mai 1872.

Bekanntmachung. Zulassung von Zeitungsabonnemcnts für kürzere als vierteljähr­liche Zeiträume.

In denjenigen Theilen des Deutschen Reichs-Postgebiets, in denen bisher Postabonnements auf Zeitungen für kürzere, als vierteljährliche Zeiträume nicht nachgelassen waren, können fortan außer den vierteljährlichen Abonnements, auch Abon­nements auf den zweiten und dritten Monat (zusammen), sowie auf den dritten Monat des Quartals stattftnden. Daneben kann im bisherigen Umfange während des ganzen Quartals rückwirkend vom Beginn desselben ab abonnirt werden. Der Erlaßpreis für Zeitungen bei zwei- oder einmonatlichen Abon­nement beträgt | bz. ^ des vierteljährlichen Erlaßpreises für die betreffenden Zeitungen; die einzuziehenden Beträge werden jedoch auf volle Pfennige oder Viertelgroschen bz. auf volle Kreuzer abgerundet.

Die vorbezeichnete Einrichtung erstreckt sich zunächst auf solche politische Zeitungen und Anzeigeblätter, welche innerhalb des Reichs-Postgebiets öfter als wöchentlich zweimal erscheinen und deren Berleger sich mit der Einführung zwei- und einmo- natlicher Postabonnements einverstanden erklärt haben. Bei welchen Zeitungen u. s. w. das letztere zutrifft und auf welche daher zunächst Abonnements für den bevorstehenden Monat Juni stattftnden können, darüber geben sämmtliche Postanstalten auf Verlangen Auskunft.

Kaiserliches General-Postamt. Stephan.

Lanbrathsamt Hünfeld.

Hünfeld, am 3. Juni 1872.

Nach einer Mittheilung des Königlichen Landraths­amts zu Gersfeld ist unter den Pferden des Posthalters Grünkorn zu Tann die Rotzkrankheit ausgebrochen, was hierdurch veröffentlicht wird.

__________________Der Königliche Landratb Götz.

Hünfeld, am 1. Juni 1872.

Die unter den Schafen zu Burghaun und Ober- weisenborn ausgebrochene Maul- und Klauenseuche ist erloschen, was hierdurch veröffentlicht wird.

Der Königliche Landrath Götz.

Hünfeld, am 24. Mai 1872.

Unter den Schafen in Großentast ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

Der Königliche Landratb G ö tz.

Hünfeld, am 31. Mai 1872.

Nach Mittheilung der Großherzoglichen Bezirks- Direction zu Dermbach vom 29. d. Mts. ist unter den Schafen in Borsch die Maul- und Klauenseuche auSge- brochen, was hierdurch veröffentlicht wird.

Der Königliche Lanbratb Götz.