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Um Entlassung aus dem Unterthanen - Verbände behufs Auswanderung nach Amerika haben nachgesucht:

1) der Bergmann Johannes Bock von Herfa, 38 Jahre alt, für sich und seine Familie,

2) Schneidergeselle George Sippel von Herfa, 16 Jahre alt.

Hersfeld, am 2. April 1872.

Der Königliche Landrath Aufsartb.

Für Johann Heinrich Kreutzburg von Herfa, 16 Jahre alt, ist um Entlassung aus dem Unterthanen- Verbande, und für Anna Catharina Kreutzburg, 22 Jahre alt, von da, um Ertheilung eines Reisepasses zur Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden.

Hersfeld, am 2. April 1872.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Für Anna Catharina Landsiedel von Lan­ders hausen ist um Ertheilung eines Reisepasses nach Amerika nachgesucht worden.

Hersfeld, am 2. April 1872.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Die Wittwe des Blechschmieds Cristoph S chlüter von hier hat um Entlassung aus dem Unterthanen- verbande bezw. um Ertheilung eines Reisepasses für sich und ihre Kinder, zur Auswanderung nach Amerika nachgesucht.

Hersfeld, am 3. April 1872.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Nach einer Benachrichtigung Königlichen Landraths­amtes zu Rotenburg vom 28. v. Mls. ist unter dem Rindvieh des Bürgermeisters Stölßing in Rotenburg die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen, was hier­durch veröffentlicht wird.

Hersfeld, am 2. April 1872.

Der Königliche Laudrath Aussartb.

Beim hiesigen Landkrankenhause ist die Stelle eines Krankenwärters zu besetzen, für welche neben vollstän­dig freier Station eine Jahresvergütung von 100 Thlr. ausgesetzt ist. Bewerber wollen ihre mit den nöthigen Zeugnissen versehenen Gesuche persönlich bei dem Un­terzeichneten einreichen.

Hersfeld, am 2. April 1872.

Der Dirigent des Landkrankenhauses Dr. Ahlborn.

Berlin, den 19. März 1872,

Bekanntmachung. Postversendung von Privatpäckereien an die in Clsaß-Lothringen garnisonirenden Truppen.

Da nach dem Gesetze oom 1. März 1872 (Gesetzbl. für El­saß-Lothringen S. 150) die Portovergünstigungen, welche im »ieichspostgebiete bezüglich der an Soldaten bis zum Feld­webel einschließlich auswärts gerichteten Packete ohne Werth­angabe bestehen, vom 1. April ab auch auf die in Elsaß-Loth­ringen garnisonirenden Truppen Anwendung finden, so wird der für diese Truppen bis jetzt noch beibehaltene besondere Be­förderungsdienst für Feldpost-Privatpäckereien von dem genaue ten Termine ab entbehrlich.

Demzufolge werden vom 1. April ab Privatpäckereien unter den für Fetdpostsendungen festgesetzten Bedingungen nur noch insoweit zur Postbeförderung angenommen, als dieselben an

solche Truppen, Militair- und Civilbeamte gerichtet sind, welche zu der Deutschen Occupativns-Armee in Frankreich gehören. \ Kaiserliches General-Postamt. Stephan.

Landrathsamt Hünfeld.

Cassel, am 18. März 1872.

Mehrfache Wahrnehmungen veranlassen uns, Ihnen mitzutheilen, daß ein Handel, der von Inländern nur auf Märkten betrieben wird, nach einem Reicripte des Herrn Finanz-Ministers vom 9. September 1854 in allen Fällen als ein stehender Handelanzusehenund zu besteuern ist unb zwar, wenn die betreffende Person keinen festen Wohnsitz hat, itad) dem an dem Orte gel­tenden Steuersätze, wo der heimathlose Händler betroffen wird, wenn der Händler aber einen festen Wohnort hat, nach dem an diesem Wohnorte geltenden Satze (der II. 111. oder IV. Abtheilung).

Die vorbemerkte Vorschrift findet auch auf die nicht mit einem eigentlichen Hausir-Gewerbescheine versehenen Butter-, Eier-, Obst-, Gemüse-, Frucht-, Feder­vieh- und dergl. Händler Anwendung, wenn dieselben auch einen steuerfreien Legitimationsschein zum Auf­kauf solcher Artikel im zweimeiligen Umkreise des Wohnortes besitzen und ihre Waaren auf Märkten wieder verkaufen.

Wir veranlassen die Herren Landrüthe daher, die bezüglichen Händler zur Anmeldung zu der Gewerbe­steuer von den Ortsvorständen auffordern zu lassen und bei den an uns einzureichenden Anträgen auf Erthei- luug steuerfreier Legitimationsscheine zum Ankauf von Wochenmarktsartikein in der zweimeiligen Umgegend des Wohnortes jedesmal nachzuweisen, mit welchem Betrage der 2C. Gewerbetreibende in einer der Handels­klassen A. oder B. besteuert ist.

Königliche Regierung, Abtheilung für directe Steuern, Domainen u. Forsten.

(gez.) K o ch. -

An die sämmtlichen Königlichen Landräthe 2c.

Hünfeld, am 30. März 1872.

Vorstehenden Erlaß der Königlichen Regierung wollen die Herrn Bürgermeister in. ihren Gemeinden zur öffentlichen Kenntnis bringen und, daß dies ge­schehen, binnen 8 Tagen nach Empfang des Blattes anzeigen.

Der Königliche Landrath Götz.

Hünfeld, am 30. März 1872.

I) Johannes Mehlmann geboren den 30. März 1853 aus Glaam,

2) Heinrich Mehlmann geboren den 26. April 1856 daselbst,

3) Johann Adam Rübsam geboren den 30. Juli 1854 zu Mansbach,

4) Georg Rudolph geboren den 26. August 1856 daselbst und

5) Carl Rudolph geboren am 11. Februar 1861 daselbst

haben um Entlassung aus bem Unterthanen - Verbände behufs Auswanderung nach Amerika und

6) Minus Kohlmann geboren am 2. März 1838 zu Morles