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Für 1) Catharina Elisabeth Müller von He­ringen, 16 Jahre alt, 2) Anna Catharina Braun von Mecklar, 19 Jahre alt, ist um Ertheilung von Reisepässen behufs Auswanderung nach Amerika nach­gesucht worden.

Hersfeld, den 28. März 1872.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Berlin, den 7. März 1872.

Bekanntmatbung den Remonte-Ankauf pro 1872 betreffend.

Zum Ankauf von Remonten im Alter von vorzugs­weise drei und ausnahmsweise vier und fünf Jahren sind in der Provinz Hessen-Kasiel für dieses Jahr nach­stehende Morgens acht Uhr beginnende Märkte anberaumt worden und zwar: den 14. August in Hofgeismar,

19. Fritzlar,

20. Melsungen,

21. Rotenburg,

22. Hersfeld, 30. Marburg, 31. Ziegenhain, 2. Septb. Homberg,

3. Cassel.

Die von den Militair - Commissionen erkauften Pferde werden zur Stelle ab genommen und gegen stem- pelpflichtige Quittung sofort baar bezahlt.

Pferde mit solchen Fehlern, welche nach den Bun­desgesetzen den Kauf rückgängig machen, sind vom Ver­käufer gegen Erstattung des Kaufpreises und der sämmtlichen Unkosten znrückzunehmen. Die Verkäufer sind ferner verpflichtet jedem verkauften Pferde eine neue starke rindlederne Trense Mit starkem zweckmäßigen Gebiß, eine starke Kopfhalter von Leder oder Hanf mit zwei mindestens sechs Fuß langen starken Stricken ohne besondere Vergütigung mitzugeben. Kriegs-Ministerium Abtheilung für das Remonte-Wesen. gez. von Schoen. gz. Wenzel, gz. Schmich.

Wird veröffentlicht.

Hersfeld, am 28. März 1872.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Berlin, den 19. März 1872.

Bekanntmachung.

Postversendung von Privatpäckereien an die in Elsaß-Lothringen garnisonirenden Truppen.

Da nach dem Gesetze vom 1. März 1872 (Gesetzbl. für El- faß-Lolhringen S. 150) die Portovergünstigungen, welche im Reichspostgebiete bezüglich der an Soldaten bis zum Feld­webel einschließlich auswärts gerichteten Packete ohne Werth­angabe bestehen, vom 1. April ab auch aus die in Elsaß-Loth­ringen garnisonirenden Truppen Anwendung finden, so wird der für diese Truppen bis jetzt noch beibehaltene besondere Be­förderungsdienst für Feldpost-Privatpäckereien von dem genanm ten Termine ab entbehrlich.

Demzufolge werden vom 1. April ab PrivatpäckereieU unter den für Feldpostsendungen festgesetzten Bedingungen nur noch insoweit zur Postbeförderung angenommen, als dieselben an solche Truppen, Militarr- und C viltzeamte gerichtet sind, welche zu der Deutschen Occupations-Armee in Frankreich gehören.

Kaiserliches General-Postamt. Stephan.

Landrathsamt Hünfeld.

Kreis Ersatz Geschäft zu Hünfeld.

Das diesjährige Kreis-Ersatz-Geschäft findet statt Montag den 15. April d. J. Morgens 18 Uhr

für die Militairpflichtigen aus den Gemeinden:

Arzell, Betzenrod, Bodcs, Bauchenau, Burghaun mit Clausmarbach und Mahlens, Dammersbach, Ditt- lofrod, Eiterfeld, Erdmannrod, Fischbach, Giesen- Hain, Glaam, Gotthards, Großenbach, Großenmoor, Großentaft, Gruben A. B., Gruben A. H., Grüssel- bach, Haselstein, Helchelmannskirchen, Hermann­spiegel, Hofaschenbach, Hünhan und Stadt Hünfeld.

Dienstag den 16. April d. I. Morgens 18 Uhr

für die Militairpfllchtigen aus den Gemeinden: Kirchhasel, Körnbach, Langenschwarz, Leibolz, Leim- bach, Mackenzell, Mahlens A. H., Malzes, Mans- bach, Rtauers, Meisenbach, Mengers, Michelsrom­bach, Mittelafchenbach, Molzbach, Morles, Müsen- bach, Neukirchen, Nün, Oberaschenbach, Oberbreitz- bach, Oberfeld, Obernüst, Oberrombach, Oberuf- Hausen, Oberweisenborn und Odensachsen.

Mittwoch den 17. April d. J. Morgens |8 Uhr für die Militairpflichtigen aus den Gemeinden:

Rasdorf, Reckrod, Rhina, Rimmels, Roßbach, Ro- thenkirchen, Rudolphshan, Rückers, Sargenzell, Schletzenrod, Schlotzau, Schwarzbach, Setzelbach, Sitzes, Soisdorf, Soislieden, Steinvach, Treisch-^ feld, Unterbernhards, Unterufhaufen, Wehrda, Wetzlos und Wölf

und ist

Donnerstag den 18. April Morgens 8 Uhr zur Loosung sowie zur Clasfifikation bestimmt.

Das Geschäft wird in dem hiesigen Rathhause vorgenommen.

In den Terminen den 15. 16. 17. und 18. April haben sich alle diejenigen Militairpflichtigen zu stellen, a) welche in dem Jahre 1852 geboren und nicht be­reits in den Milllairdienst getreten oder mit einem Ausstand versehen sind,

b) welche in den Jahren 1850und 1851 geboren aber bei der vorjährigen Aushebung disponiöel geblieben, zurückgestellt worden oder nicht erschienen sind; wäh­rend in dem Klassisikationstermine den 18. April d. J. diejenigen Reserve- und Landwehr-Mannschaf­ten sich einzufinden haben, welche wegen häus­licher Verhältnisse auf Zurückstellung für den Fall der Einberufung Anspruch machen.

Militairpflichtige welche sich zur Musterung zu stellen keine Folge leisten oder bei Ausrufung ihrer Namen im Aushebungslokole nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 10 Thlr. belegt, welcher im Falle des Unvermögens Gefängnisstrafe substituirt wird.

Die Militairpflichtigen sind anzuweisen, mit voll­ständig reinem Körper und in sauberem Hemde zu er­scheinen.

Die Herrn Bürgermeister des Kreises haben diese Verfügung in Ihren Gemeinden bekannt zu machen, die Ihnen zugehenden Vorladungen der Rülitairpflichügen pünktlich zu besorgen und Die Militairpflichtigen sowie die Angehörigen derselben, zu deren Gurt-