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KreisWbküt

für die

Kreist Hersfeld/ Hünfeld und Ziegenham.

^ 1O1. HerSfeLd, Mittwoch, den 20. December 18SI

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich -meimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 8^ Sgr. pro Quartal, bei den Vostanüalten kommt der Postauffchlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die Garmond-Zeile oder deren Raum mit 9 Heller berechnen

Amtlicher TÄeü.

Landratvsamt Hersfelr.

Cassel, den 13. Dezember 1871.

Nach §. 17 der Statuten der Elementarlehrer- Wittwen- und Waisen-Kaffe für den hiesigen Regierungs­Bezirk hat jede Lehrerstelle aus ihrem Einkommen einen jährlichen Beitrag von 5 Thaler zu zahlen und es sind diese Beiträge auch während der Vacanz einer Stelle fortzuentrichten und bei den Gehaltszahlungen vorweg zurtickzrrbehatten. In Vacanzfälien kann diese Einbehal­tung nicht bezüglich der Staatszuschüsse geschehen, weil letztere in solchen Fällen bestehender Vorschrift gemäß der Regel nach nicht ausgezahlt werden. Die betref­fende State des Wittwenkasse-Beitrags muß daher von dem f. g. competenzmäßigen Einkommen resp, den Bei­trägen der Gemeinden zu dem Einkommen der Lehrer­stellen geleistet werden. Da den Königlichen Steuer- kassen unbekannt ist, von welchen Einkommenstheilen und Zahlungs-Pflichtigen in Vacauzfällen die betreffen­den Raten zu leisten sind, so erscheint zur Vermeidung von Weiterungen nothwendig, daß die den Schulsiellen unmittelbar vorgesetzten Behörden (die Schulvorstände resp. Schul-Dcputatioilen), denen ohnehin die Verwal­tung des Jntercalar-Einkommens obliegt, die Zahlung in jenen Fällen besorgen. Die Königlichen Steuerkassen sind deshalb aud) angewiesen, sich an die Schulvor­stände zu wenden.

Ew. Hochwohlgeboren wollen deshalb dafür Sorge tragen, daß im Falle der Erledigung einer Lehrerstelle die Zahlung der betreffenden Rate des Beitrags der­selben zur Elementar-Lehrer-Wittwenkasse in der ange­gebenen Weise aus dem Jntercalar-Einkommen erfolgt.

Königliche Regierung,

Abtheilung für ^Kirchen- und Schulsachen.

An sämmtliche Königliche Landräthe rc.

Wird den Herrn Lokalschulinspectoren im Kreise zur Kenntnißnahme ergebenst mitgetheilt.

^eufelb, am 19. Dezember 1871.

Der Königliche Landrath Aufs artb.

Gekanntmaehung.

Für die Militair - Aushebung des Jahres 1872 wird denjenigen jungen Männern, welche in dem Zeit­raum vom 1. Januar 1850 bis einschließlich den 31. Dezember 1852 geboren sind und im hiesigen Kreise ihren Wohnsitz haben oder sich daselbst als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten, Dienstboten, Haus- und Wirthschaftsbeamten, Hand­lungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lehrburschen, Fabrikarbeiter rc. aufhalten, in Erinner­ung gebracht, daß, soweit dieselben mit Taufscheinen oder sonstigen Dokumenten über die Heit und den Ort ihrer Geburt noch nicht versehen sind, sie sich, zur Abwendung sonst unausbleiblicher Nachtheile, derglei­chen Bescheinigungen nunmehr sofort zu beschaffen haben.

Der Zeitpunkt zur Anmeldung behufs Aufnahme rn die Stammrolle wird in der Kürze bekannt gemacht werden.

Hersfeld, am 14. Dezember 1871.

Der Civil - Vorsitzende der Kreis-Ersatz-Commission: ___Auffart h, Landrath. _

Die Herren Ortsvorstände, einschließlich derOrts- verwalter, des hiesigen Kreises werden angewiesen, in den nächsten acht Tagen durch zuverlässige Boten die Klassensteuerrollen pro 1872 dahier abholen zu lasten.

Die Original -Klassensteuer-Rollen sind in Ge- mäsheit der denselben beiliegenden Verfügung vom 1. Januar k. J. an acht Tage lang zu Jedermanns Ein­sicht offen zu legen und nach Ablauf dieser Frist als­bald an mich zurückzusenden unter Beifügung der Be- scheinigung über die geschehene Offenlegung; die Du­plikate aber sind in den Gemeinde -Reposituren auf- zubewahren.

Hersfeld, am 18. Dezember 1871.

Der Königliche Landratd Auffartb.

Als Sachverständigen zur mikroskopischen Unter suchung des Schweinefleisches auf Trichinen habe ich ferner den Ackermann Ferdinand Ruhn zu Niederaula bestellt und heute eidlich verpflichtet, was hierdurch veröffentlicht wird.

Hersfeld, am 19. Dezember 1871.

Der Königliche Landrath Auffarth.