KreisWbküt
für die
Kreist Hersfeld/ Hünfeld und Ziegenham.
^ 1O1. HerSfeLd, Mittwoch, den 20. December 18SI
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich -meimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 8^ Sgr. pro Quartal, bei den Vostanüalten kommt der Postauffchlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die Garmond-Zeile oder deren Raum mit 9 Heller berechnen
Amtlicher TÄeü.
Landratvsamt Hersfelr.
Cassel, den 13. Dezember 1871.
Nach §. 17 der Statuten der Elementarlehrer- Wittwen- und Waisen-Kaffe für den hiesigen RegierungsBezirk hat jede Lehrerstelle aus ihrem Einkommen einen jährlichen Beitrag von 5 Thaler zu zahlen und es sind diese Beiträge auch während der Vacanz einer Stelle fortzuentrichten und bei den Gehaltszahlungen vorweg zurtickzrrbehatten. In Vacanzfälien kann diese Einbehaltung nicht bezüglich der Staatszuschüsse geschehen, weil letztere in solchen Fällen bestehender Vorschrift gemäß der Regel nach nicht ausgezahlt werden. Die betreffende State des Wittwenkasse-Beitrags muß daher von dem f. g. competenzmäßigen Einkommen resp, den Beiträgen der Gemeinden zu dem Einkommen der Lehrerstellen geleistet werden. Da den Königlichen Steuer- kassen unbekannt ist, von welchen Einkommenstheilen und Zahlungs-Pflichtigen in Vacauzfällen die betreffenden Raten zu leisten sind, so erscheint zur Vermeidung von Weiterungen nothwendig, daß die den Schulsiellen unmittelbar vorgesetzten Behörden (die Schulvorstände resp. Schul-Dcputatioilen), denen ohnehin die Verwaltung des Jntercalar-Einkommens obliegt, die Zahlung in jenen Fällen besorgen. Die Königlichen Steuerkassen sind deshalb aud) angewiesen, sich an die Schulvorstände zu wenden.
Ew. Hochwohlgeboren wollen deshalb dafür Sorge tragen, daß im Falle der Erledigung einer Lehrerstelle die Zahlung der betreffenden Rate des Beitrags derselben zur Elementar-Lehrer-Wittwenkasse in der angegebenen Weise aus dem Jntercalar-Einkommen erfolgt.
Königliche Regierung,
Abtheilung für ^Kirchen- und Schulsachen.
An sämmtliche Königliche Landräthe rc.
Wird den Herrn Lokalschulinspectoren im Kreise zur Kenntnißnahme ergebenst mitgetheilt.
^eufelb, am 19. Dezember 1871.
Der Königliche Landrath Aufs artb.
Gekanntmaehung.
Für die Militair - Aushebung des Jahres 1872 wird denjenigen jungen Männern, welche in dem Zeitraum vom 1. Januar 1850 bis einschließlich den 31. Dezember 1852 geboren sind und im hiesigen Kreise ihren Wohnsitz haben oder sich daselbst als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten, Dienstboten, Haus- und Wirthschaftsbeamten, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lehrburschen, Fabrikarbeiter rc. aufhalten, in Erinnerung gebracht, daß, soweit dieselben mit Taufscheinen oder sonstigen Dokumenten über die Heit und den Ort ihrer Geburt noch nicht versehen sind, sie sich, zur Abwendung sonst unausbleiblicher Nachtheile, dergleichen Bescheinigungen nunmehr sofort zu beschaffen haben.
Der Zeitpunkt zur Anmeldung behufs Aufnahme rn die Stammrolle wird in der Kürze bekannt gemacht werden.
Hersfeld, am 14. Dezember 1871.
Der Civil - Vorsitzende der Kreis-Ersatz-Commission: ___Auffart h, Landrath. _
Die Herren Ortsvorstände, einschließlich derOrts- verwalter, des hiesigen Kreises werden angewiesen, in den nächsten acht Tagen durch zuverlässige Boten die Klassensteuerrollen pro 1872 dahier abholen zu lasten.
Die Original -Klassensteuer-Rollen sind in Ge- mäsheit der denselben beiliegenden Verfügung vom 1. Januar k. J. an acht Tage lang zu Jedermanns Einsicht offen zu legen und nach Ablauf dieser Frist alsbald an mich zurückzusenden unter Beifügung der Be- scheinigung über die geschehene Offenlegung; die Duplikate aber sind in den Gemeinde -Reposituren auf- zubewahren.
Hersfeld, am 18. Dezember 1871.
Der Königliche Landratd Auffartb.
Als Sachverständigen zur mikroskopischen Unter suchung des Schweinefleisches auf Trichinen habe ich ferner den Ackermann Ferdinand Ruhn zu Niederaula bestellt und heute eidlich verpflichtet, was hierdurch veröffentlicht wird.
Hersfeld, am 19. Dezember 1871.
Der Königliche Landrath Auffarth.