Kreis Wblatt
für die
Greife Hcrsfcld/ Hünfcld und Ztegenham.
^ 1OO. HeeS^eld, Sonnabend, den 16. December 1871.
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal. Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 84 Sgr. pro Quartal, bei den Postanstalten, kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die Karmond-Zeile oder deren Raum mit 9 Heller berechnet.
Amtlicher Tdeil.
. Lanvratvsamr Hersfelr.
Gekannlmachung.
Für die Militair - Aushebung des Jahres 1872 wird denjenigen jungen Männern, welche in dem Zeitraum vom 1. Januar 1850 bis einschließlich den 31. Dezember 1852 geboren sind und im hiesigen Kreise ihren Wohnsitz haben oder sich daselbst als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten, Dienstboten, Haus- und Wirthschaftsbeamten, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lehrburschen, Fabrikarbeiter rc. aufhalten, in Erinnerung gebracht, daß, soweit dieselben mit Taufscheinen oder sonstigen Dokumenten über die Zeit und den Ort ihrer Geburt noch nicht versehen sind, sie sich, zur Abwendung sonst unausbleiblicher Nachtheile, dergleichen Bescheinigungen nunmehr sofort zu beschaffen haben.
Der Zeitpunkt zur Anmeldung behufs Aufnahme in die Stammrolle wird in der Kürze bekannt gemacht werden.
Hersfeld, am 14. Dezember 1871.
Der Civil - Vorsitzende der Kreis-Ersatz-Commission: Auffarth, Landrath.
Berlin, 12. December 1871.
Bekanntmachung.
Einführung neuer Freimarken, Franco - Couverts und gestempelter Streifbänder.
Mit Ende dieses Jahres werden die bisherigen Norddeutschen Freimarken, Franco-Couverts und gestempelten Streifbänder außer Gebrauch gesetzt. An ihre Stelle treten neue Postmerthzeichen mit dem Deutschen Reichsadler unter der Bezeichnung Deutsche Reichspost in folgenden Werths orten:
a in den in der Thalerwährung rechnenden Gebietstheil m, mit Einschluß von Elsaß-Lothringen: Freimarken zu j, i z, 1, 2 und 5 Groschen, Franco- Couverts zu 1 Groschen und gestempelte Streifbänder zu ; Groschen,
b. in den in der Süddeutschen Guldenwährung rechnenden GebietstheUen, einschließlich des Großher- zogthums Baden, dessen Postwesen vom 1. Januar k. I. von der Deutschen Reichspostverwaltung mit übernommen wird: Freimarken zu 1, 2, 3, 7 u. 18 Kreuzern, Franco-Couverts zu 3 Kreuzern und gestempelte Streifbänder zu 1 Kreuzer.
In den Farben stimmen die neuen Postwerthzeichen mit den bisherigen überein.
Dienstfreimarken werden vom 1. Januar 1872 ab nicht mehr ausgegeben.
Die neuen Deutschen Freimarken werden von den Postanstalten zu dem Nennwerthe des Stempels an das Publikum abgelaffen. Für Franco-Couverts ist außer dem Nennwerthe des Stempels (1 Gr. bz. 3 Kr.) eine Herstellungsgebühr, und zwar, bei den Couverts zu 1 Gr. von 1 Pfennig pro Stück, bei den Couverts zu 3 Kr. von 1 Kr. für je 3 Stück, zu entrichten. Gestempelte Streifbänder kommen nur bei größeren Postanstal» ten, in Partien zu 100 Stück zum Verkauf. 100 Streifbänder ä | Gr. kosten 1 Thlr. 6 Gr. 10 Pf., 100 Streifbänder a 1 Kr. — 1 Gulden 53 Kr.
Der Verkauf der neuen Postmerthzeichen wird bei den Postanstalten in Elsaß-Lothringen und im Groß- herzogthum Baden in den letzten Tagen des Monats Dezember d. I., bei allen übrigen Deutschen Reichspostanstalten schon Mitte Dezember d. I. besinnen. Verwendbar werden die neuen Postwerthzeichen aber überall erst mit dem 1. Januar 1872.
Die am 1. Januar 1872 in den Händen des Publr- kums verbleibenden Freimarken, Franco-Couverts und gestempelten Streifbänder der bisherigen Art können bis einschließlich 15. Februar 1872 bei den Postannahmestellen gegen neue Postwerthzeichen gleichen Werthes umgetauscht werden. Der Umtausch findet je nach der Münzwährung der zurückzuliefernden Postwerthzeichen nur bei den Postanstalten desjenigen Münzgebietes statt, in welchem die Ausgabe der umzutauschenden Post« Werthzeichen erfolgt ist.
Vom 1G. Februar 1872 ab werden die bisherigen Postwerthzeichen zum Umtausch nicht mehr angenommen und verlieren ihren Werth. ES empfiehlt sich, schon jetzt beim Ankauf von Marken rc. der bisherigen Art