Einzelbild herunterladen
 

- 369 -

aus der Erscheinung entnehmen, daß man in den guten Pferde­gegenden Hessens fast lauter gut gemachte Saugefüllen sieht.

Den Vaterpserden ist also kein Vorwurf zu machen, auch findet man dort eine Anzahl recht geeigneter Mutterstuten; mustert man aber die ein-, zwei- und dreijährigen Füllen, so sieht man den allmähligen Rückschritt in Muskelbildung, Bein­stellung und Gang.

Der Besitzer eines so schlecht erzogenen Füllens, das sich nicht gut zur Mutterstute eignet und für das er schwer einen Abnehmer findet, ist verdammt, ein Pferd, über das er sich stets ärgern muß wenn er es ansieht, entweder selbst zu ver­brauchen oder es unter dem Selbstkostenpreise zu verkaufen, während die Händler und auch die Remonte-Ankaufscommission für beinige und regelmäßig gehende Pferde willig hohe Preise zahlen. Wie gesagt, die Pferde müßengehen" können und das können sie unmöglich im Stalle lernen alle Sorgfalt, alles Futter ist weggeworfen, wenn die Aufzucht nicht allgemein eine verständigere wird.

In einem großen Theil Hessens sind alle Vorbedingungen für eine gute Pferdezucht vorhanden, und es könnten dort grade so gute und marktgängige Pferde gezogen werden wie in Hannover, wenn sich die Züchter immer wieder sagten, daß ein Krüppel dieselben Aufzuchtskosten wie ein gutes Pferd er­fordert. Fast überall liegen unmittelbar neben den Gehöften sogenannte Baumgärten, die sich vorzüglich für die freie Be­wegung der Füllen eignen und die von den Pferdezüchtern nicht vortheilhafter genutzt werden können.

Jins vorigen Jahre hat Jeder, der ein nur einigermaßen militairtüchtiges Pferd im Stalle hatte, dieses zu gutem Preise verkauft; in Folge dessen sind die Pferde theuer geworden, und die Remonte- Ankaufs -Commission hat das wenige brauchbare das sie jetzt noch Heraussand, gutbezahlt: die Pferdezucht lohnt sich jetzt also befonders, und ich gebe mich der Hoffnung hin, daß die Züchter ihren eigenen Vortheil erkennen und ihre Füllen mehr im Freien erziehen werden.

Ein besonderes Vergnügen ist es mir in diesem Jahre wieder gewesen, eine Anzahl Füllen, wenn auch eine verhältniß- mäßig geringe, auf der Fohlenweide Bieberstein sehen, und mehrere derselben prämiiren zu können. Ich kann den Züchtern nicht genug empfehlen, diese vortrefflichen Weiden, die der sorgfältigsten Aufsicht unterworfen sind und so geringe Kosten verursachen in weiteren Kreisen zu benutzen. (Forts, folgt,'

Berlin, den 6. November 1871.

Bekanntmachung.

Packelbeförderung mit der Post.

Das Signiren der Packete per Adresse hat in Folge der von der Postverwaltung gegebenen Anregung bereits bei dem überwiegend größten Theile desPublicnmS Ein­gang gefunden und wird in Anerkennung der Vortheile, welche diese Signirungsweise für die sichere Ueberkunft der Sendungen barbietet, schon gegenwärtig nach den angestellten statistischen Ermittelungen bei dem bei Weitem größten Theile der Postgüter von den Absendern in An­wendung gebracht. ES haben sich dabei dieselben vor- jheilva'ten Ergebnisse heransgestelll, welche jenes Ver- fahren im Feldpost. Päckereiverkehr während des letzten Krieges bereits geliefert hatte. Um die Vortheile deS SignirenS per Adresse bei der zu erwartenden erheblichen Steigerung des Päckereiverkehr« während der bcvorsteben« den WeibnachtSzeit im Interesse des Publikums schon im vollem Umfange zur Geltung zu bringen, wird bestimmt: daß bis aus Weiteres v o m 1. Dezc mber a b bet allen mit der Post zu befördernden Packeten die Be/ichiii ng (S gnaiur^ die wesentlichen Angaben der

Adresse enthalten muß, so daß nötbigenfallS daS Packet auch ohne den Begleitbrief bestellt werden kann.

Kaiserliches General-Postamt. Stephan.

Landrathsamt Hünfeld.

Hünfeld, am 14. November 1871.

Der bisherige Bürgermeister Vincenz Herbst zu Steinbach ist von den dasigen Gemeindebehörden auf weitere 8 Jahre gewählt und als solcher von mir be­stätigt und verpflichtet worden, was hierdurch veröf­fentlicht wird.

Der Königliche Laudrath Götz.

Berlin, den 10. November 1871. Charlottenstraße 58.

Wir beehren uns die ganz ergebene Mittheilung zu machen, daß wir in Gemäsheit des Artikels 2 Nr. 3 des Gesellschaftsstatuts an Provinzen, Kreise, Städte, Landesmeliorations-Gesellschaften und ländliche Gemein­den auch ohne hypothekarische Sicherheit oder Bürgschaft Darlehne gewähren, soweit sie zu deren Aufnahme durch Gesetz oder gesetzmäßig erwirkte Bewilligung berechtigt sind, beziehentlich die Schulden derartiger Verbände und Korporationen ablösen.

Wir bedingen zur Zeit für solche Darlehne pro anno :

5 Procent Zinsen,

1 Amortisationsquote,

i Verwaltungskostenbeitrag und zahlen die Valuta baar zum Nominalbeträge des Darlehns. An Abschluß-Provision wird 1 Procent davon berechnet.

Die Abhebung der Valuta kann nach Einsendung der vorschriftsmäßigen legalen, Schuldurkunde sofort oder in Raten erfolgen.

Das Darlehn wird mit 1 Procent Amortisation (zuzüglich der ersparten Zinsen) in 37 Jahren getilgt.

Dem Darlehnsnehmer steht statutmäßig auch frei, eine höhere Amortisationsquote zu wühlen, resp, zu der bedungenen Amortisation noch weitere Abschlagszahlun­gen zu leisten, um die Schuld früher zu tilgen.

Der Darlehnsnehmer erspart bei einem solchen Darlehn die Kosten für den Druck und Stempel eigener Obligationen und für Versilberung derselben und hat sich mit der Einlösung der Coupons und der auSge- loosten Obligationen, sowie mit dem Ausloosungsgeschaft selbst und der mit der Amortisation verknüpften Geld­verwaltung nicht;n befassen.

Wir bitten die Aufmerksamkeit geldbedürftiger Communen rc. auf unser Institut ;u lenken und den­selben anheimzugeben, sich event, au uns schriftlich zu wenden. _ Y

Hochachtungsvoll

Preußische Central-Bodencredit-Actien-Gesellschaft. v. Philipsborn. Bossart. Herrmann.

An das Königliche Landrathsamt in Hünfeld.

Wird veröffentlicht.

Hünfeld, am 13. November 1871.

Der Königliche Landroth Götz.