KreisWblatl
für die
Kreise Hersfcld/ Hünfeld und Mgenham.
J^ 89. HerrSfeld, Mittwoch, den 8. Novencher 1871.
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und L-onnabends. Preis desselben bei der Expedition 8| Sgr. pro Quartal, bei den Vostanstalten kommt der Postausschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die Garmond-Zeile oder deren Raum mit 9 Heller berechnet.
Amtlicher Theil.
Lanvrathsamt Hersfeld.
Caffel, den 30. October 1871.
Bei der Ausführung der am 1. Dezember d. J. stattfindenden allgemeinen Volkszählung soll die sogenannte „Zählkartenmethode" zur Anwendung kommen. Danach werden für jede in der Nacht vom 30. November auf den 1. Dezember im Staatsgebiete anwesende Person die bei bet Zahlung aufzunehmenden Judivi- dualangaben unmittelbar in eine Zählkarte eingetragen, welche dann für die Zusammenstellung und statistische Verarbeitung der Zählungsresultate verwendet werden wird.
Da eine große Anzahl von Haushaltungsvorständen voraussichtlich nicht im Stande sein wird, diese Zählkarten vorschriftsmäßig auszufüllen, so ist es sehr wichtig, qualisicirte Zähler, d. h. solche Personen zu finden, welche die Einsammlung und Controle der Zählkarten übernehmen. Als solche Personen sind namentlich auch die Subalternbeamten der Königlichen Behörden, die Lehrer an den Volksschulen und andere im öffentlichen Dienste stehende Personen, welche genügende Fähigkeit im Schreiben und einige Bekanntschaft in dein Listen- wesen besitzen, anzusehen.
Die sämmtlichen uns untergebenen Königlichen Behörden weisen wir daher an, die bei Ihnen beschäftigten Personen der gedachten Kategorien im Falle nicht etwa bei einzelnen derselben besondere dienstliche Bedenken entgegenstehen, darauf hinzuweisen, daß ihre Betheiligung bei der Volkszählung als Zähler gewünscht werde. Zugleich ermächtigen wir Sie, die betreffenden Personen für den Zählungstag von Ausübung des Dienstes zu dispensiren bezwse. die Schule aussetzen zu lassen.
Königliche Regierung. Hardenberg.
Indem ich vorstehende Verfügung zur allgemeinen Kenntnis bringe, werfe ich die Herrn Ortsvorstände an, bei Auswahl der Zähler vorzugsweise auf die
Beamten der gedachten Kategorien Rücksicht zu nehmen und wo nöthig, die Aussetzung der Schule bei' den Herrn Localschulinspectoren zu veranlassen.
Hersfeld, am 8. November 1871.
Der Königliche Landcath Ausfarth.
Der von der Polizei-Verwaltung in Goslar am Harz am 31. v. M. nach verbüßter zweiwöchiger Haft mittelst Zwangspaß in seine Heimath entlaffene Schmiedegeselle Franz Paul aus Sorga ist bis heute noch nicht in seinem Heimathsorte eingetroffen. Alle Polizeibehörden werden daher ersucht, denselben im Betretungs- falle 51t verhaften und anher abzulkefern. - M Hersfeld, am 7. November 1871.
Der Königliche Landrath Ausfarth.
Signalement: Alter 48 Jahre, Größe 5' 5", Statur schlank, Haare blond, Stirn bedeckt, Augenbrauen blond,- Augen blau, Nase stark, Mund gewöhnlich, Zähne defect, Kinn oval, Bart blond, Gesicht länglich, Gesichtsfarbe gesund. Bes. Kennzeichen 0.
Berlin, den 16. October 1871.
Bekanntmachung.
Die P0stfreimarken betreffend.
Der Verkauf der neuen zum 1. Januar 1872 in Gültigkeit tretenden Postfreimarken wird bei den Post- anstalten in Elsaß-Lothringen und im Großherzogthum Baden in den letzten Tagen des Monats Dezember b. I., bei allen übrigen Deutschen Reichs-Postanstalten schon Mitte Dezember d. I. beginnen. Die am 1. Januar 1872 in den Händen des Publicums verbleibenden Freimarken, Franco-Couverts und gestempelten Streifbänder der bisherigen Art können bis einschließlich 15. Februar 1872 bei den Post-Annahmestellen gegen neue Postwerthzeichen gleichen Werths umgetauscht werden.
Der Umtausch findet je nach der Münzwährung der zurückzuliefernden Marken nur bei den Postanstalten desjenigen Münzgebietes statt, in welchem die Ausgabe der Marken erfolgt ist.
Vom 16. Februar 1872 ab werden die bisherigen Postwerthzeichen zum Umtausch nicht mehr angenommen