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daß jede Stute, die in der Beschälzeit pro 1872 be­deckt werden soll, um so gewisser vorzuführen ist, als Nachbesichtigungen nur dann stattfinden können, wenn die Versäumung des bezüglichen Termines durch eine Bescheinigung des betreffenden Ortsvorstandes oder in sonst glaubhafter Weise genügend entschuldigt wird.

Hersfeld, am 24. Oktober 1871.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Heinrich Wilhelm Fink, Fabrikarbeiter, von Hers­feld hat um Entlassung aus dem Unterthanenverbande für sich und seine Frau behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht.

Hersfeld, am 24. Oktober 1871.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Minna Weil von Schenklengsfeld, 16 Jahr alt hat um Ertheilung eines Reisepasses nach Amerika nachgesucht.

Hersfeld, am 25. Oktober 1871.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Bekanntmachung.

Die ausgeschiedenen Reserve- und Landwehr- Mannschaften des Kreises Hersfeld haben ihre Abschieds :c. bei dem Unterzeichneten persönlich in Empfang zu nehmen. Die Herrn Bürgermeister ersuche ich, dies in ihren Gemeinden öffentlich bekannt werden zu lassen.

Hersfeld, am 20. October 1871.

Röhre

Sergeant und stellvertretender Bezirksfeldwebel.

Berlin, den 16. Octsber 1871.

Bekanntmachung.

Die Po st freimarken betreffend.

Der Verkauf der neuen zum 1. Januar 1872 in Gültigkeit tretenden Postfreimarken wird bei den Post- anstalten in Elsaß-Lothringen und im Großherzogthum Baden in den letzten Tagen des Monats Dezember d. I., bei allen übrigen Deutschen Reichs-Postanstalten schon Mitte Dezember d. I. beginnen. Die am 1. Januar 1872 in den Händen des Publikums verbleibenden Freimarken, Franco-Couverts und gestempelten Streif­bänder der bisherigen Art können bis einschließlich 15. Februar 1872 bei den Post-Annahmestellen gegen neue Postwerthzeichen gleichen Werths umgetauscht werden.

Der Umtausch findet je nach der Münzwährung der zurückzuliefernden Marken nur bei den Postanstalten desjenigen Münzgebietes statt, in welchem die Ausgabe der Marken erfolgt ist.

Vom 16. Februar 1872 ab werden die bisherigen Postwerthzeichen zum Umtausch nicht mehr angenommen und verlieren ihren Werth. Es empfiehlt sich, schon jetzt beim Ankauf von Marken der bisherigen Art ben Bedarf thunlichst nicht über den 31. Dezember hinaus zu bemessen.

Kaiserliches General - Postamt. S t »p h a n.

Berlin, den 17. October 1871.

Bekanntmachung. Postversendungsdienst für die OccupationS - Armee in Frankreich.

Feldpoü-Puvatpäckereien für die 24. Infanterie-Di­vision müssen bis auf Weiteres von der Postbeförderung ausgeschlossen bleiben.

Die Annahme von Feldpost-Privatpäckereien ist mit Rücksicht hierauf gegenwärtig nur für nachbezeichnete Truppenkörper statthaft:

für das 15. Armee-Corps, sowie für die 4., 6. und

19. Infanterie-Division.

Kaiserliches General-Postamt. Stephan.

Berlin, 17. October 18717

Bekanntmachung

Briesoerkehr mit Rußland. *

Bei Briefen nach Rußland ist eS zur Sicherung der richtigen Spedition von Wichtigkeit, daß, wenn auf den­selben der Bestimmuiigsort in Russischer Schrift ausge- drückt wird, die betreffende Angabe außerdem in Deutscher, Französischer oder Englischer Schreibweise erfolge, weil die Russischen Schriftzüge den Postanstalten nicht überall hin­länglich bekannt sind. Auch muß bei Briesen nach weniger bekannten Orten Rußlands die Lage des Bestimmungsorts durch zusätzliche Angabe der Gouvernements rc. außer Zweifel gestellt werden

Kaiserliches General-Postamt. Stephan.

Am 19. October hat eine arme Person auf dem Wege von Vacha nach Heimboldshausen zwei Zehntha­lerscheine, in einem grünen abgenutzten GothaerSpar- kaffenbuche liegend, verloren. Der etwaige Finder wird aufgefordert, dieselben an den Ortsvorstand zu Heimboldshausen abzuliefern.

Landrathsamt Ziegenhain.

Ziegenhain, am 20. October 1871.

Die Herrn Ortsvorstände der Gemeinden, welche noch mit der Ausräumung der Gräben und Regulirung der Bankets im Rückstände sind, werden aufgefordert, diese Arbeiten bis Ende diefes Monats unfehlbar aus- führen zu lassen.

Der Königliche Landrath Günther.

Bekanntmachung.

Es werden hierdurch alle Reservisten und Landwehr- leute welche im vorigen Jahre, am 22. Juli dem Reserve- Transport des Secondelieutenants von A p e l I, von Marburg nach Kassel zum Infanterie Regiment Rr. 83 angeschlossen waren, spät am Abeub besselbigen Tages in Cassel eiugetrosscn sind und ihre Marschverpflegung noch nicht empfangen haben, aufgeiordert, lbren dessallsi- gen Anspruch bis spätestens den 1. Rove in der c. bei dem Eompagme-Bezirks-Seldwebel geltend zu machen.

Alle später eingehende Forderungen hierauf können nicht berücksichtigt werden.

Marburg, den 24. October 18(1.

Königliches Land wehr-Bezirks-Co mmandv.